Preiserhöhungsklauseln bei Netflix und Spotify sind unwirksam

by SkylarOnFire

6 comments
  1. Also ich musste bei Spotify der Erhöhung um 1€ zustimmen sonst wäre das Abo ausgelaufen.

  2. >In der Vergangenheit haben Streamingdienste Preisanpassungsklauseln verwendet, bei denen es nicht auf die Zustimmung der Kund:innen ankommen sollte. In zwei Berufungsurteilen gegen Spotify und Netflix hat das Kammergericht Berlin die verwendeten Klauseln nun für unwirksam erklärt. Das stärkt die Rechte der Verbraucher:innen. Dem vorangegangen waren Klagen des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen Spotify und Netflix vor dem Landgericht Berlin. Jana Brockfeld, Referentin im Team Rechtsdurchsetzung beim vzbv, kommentiert:
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    >”Das Kammergericht Berlin hat eine richtungsweisende Entscheidung im Sinne der Verbraucher:innen getroffen. Die vom vzbv angegriffenen Preisänderungsklauseln von Spotify und Netflix sind demnach nicht nur unzulässig. Das Urteil könnte grundsätzlich das Aus für künftige einseitige Preiserhöhungen durch Streamingdienste in Deutschland bedeuten. Denn nach Einschätzung des Gerichts dürfen die beiden verklagten Anbieter Netflix und Spotify ihre Preise nicht einseitig anpassen, ohne dass die Kund:innen zugestimmt haben. Das Kammergericht erklärt, dass sich Netlix und Spotify ohne großen Aufwand die Zustimmung ihrer Nutzer:innen zu einer Preiserhöhung einholen könnten. Die Urteile sind ein starkes Signal.”

    [Hier ein weiterer Bericht der Berliner-Zeitung](https://www.berliner-zeitung.de/news/berliner-gericht-faellt-urteil-preiserhoehungen-bei-netflix-und-co-sind-unzulaessig-li.2162019)

    >Mit zwei Berufungsurteilen hat das Berliner Kammergericht am Freitag die seit Monaten bestehenden Preiserhöhungen der beiden Streaming Anbieter Netflix und Spotify unwirksam gemacht. Immer wieder hatten die zwei Anbieter in den letzten Monaten die Preise für ihre Abos erhöht, ohne dass Nutzer dem zustimmen mussten.
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    >Wie die Verbraucherzentrale des Bundesverbands (vzbz) am Freitagmittag mitteilte, könne das gefällte Urteil in Zukunft einseitige Preiserhöhungen durch Streamingdienste in Deutschland unterlassen. Nur mit einer Zustimmung des jeweiligen Nutzers dürfe dann eine Preiserhöhung erfolgen. Einen großen Aufwand sehe das Gericht darin nicht. Für Streaming-Dienste sei es gut umsetzbar, „die Zustimmung ihrer Nutzer zu einer Preiserhöhung einholen zu können“, so das Kammergericht.
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    >Immer wieder stand der Streaming-Anbieter Netflix in den vergangenen Monaten in der Kritik. Erst Anfang November hatte Netflix ein verbilligtes Basis-Abo mit Werbung eingeführt, der die bestehenden werbefreien Basis-, Standard- und Premium-Abostufen ergänzen soll. Damit reagierte Netflix offensichtlich auf die wachsende Zahl von Konkurrenten auf dem deutschen Streamingmarkt bei gleichzeitig sinkender Konsumlaune der Verbraucher.

  3. Spotify kann man es gönnen, haben ja gefühlt noch nie den Preis erhöht.
    Was Netflix da momentan denkt mit einer weiteren Erhöhung sehr fraglich.

    Bei Spotify wurde aber der Vertrag gekündigt wenn man nicht zustimmt somit wird auch die Preiserhöhung durchgehen.

  4. Also Spotify kommuniziert doch eindeutig dass sie ohne Zustimmung nicht den Preis erhöhen. Sondern dann halt kündigen. Was ja problemlos geht, da der Vertrag monatlich läuft.

    Der Artikel ist irgendwie kompletter BS.

  5. Was ist das denn für nen beknackter “Artikel”?

    >Denn nach Einschätzung des Gerichts dürfen die beiden verklagten Anbieter Netflix und Spotify ihre Preise nicht einseitig anpassen, ohne dass die Kund:innen zugestimmt haben.

    Ja, die Erlaubniss holen sie ein.

  6. Ok, zweiter Post nach ein bischen googeln.

    >https://www.wbs.legal/allgemein/preisanpassungsklauseln-unzulaessige-preiserhoehungen-bei-netflix-und-spotify-70655/

    >Die Streaming-Anbieter hatten es sich in ihren AGB vorbehalten, nach billigem Ermessen einseitig die Preise ihrer Abonnement-Angebote ändern zu können, um gestiegenen Gesamtkosten Rechnung zu tragen. So lautete es bei Netflix beispielsweise in den AGB wie folgt: “Wir sind berechtigt, den Preis unserer Abo-Angebote von Zeit zu Zeit in unserem billigen Ermessen zu ändern, um die Auswirkungen von Änderungen der mit unserem Dienst verbundenen Gesamtkosten widerzuspiegeln.” Das LG Berlin hatte den Klagen des vzbv stattgegeben und den Streaming-Anbietern mit Urteilen vom 16. Dezember 2021 (Az. 52 O 157/21) und vom 28. Juni 2022 (Az. 52 O 296/21) die weitere Nutzung der Klauseln im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern untersagt. Spotify und Netflix hatten gegen diese Entscheidungen Berufung eingelegt.

    Es geht um etwas in den AGB geschriebenes, das meines Wissens bis jetzt noch nie angewandt wurde.

    Was den unten verlinkten Artikel der Berliner Zeitung mit einer Aussage wie

    >Immer wieder hatten die zwei Anbieter in den letzten Monaten die Preise für ihre Abos erhöht, ohne dass Nutzer dem zustimmen mussten

    absolut lächerlich macht.

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