Im ORF wird von besagter Wettbewerbssicherungsklausel berichtet, aber in den Diskussionen hier im Forum hab ich noch keine Erwähnung dieser gesehen.

https://orf.at/stories/3341454/

Ist es das was ich denke?
Der oft beschworene Obstkorb?
Weil die Definition „Härtefälle“ ist schon recht wackelig. Bin gespannt wie das rechtlich aussieht, weil sonst kann der AG drüberfahren wie Tesla in Schweden.

by KillerKaninchen

Leave a Reply