Ich habe ein Angebot (IT Dunstkreis) für einen neuen Job bekommen, das all-in ist. Bin nicht gerade begeistert vom all-in, aber nachdem mir das Gehalt insgesamt recht gut erscheint und ich generell sowieso Überstunden mache wenn notwendig, soll’s halt so sein…

Im Arbeitsvertrag muss seit 2016 (siehe [https://www.ams.at/arbeitsuchende/topicliste/all-in-vertrag#ueberstundenpauschale-und-unechte-ueberstundenpauschale](https://www.ams.at/arbeitsuchende/topicliste/all-in-vertrag#ueberstundenpauschale-und-unechte-ueberstundenpauschale)) bei All-in verträgen auch das Grundgehalt angegeben werden.
Im Angebot welches ich erhalten habe, ist das Grundgehalt gleichgesetzt mit dem Kollektiv-Mindestgehalt (für 40h). Für das erwähnte Mindest/Grundgehalt würde ich aber niemals 40h arbeiten. Dadurch dass Mindestgehalt=Grundgehalt, ergibt sich rechnerisch dass der allin/Überstunden-Anteil mehr als 40% vom Gesamtgehalt ist.

Kann das niedrig angesetzte Grundgehalt negative Auswirkungen haben kann? Ich hab schon einiges recherchiert und der für mich offensichtlichste Nachteil ist bei Stundenreduzierung (sei es auf 40h, Teilzeit, Elternteilzeit, etc.). Da würde als erstes das Grundgehalt herangezogen werden.
Gibt es vielleicht noch andere Fälle wo das niedrige Grundgehalt zum Schuss ins Knie wird?

13 comments
  1. Ich sags gleich – genau wissen tue ich es nicht. Aber die Überbezahlung kann die kollektiv vertragliche Erhöhung fressen, damit steigt dein Lohn nur bei Nachverhandlungen.

  2. Im Normalfall wird das Grundgehalt angesetzt als das IT Kollektiv-Mindestgehalt und der Rest sind die inkludierten Überstunden. Es gibt natürlich gesetzliche Höchstgrenzen und wenn du wirklich hoch überzahlt bist, dann wirst du (laut Arbeitsgesetz) gar nicht so viele Überstunden leisten können. Das ist auch ein Nachteil, weil du quasi ausgepresst werden kannst, weil du sowas wie Zeitausgleich oder so nicht machen kannst. Hier gibts auch Ausnahmen, wie überall. Wenn deine Ruhezeit (ZB Wochenende oder spät abends) durch überstunden gestört wird, dann steht eine Ersatzruhe an und solche Dinge. Grundsätzlich aber: Wenn du sehr hoch überzahlt bist, wenn wirst nie Überstunden ausgezahlt bekommen, weil der All In die Überstunden schon abdeckt.

    Wie gehtdinixau gesagt hat, kann es auch sein, ist nicht in jeder Firma so, dass IT KV Erhöhungen nicht für alle Personen ausgeschüttet werden. Das müssen sie nämlich per Gesetz auch nicht, sondern nur ein gewisser Prozentsatz an Personen. Das bekommen dann meist die, die näher am IT KV sind, weil der natürlich steigt und sie dann weniger ÜS inkludiert haben. DH du stehst dann am selben Gehalt und wirst nicht erhöht, ausser du redest über Gehaltserhöhungen. Das würde ich jedenfalls vor der Vertragsunterzeichnung noch abklären.

    That said, ich hab auch einen all in, komm aber damit zurecht und mach normalerweise nur Überstunden, wenn sie tatsächlich erfordert sind.

    ​

    PS: Der IT KV sieht 38,5 Wochenarbeitsstunden vor. Ich hoffe die 40h waren Schlampigkeitsfehler. Falls nicht, dann passt das nicht bzw solltest du hinterfragen.

  3. Bei solchen fragen ganz klar an die AK wenden.
    Kostet nix. Wird eh von deinen Steuern bezahlt und demnach derfen se dir dann auch ba sowas helfen 🙂

  4. wenn du – zB aufgrund von erkrankung – nicht ausreichend überstunden machen kannst, DARF dir aus steuerrechtlichen gründen nur mehr das grundgehalt ausbezahlt werden.
    würde mich an deiner stelle bei der arbeiterkammer danach erkundigen.

  5. Niemals all in akzeptieren. Derzeit bist in da IT am längeren hebel. Hab grade gewechselt. Bekomme 36 % mehr ohne Zulagen wie zbsp home office pauschale von 120 euro im monat und das ohne all in. Also überstunden nimm ich mir als ZA. Im endeffekt müssens dich so zahlen dass davon leben kannst und überstunden als freizeit abbauen ist 1000 mal mehr wert dann

  6. > Kann das niedrig angesetzte Grundgehalt negative Auswirkungen haben kann?

    die frage ist doch, würdest du für das niedrige grundgehalt arbeiten, wenn nicht dann bist du mit dem all-in unterbezahlt.

  7. Erstens Mal nachfragen, was in der Firma als üblich gilt bei Überstunden (was wird erwartet) wenn HR und Fachabteilung zum Stocken anfangen potenziell “Achtung”. Außerdem kannst so schon Mal dein Gehalt “neu berechnen” nicht mehr auf 40h sondern zB 42,5h Wochenstunden (wenn 10Üstunden Schnitt sind)

    Dann, wie schaut es mit der Gleitzeitvereinbarung aus, gibt es eine? Was ist laut Vereinbarung möglich und was nicht und dann auch wieder die Frage wie wird das gelebt.

    Ein All In mit einer ordentlichen Gleitzeitvereinbarung kann am Ende des Tages besser sein wie wenn du keinen All in hast, da dein Grundgehalt normalerweise höher ist -> somit auch 13&14 Gehalt (bei Überstundenpauschalen selten der Fall).

    Persönlich kann ich dir sagen, hör nicht auf die die sagen All in nie unterschreiben. Das ist genau so sinnvoll wie wenn Arbeitgeber bei jedem Job einen All In vorlegen. Es kommt auf deine Aufgabe an (ja Projekte oder Sachbearbeiter) und dann auf die Kombination mit der Gleitzeitvereinbarung an.

    Achso und wegen KV und Gehalt. Jede ordentliche Arbeitnehmervertretung handelt auch IST Gehaltserhöhung aus und nicht nur Mindest. Grundsätzlich kann ein (sehr) geringes Gehalt im KV (zum Vergleich zu deinem) auch den Vorteil haben, dass Gehaltverzichtsmodelle, du zB ein Auto über die Firma least, besser möglich sind.

    Du siehst also All In =/= automatisch böse. Rede mit der Firma und fasse gesagt es ggf in einer Mail mit deiner Zusage auch zusammen.

  8. Ich hab das so im kopf:

    niedrigeres grundgehalt = niedrigerer stundenlohn der für die berechnung der inkludierten überstunden zur anwendung kommt. Auch bei einem all-in sind nicht alle überstunden inkludiert, sondern nur die, die in der überbezahlung drinnen sind.

  9. Die Anderen Sachen wurden schon ziemlich ausführlich beantwortet aber was Stundenänderungen betrifft kann ich dir vllt. helfen. Ein All-In ist eine vertragliche Überzahlung womit eig. alles abgedeckt sein soll und keine ÜST-Pauschale deswegen darf man diese auch nicht einseitig kürzen/streichen wie es bei der Pauschale möglich ist. Deshalb muss bei Stundenänderungen dein All-in Gehalt berücksichtigt werden da du ansonsten eine Verschlechterung hast.

    PS: Normalerweise muss der AG jährlich eine Deckungsprüfung machen um zu sehen ob die Überstunden die du geleistet hast auch tatsächlich abgedeckt waren mit dem All-In. In der Praxis ist es aber eher selten und wird gern ignoriert

  10. Außerdem würde ich mal nachsehen für welche Verwendungsgruppe und Verwendungsgruppenjahre dieses angegebene Mindestgrundgehalt wäre und würde hinterfragen ob das in Ordnung geht. Weil einfach VWGR 1 und Jahr 1 nicht immer in Ordnung ist – auch wenn man neu im Unternehmen ist.

  11. wenn bei deinem nettogehalt ein 5er vorne steht, kannst unterschreiben. alles kleiner als5 beim netto würd ich nicht unterschreiben…

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