Er hat ihn auf eine dreispurige Fahrbahn geworfen und nicht in einen Fluss oder ähnliches.
Info: Eingriffs in den Straßenverkehr geht nur von außen. Ein Verkehrsteilnehmer kann daher nie eingreifen.
Dennoch lernte ich heute, dass man 6 Jahre Knast für gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr bekommen kann, indem man den Eingriff einfach Mord nennt.
Jetzt frage ich mich, wie man Autofahrer, die Radfahrer & Fußgänger gefährden mit ähnlicher Härte bestrafen könnte.
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Hätte er den Roller aus dem Fenster seines Autos von oben von der Brücke geworfen, wäre es nur eine Bewährungsstrafe geworden. So ist die Rechtssprechung in unserem Autoland. /s
Betrunken mit dem Auto jemanden totfahren kein Mord.
Mit 130 durch die Stadt rote Ampeln überfahren und jemanden totfahren kein Mord.
“Dem 44-Jährigen sei bei dem Wurf bewusst gewesen, dass es im Falle eines Zusammenstoßes mit einem Fahrzeug oder einer wegen eines Ausweichmanövers entstehenden anderen Kollision auch zu einem tödlichen Unfall der Insassen hätte kommen können, hieß es in der Anklage. Damit habe er sich abgefunden. Der Mann habe Personen- und Sachschäden billigend in Kauf genommen.”
Hat der das so zugegeben oder wurde das reininterpretiert, gesunder Menschenverstand und so. Wenn ja warum dann nicht bei den Stadtrasern?
Hätte er mal lieber an einer Gruppenvergewaltigung teilgenommen, dann wäre es jetzt nur Bewährung.
7 comments
Liest Titel: Das ist eine heftige Strafe
Liest Artikel: Okay, macht Sinn
Er hat ihn auf eine dreispurige Fahrbahn geworfen und nicht in einen Fluss oder ähnliches.
Info: Eingriffs in den Straßenverkehr geht nur von außen. Ein Verkehrsteilnehmer kann daher nie eingreifen.
Dennoch lernte ich heute, dass man 6 Jahre Knast für gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr bekommen kann, indem man den Eingriff einfach Mord nennt.
Jetzt frage ich mich, wie man Autofahrer, die Radfahrer & Fußgänger gefährden mit ähnlicher Härte bestrafen könnte.
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Hätte er den Roller aus dem Fenster seines Autos von oben von der Brücke geworfen, wäre es nur eine Bewährungsstrafe geworden. So ist die Rechtssprechung in unserem Autoland. /s
Betrunken mit dem Auto jemanden totfahren kein Mord.
Mit 130 durch die Stadt rote Ampeln überfahren und jemanden totfahren kein Mord.
“Dem 44-Jährigen sei bei dem Wurf bewusst gewesen, dass es im Falle eines Zusammenstoßes mit einem Fahrzeug oder einer wegen eines Ausweichmanövers entstehenden anderen Kollision auch zu einem tödlichen Unfall der Insassen hätte kommen können, hieß es in der Anklage. Damit habe er sich abgefunden. Der Mann habe Personen- und Sachschäden billigend in Kauf genommen.”
Hat der das so zugegeben oder wurde das reininterpretiert, gesunder Menschenverstand und so. Wenn ja warum dann nicht bei den Stadtrasern?
Hätte er mal lieber an einer Gruppenvergewaltigung teilgenommen, dann wäre es jetzt nur Bewährung.