Die ÖVP-Schredderaffäre ist juristisch endgültig Geschichte

2 comments
  1. Wie kann das sein? Ich dachte es gibt eine Archivierungspflicht? Da sollte doch Schreddern grundsätzlich strafbar sein und Verdunklungsverdacht im Raum stehen.

  2. Selten, dass ich mir Amerikanische Verhältnisse wünsche. Aber dort müssen Amtsträger über nachvollziehbare und archivierbare Kanäle Kommunizieren. Zuwiderhandeln ist eine Straftat.

    Während es bei uns nur darum geht schneller zu Löschen als die Justiz ermittelt, ggf. unter Ausnutzung von Geheimnisverrat betreffend Ermittlungen.

    Am Ende irgendein blöder Sager, dass man 3TB aus Datenschutzgründen vernichtet hat, weil da auch ein E-Mail mit der Oma drinnen war – und gut ists.

    Zum kotzen…

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