Feuerwehr-Azubis: Stadt Köln wirbt weiter mit rechtswidrigem Gehalt

by Xizorfalleen

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  1. > Die Stadt Köln wirbt weiterhin in ihrem Bewerbungsportal mit einem rechtswidrigen Gehalt für Auszubildende der Kölner Feuerwehr. Bewerbern, die im kommenden Jahr ihre Ausbildung beginnen wollen verspricht die Stadt einen Sonderzuschlag von 1.170 Euro monatlich.

    > Den hohen Sonderzuschlag will die Stadt vom 20. Ausbildungsmonat an zahlen. So steht es bis Donnerstagnachmittag in der Stellausschreibung der Stadt Köln. Dabei hatte die Stadt den Beschäftigten, die sich aktuell in der Ausbildung befinden, den Zuschlag um mehr als 700 Euro gekürzt. Das hatte der WDR am Montag aufgedeckt.

    > Die Stadt hatte die Kürzung damit begründet, dass der Zuschlag von 1.170 Euro rechtswidrig sei. Dennoch hat die Stadt Köln die Stellenausschreibung für das kommende Jahr im Bewerberportal nicht geändert.

    […]

    > Tatsächlich kamen viele Bewerber. Jetzt sind sie in der Ausbildung und die Stadt Köln sagt ihnen aber: Alles nur ein Irrtum. Es gibt 740 Euro weniger als versprochen. **Ursprünglich hatte die Stadt auch über 4.000 Euro je Auszubildendem zurückfordern wollen.** Nachdem der WDR bei der Stadt Köln Fragen zu dem Fall gestellt hatte, hat die Stadt die Aufforderung zur Rückzahlung allerdings zurückgezogen.

    […]

    > Die Stadt Köln hat Anfragen des WDR zu der nicht eingehaltenen Zusage nur schriftlich beantwortet. Zitat: “Die Zusagen haben sich im Nachhinein nach Hinweis des Innenministeriums NRW als rechtlich nicht zulässig herausgestellt.” Die Stadt habe kein Ermessen. Deshalb bleibe es bei der Kürzung um rund 740 Euro.

    > Nach WDR-Informationen wurde die Stadt bereits im Januar von der Düsseldorfer Feuerwehr darauf hingewiesen, dass ihr Sonderzuschlag in Höhe von 1.170 Euro für die Auszubildenden nicht zulässig ist. Die Stadt hatte erst im September reagiert und den Azubis einen Teil des Geldes gestrichen.

  2. Mich würde mal interessieren was daran jetzt „unzulässig“ ist…

  3. Vor einem Arbeitsgericht dürfte das ein ziemlicher Slamdunk-Fall werden. Die haben einen Ausbildungsvertrag unterschrieben, und dessen Bedingungen nachträglich geändert. Egal ob die Zahlung an sich rechtmäßig ist oder nicht, spätestens mit der Unterschrift, solange hier keine einseitige Benachteiligung vorliegt, wird das Ding gültig. Es gibt auch nur wenig Arbeitsverträge, die so strikt durchreguliert sind, wie Ausbildungsverträge; der Gesetzgeber war da nicht versehentlich so streng und überdeutlich.

  4. Die spannende Frage ist jetzt:

    Hat die Stadt die Leute von Anfang an absichtlich in die Irre geführt? Hat sie neue Azubis mit einem hohen Gehalt angelockt, das sie nie in dieser Höhe auszuzahlen gedachte, wohl wissend, dass höhere Stellen das Gehalt einkassieren würden?

    Oder hat man das Gehalt anfangs durchaus ernst gemeint, hat dann vom Land auf den Deckel bekommen und musste es kürzen, und führt jetzt “nur” noch aus reiner Inkompetenz den nächsten Bewerberjahrgang in die Irre?

  5. Ich schätze, die Azubis haben den Arbeitsvertrag nicht richtig gelesen bevor sie unterschrieben haben.

    Da steht das mit der Extravergütung nämlich wohl NICHT drin.

    Trotzdem, ein sehr unseriöses Vorgehen der Stadt Köln.

  6. Ich würde mir mehr Details zum rechtlichen Hintergrund wünschen. Was ich auf den ersten Blick gefunden habe ist ein Anwärtersonderzuschlag, der wohl Dezember 2022 ausgelaufen ist:

    [https://www.kommunen.nrw/informationen/mitteilungen/datenbank/detailansicht/dokument/weiterzahlung-der-anwaertersonderzuschlaege-feuerwehr.html](https://www.kommunen.nrw/informationen/mitteilungen/datenbank/detailansicht/dokument/weiterzahlung-der-anwaertersonderzuschlaege-feuerwehr.html)

    Aber da heißt es:

    >Sollte das nicht möglich sein, wird den Kommunen anheimgestellt, die Zahlung der Anwärtersonderzuschläge unter Vorbehalt einer noch zu ergehenden gesetzlichen Regelung vorzunehmen.

    Auch hier: [https://gemeinden-nrw.verdi.de/berufsgruppen-arbeitsfelder/feuerwehr/++co++11bf5c0a-9d55-11ed-be33-001a4a160111?kws=%C3%96ffentlicher+Dienst](https://gemeinden-nrw.verdi.de/berufsgruppen-arbeitsfelder/feuerwehr/++co++11bf5c0a-9d55-11ed-be33-001a4a160111?kws=%C3%96ffentlicher+Dienst)

    >Mit Erlass vom 18. Januar 2023 hat das Innenministerium nunmehr als „Übergangsregelung“ bis zum 31.12.2023 den Kommunen in NRW die Möglichkeit eingeräumt, die Anwärtersonderzuschläge **wie bisher befristet weiterzuzahlen**.

    Was genau ist da jetzt rechtswidrig? Lieber WDR das wäre für mich ein Teil der Recherche…

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