OLG Bremen zu quer abgestellten E-Scootern: Blinder Mann bekommt kein Sch­mer­zens­geld für schwere Ver­let­zung nach Sturz

by PoroBraum

6 comments
  1. > Mit seinem Langstock habe er den ersten E-Scooter noch erkannt. Beim Versuch, den Roller zu übersteigen, sei er dann auf den zweiten, parallel dahinterstehenden Scooter getreten, und über das Trittbrett des zweiten Rollers gestürzt. […]

    > In der Sondernutzungserlaubnis steht, dass neben abgestellten Rollern eine Restgehwegbreite von 1,50 Meter frei bleiben muss. Im konkreten Fall habe die Restgehwegbreite sogar 4,35 Meter betragen, so das OLG.

    So sehr ich gehwegblockierende Roller hasse, klingt das doch so, als ob ausreichend Platz vorhanden war, um sie zu umgehen, anstatt über die Roller zu steigen und dabei zu Fall zu kommen, weil unklar ist, ob der Bereich hinter dem erkannten Roller frei ist.

  2. TL;DR: Blinde Person wollte über einen Roller steigen und ist auf dem dahinter ausgerutscht. Das Gericht sah keinen Notwendigkeit für das Drübersteigen, weil daneben 4,35m frei waren.

  3. > In der Sondernutzungserlaubnis steht, dass neben abgestellten Rollern eine Restgehwegbreite von 1,50 Meter frei bleiben muss.

    Das finde ich interessant, denn viele Wege, auf denen die Dinger abgestellt werden, sind noch nicht mal 1,50m breit. Teils stehen die Dinger quer auf dem schmalen Weg und blockieren ihn komplett – man muss auf die Fahrbahn ausweichen, um sie zu umgehen. Da die Gehwegbreiten und die Abstellorte bekannt sind, müssten die Betreiber da doch ganz einfach gegen vorgehen können und die entsprechenden Straßen(seiten) aus den erlaubten Abstellflächen entfernen, oder nicht? Bisher sehe ich allerdings Null Interesse seitens der Betreiber, da etwas zu ändern – vermutlich muss erst jemand sterben, bis da mal was passiert (beispielsweise ein Radfahrer, wenn die Dinger mal wieder jemand auf den Radweg geschmissen hat).

  4. Bei sowas hab ich irgendwie das Bedürfnis zu fordern, dass der urteilende Richter bitte eben jene Situation selbst, mit verbundenen Augen und Langstock nacherleben soll und dann nochmal über sein Urteil nachdenkt.

    edit: Besonders das hier finde ich lächerlich:

    “Daher durften die Roller nach Auffassung des OLG insbesondere auch quer aufgestellt werden, gleichzeitig habe die beklagte Vermieterin keine besonderen Sicherheitsmaßnahmen für sehbehinderte Menschen treffen müssen. Das begründete das OLG unter anderem damit, dass “die grundsätzliche Zulassung von gewerblich genutzten E-Rollern im Straßenverkehr politisch und gesellschaftlich gewollt” sei.”

    Gesellschaftlich gewollt ist wohl ein schlechter Witz, wenn man betrachtet das laut Artikel gemäß einer Umfrage 78% der Deutschen für ein Verbot dieser Roller ist.

    Mir ist zwar auch klar, dass die Vermieterin kaum jeden Roller durchgängig unter Kontrolle haben kann, aber dann müssen diejenigen die damit Geld verdienen eben Versicherungen abschließen die bei solchen Schäden aufkommen. Neben dem Schmerzensgeld sind hier auch Kosten im Gesundheitssystem aufgelaufen, die Allgemeinheit darf also dafür zahlen, während sich die verdienende Partei von aller Verantwortung losspechen lässt.

  5. OLG richtet bullshit. Just another day in Germany. Geht dann halt vors nächste Gericht und und so weiter

Leave a Reply