Masernimpfung bei Schüler (7) in NRW: Amt darf Untersuchung anordnen. Ein Schüler in NRW wollte sich per Attest von einer Masernimpfung befreien. Das Gesundheitsamt zweifelte dieses an – und bekam gerichtlich Recht.

by bedbooster

7 comments
  1. >Die Eltern legten jedoch ein Attest einer Ärztin aus Bayern vor. Dies bescheinigte dem Jungen mittels Vordruck eine zeitlich unbegrenzte Freistellung von sämtlichen Impfungen aufgrund medizinischer Gegenanzeigen. Gegen die anschließende Untersuchungsanordnung des Gesundheitsamts gingen die Eltern mit einem Eilantrag vor.

  2. Diese Überschrift wieder. Ich bezweifle stark, dass ein 7jähriger “sich von der Impfung befreien” wollte, der noch kein ABC kann.

  3. Das Verbot betreffe wegen der geltenden Schulpflicht nicht den Unterricht, erklärte das Gericht weiter. Es umfasse jedoch Angebote der offenen Ganztagsbetreuung und außerschulische Veranstaltungen. Denn diese seien von der Schulpflicht ausgenommen.

    Anwesenheitszwang steht über Gesundheitsschutz. Deutschland in der Nusschale.

  4. das Kind tut mir leid, die Eltern scheinen etwas verwirrt

  5. Ja, mein Gott, weiss doch jeder, dass Masern total harmlos sind. Hatte selber Masern vor 40 Jahren. Und alle die ich kenne hatten auch Masern, von denen ist keiner gestorben!

    /s falls das nicht klar war…

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