Gruppenvergewaltigung: Urteil zu milde?

by hb_maennchen

21 comments
  1. Lesenswerter Artikel, der noch etwas auf Urteilsbegründung, die Modalitäten der einzelnen Strafen und das Jugendstrafrecht im allgemeinen eingeht.

  2. Dass man das Urteil nicht nachvollziehen kann finde ich verständlich, geht mir auch so. Aber wie kaputt muss man sein, um anderen eine Vergewaltigung zu wünschen?

  3. bin kein richter und auch ganz glücklich darüber,

    aber von dem was ich gelesen habe, finde ich das urteil schon deutlich zu gering.

  4. Fühlt sich deutlich zu wenig an. Glaube aber auch nicht dran, dass Strafen da tatsächlich etwas verändern. Wichtig ist, dass da derart interveniert wird, dass sowas nicht wieder passiert. So sehr das auch der Wut widerstrebt, muss denen geholfen werden, sich zu ändern. Nur so werden weitere Opfer verhindert.

  5. >Jahn argumentiert, dass die persönliche Bedrohung der Hamburger Richterin, je nach dem konkreten Inhalt, Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren nach sich ziehen könne

    Komischerweise sieht er das Problem nicht darin, daß Bedrohungen im Internet härter geahndet werden als gewalttätige Gruppenvergewaltigungen und Raubüberfälle!

  6. Ja. Als Frau fühlt man sich in diesem Land mittlerweile wie ein Stück Scheisse.

    Ein Kind wird über Stunden hinweg brutal vergewaltigt und von diesem Land im Stich gelassen.

    Naja, hauptsache dumm rumgendern kann dieses Land.

  7. Wer nicvt bereut und eine tat wie vergewaltigung nicht nur versucht sondern zweifelsfrei in vollem eissen was er tat begangen hat, der sollte auch nicht ohne haftstrafe auskommen. Da fände ich unabhängig von der gesamtstrafe mindestens 6 monate unbedingt die nicht zur bewährung aussetzbar sind angebracht. Was danach an haft und bewährung dazukommt kann individuell wieder entschieden werden, aber bei so einer tat ist alles das nicht zumindest eine kurze haftstrafe nach sich zieht ein schlag ins gesicht aller opfer. Es kann nicvt sein dass man nach so einer tat im grunde mit ein paar auflagen und aktenvermerk davonkommt.

  8. Gibt es eigentlich den straftatbestand gemeinschaftlicher sexualverbrechen? Juristischer Laie fragt.

  9. Endlich les ich hier auch mal etwas von Jemandem mit Kompetenz zum Thema und ohne Schaum im Mund, danke.

    Die selben Leute die hier von einer Verrohung der Gesellschaft reden sind iwie ganz oft auch die selben, die willkürlich schlimmere Strafen, also noch mehr Verrohung fordern.

  10. Meiner zugegebenermaßen in Fragen der höheren Bildung unqualifizierten Meinung nach ja. Zumindest den Fällen der jungen Männer, die mit Bewährung davongekommen sind, was ja traurigerweise alle bis auf einen waren.

    Ich bin kein Fan von rachsüchtiger Rechtssprechung & drakonischen langen Strafen unter üblen Haftbedingungen. Ich bin froh nicht dort zu leben, wo ein Staat meine dunkelsten Rachefantasien gegenüber meinem Täter als legitime Vergeltung ansehen würde. Resozialisierung sollte meiner Ansicht nach als Grundgedanke nicht nur im Jugendstrafrecht oberste Priorität der Strafjustiz sein, denn wenn man sich Rückfallstatistiken & co aus verschiedenen Ländern so betrachtet, scheint sich das ja durchaus in deutlich geringere Rückfallquoten durchzuschlagen, was ein Gewinn für alle ist.

    Allerdings gibt es eben auch Verbrechen, für die Täter auch wenn es die erste Verfehlung ist, auch wenn sie erst 16 sind, für eine Weile ins Gefängnis gehen sollten. So etwas wie schwere Körperverletzung, wenn auf das Opfer eingetreten wird noch nachdem es zu Boden geht und das Bewusstsein verliert. Raubüberfälle/ Einbrüche, bei denen das Opfer schwer misshandelt wird. Oder eben Vergewaltigungen, welche sowieso schon schwer genug zu beweisen sind, wo viele Opfer eh schon abwägen ob eine Anzeige es wert ist oder wo selbst in Fällen wie dem dieses armen Mädchens wo klar ist dass etwas furchtbares passiert ist, es trotzdem eine furchtbare & retraumatisierende Erfahrung sein kann die gleiche Aussage immer und immer wieder zu wiederholen, sich kruden Theorien von Verteidigern ausgesetzt zu sehen.

    Und wenn selbst in glasklaren & verstörend schrecklichen Fällen wie diesem am Ende für alle bis auf einen schuldig gesprochenen Täter nicht einmal eine tatsächlich anzutretende Haftstrafe steht, sagt man durch die Blume nicht nur der armen jungen Frau die auf einem Volksfest absolute unmenschlichkeit und Grausamkeit erfuhr, dass ihr Leiden noch lange nicht rechtfertigt, dass ein paar reulose junge Männer als Konsequenz wenigstens kurzzeitig ihre Freiheit verlieren.

    Man sagt indirekt auch zahllosen anderen jungen Menschen, dass wenn ihr Täter unter 21 ist, sie sich besser gar nicht erst die Mühe machen sollten Anzeige zu erstatten und sich all den Demütigungen, die darauf folgen auszusetzen, denn selbst im Falle eines statistisch raren Schuldspruchs wird ja eh fast garantiert, dass der Täter auf freiem Fuß bleiben darf. Und das ist eine ziemlich niederschmetternde, wenn auch nicht neue und nicht nur auf jugendliche Täter beschränkte Botschaft.

    Und das ist viel zu lang geworden aber tl;dr wenn es doch wenigstens keine Bewährungsstrafen gewesen wären…

  11. Täterschutz muss immer unter dem Schutz von Opfer und Restgesellschaft stehen. Solche Menschen muss man einsperren bis man sich sicher ist, dass sie so etwas nicht noch einmal tun.

  12. >Die zehn jungen Männer waren angeklagt, am 19. September 2020 die damals 15-Jährige vergewaltigt zu haben. Das Mädchen hatte laut Angaben der Staatsanwaltschaft eine Party auf der Festwiese des Stadtparks besucht. In der Coronazeit hatte sich die Grünanlage zu einem beliebten Treffpunkt entwickelt.

    >Die Nebenklägerin sei mit mindestens 1,6 Promille alkoholisiert gewesen, sagte die Vorsitzende Richterin nun. Zunächst hätten vier der Angeklagten die Jugendliche in ein Gebüsch geführt und gegen den erkennbaren Willen der 15-Jährigen sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen. Einer von ihnen stahl ihr dabei das Handy und das Portemonnaie.

    >Danach hätten zwei andere Angeklagte den verwirrten Zustand des Mädchens ausgenutzt und es ebenfalls vergewaltigt. Als die 15-Jährige erneut über die Festwiese irrte, lief sie einem weiteren jungen Mann in die Arme, der sie missbrauchte. Schließlich gingen die drei übrigen Angeklagten mit der Jugendlichen in ein Gebüsch. Allerdings sei nicht sicher, dass alle drei sie vergewaltigt hätten. Darum sprach das Gericht einen 23-Jährigen frei.

    Sich beim Feiern rudelartig in ein Gebüsch zu begeben um dort ein 15-jähriges Mädchen zu vergewaltigen ist so weit entfernt von meiner Lebenswirklichkeit das ich solche Menschen einfach nicht in meiner Gesellschaft haben will. Keine Ahnung wie sozialverwahrlost man durch die Gegend rennen muss um so etwas cool zu finden. Das ist ein Verhalten wie von wilden Tieren. Was für ein abartig kranker Bastard muss man sein um so etwas zu tun?

    >Keiner der Angeklagten hat ein Wort des Bedauerns über die Lippen gebracht.

    Ich hab auch keine Ahnung was dieses Kuschelscheiß von Jugendstraftrecht in solchen Fällen soll der soll meinetwegen für typische Jugendsünden und Bagatellen angewendet werden aber wer schwerste kriminelle Handlungen vollzieht ist dann auch einfach reif für schwerste Strafen und Veröffentlichung von Namen.

    In meinem Empfinden ist das Urteil viel zu mild. Wenn wenigstens alle die 2 Jahre und 9 Monate gekriegt hätten aber dieser Bewährungsscheiß geht garnicht. Ich geh einfach nicht davon aus das die sich irgendwie bestraft fühlen. Die lachen doch über das deutsche Gericht.

  13. ähm… ja?! Liegt halt aber nicht primär an der Richterin, die nur ihren Job gemacht hat, sondern an dem, in diesem extremen Fall, schwachsinnigen Jugendstrafrecht.

  14. Die Leute die hier direkt oder indirekt ne *GRUPPENVERGEWALTIGUNG* wegen ihrer politischen Überzeugung entschuldigen und/oder herunterspielen.

    Fickt euch, ganz einfach.

    Junge pack’ ich dieses Land und die Gesellschaft nicht mehr.

  15. Jugendstrafrecht legt zu viel Wert auf Resozialisierung und zu wenig auf Strafe. Das Urteil ist im Sinne des Jugendstrafrechts richtig, das Jugendstrafrecht ist aber falsch und sollte verändert werden.

  16. >Ob Hetze gegen eine Richterin im Internetstrafbar ist, hängt vom Einzelfall ab. Jahn argumentiert, dass diepersönliche Bedrohung der Hamburger Richterin, je nach dem konkretenInhalt, Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren nach sich ziehen könne.

    also 9 von 10 tätern haben bewährungsstrafen für schwere vergewaltigung bekommen, wo wir mal davon ausgehen können, dass es nicht normal ist, dass jemand aus versehen aufgrund einer stimmungsschwankung jemand mit gewalt festhält und bei erlebter gegenwehr bzw mehr oder weniger deutlicher leidenbekundung sich sexuelle befriedigung verschafft, während eine beleidigende äußerung auf die entfernung gegenüber der richterin bis zu 3 jahre gefängnis nach sich ziehen kann. da kann man nur sagen, da können sich die täter freuen, dass sie nicht beim steuerhinterziehen erwischt wurden.

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