Fast vier Millionen Euro: Sachsen muss für Remmo-Anwälte zahlen – nach Prozess um Juwelen-Raub

by GrieferGamer

18 comments
  1. Staatsschatz gestohlen, Grünes Gewölbe wie einen Amateurverein dastehen lassen, riesige Kosten für Strafverfolgung produziert, guten Deal im Prozess abgeschlossen, (teilweise) wieder auf freiem Fuß sein und Beute anteilig behalten, keine Anwaltskosten selbst tragen.

    Jetzt mit Mercedes AMGs durch Berlin rasen und sich den nächsten Streich ausdenken.

    Besser kann man es aus deren Sicht kaum machen, wenn man mal das Szenario „nicht geschnappt werden“ außer Betracht lässt.

    Paradies Deutschland.

  2. Hat nichts mit dem Thema zu tun, aber

    >Die Rechnung, die die “Bild” aufmacht, sei “äußerst kompliziert”, wie das Blatt selbst schreibt.

    Ist das dieselbe Bild, die eine Hetzkampagne gegen Wärmepumpen fuhr u.a. weil “wir haben hier niemanden der weiß wie eine Wärmepumpe funktioniert!”

  3. Wenn das Land nicht zahlen würde, was würde der „Remmo-Klan“ tun?

  4. >*Die Rechnung, die die “Bild” aufmacht, sei “äußerst kompliziert”, wie das Blatt selbst schreibt. Sein Ergebnis lautet jedoch, dass die Anwälte der Mitglieder des Remmo-Clans den Freistaat exakt 3.842.376,72 Euro kosten würden. Zusätzlich kämen auf die Staatskasse Kosten für die Auslagen der Remmo-Anwälte zu.*

    Kannste dir nicht ausdenken.

  5. Deutschland fordert keinen Respekt und wundert sich dann wenn es keinen bekommt. Wo sind nochmal Landtagswahlen in 2024?

  6. Frage, einfach um zu verstehen, wie groß der Aufreger tatsächlich ist: Ist es in Deutschland normal, dass der Staat auch bei einem Schuldspruch die Kosten für die Pflichtverteidiger übernimmt? Oder war das nur in diesem Prozess Teil des “Deals”?

  7. Deutschland so traurig lässt sich so verarschen hahaha

  8. Ihr seht Verbrecher. Ich sehe aufstrebende Rapper und AmazonPrime-Stars. Xatar kann einpacken.

  9. >Gerichtssprecher Andreas Feron bestätigt MDR SACHSEN, die zuständige Kammer habe entschieden, dass der Freistaat und damit der Steuerzahler einen Teil der Kosten tragen muss – nämlich die Kosten für das sogenannte Adhäsionsverfahren.

    >Doch der Freistaat hatte mit seinem Adhäsionsantrag im Strafprozess nur bedingt Erfolg. Die Kammer stellte zwar fest, dass der Freistaat dem “Grunde nach” Anspruch auf Schadenersatz habe, über die Höhe aber wurde nicht im Strafprozess entschieden. Das sei viel zu aufwendig und langwierig. Wenn der Freistaat finanzielle Wiedergutmachung erwirken wolle, also einen so genannten Titel, müsse er dazu einen separaten Zivilprozess führen. Eine in finanzieller Sicht folgenschwere Entscheidung.

    >Es ist durchaus üblich, dass bei Schadenersatz-Sachen der Unterlegene die Kosten für das Verfahren tragen muss. Im Fall des Grünen Gewölbes konnte sich der Freistaat im Strafprozess nicht mit seiner Adhäsionsklage durchsetzen. Wahrscheinlich ist das der Grund, warum das Gericht ihm nun die Kosten für dieses Verfahren auferlegt. Die genauen Beweggründe wird erst das schriftliche Urteil offenbaren – und das liegt noch nicht vor.

    https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/dresden/dresden-radebeul/gruenes-gewoelbe-prozess-schadenersatz-102.html

  10. Irgendwie ein schlechter Artikel, wenn nichtmal erklärt wird, wieso das so ist. Ich meine es muss dafür ja eine Rechtsgrundlage geben, die die Anwälte bzw. Angeklagten dafür ausgenutzt haben müssen.

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