Hallo,
Gestern war das Haustor des Mietgebäudes nicht zu öffnen (später stellte sich raus, der Bolzen läst sich nicht drehen). Wir haben erst versucht bei Nachbarn zu klingeln, doch der Buzzer hat nicht funktiert, dann Schlüsseldienst geordert. Innerhalb der darauffolgenden 15min haben wir die Tür aufrütteln können u den Schlüsseldienst angerufen um mitzuteilen, dass wir die Order canceln.
Typ hat aufgelegt u ich dachte die Sache sei gegessen.
15min später läutet mein Telefon Sturm u der Schlüsseldienst sagt er ist da und besteht darauf dass ich runterkomm und ihm eine dreistellige Summe gebe für nix.
Die Summe auch erst genannt nachdem ich dreimal nachfrage – will unbedingt dass ich runterkomm mit ID usw damit ich ihn bezahlen kann (wissen nur meine Nummer, sonst nix)

Ich sag nein, jetzt rufens ständig an, schreiben sms u drohen sie mit Anzeige und Anwalt der mich ausforschen wird.

Ich hab gemeint da es sich um die Haustür handelt ist die Hausverwaltung zuständig und sie sollen die Rechnung dorthin schicken. Wollens auch nicht.

Jetzt hab ich gesehen dass es das FAGG gibt wo man innerhalb von 14 Tagen einfach quch vin Dienstleistungen zurücktreten kann sofern keine Arbeit begonnen oder abgeschlossen wurde. Würd das greifen damit die mich endlich in Ruhe lassen?
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https://www.listando.de/blog/vertragsabschluss-widerrufsrecht-schluesseldienst/ (deutsche Seite, bezieht sich aber auf EU Richtlinien)

Danke 🙂

by MacaronNo5646

6 comments
  1. Soweit ich weiß, ist in dem Fall die Anfahrt trotzdem zu bezahlen. (ich gehe davon aus, dass die Anfahrt direkt nach der Order begonnen hatte)

  2. Puh, das ist an sich eine nicht uninteressante Frage, ob der Schlüsseldienst in deinem Fall unter die Ausnahme des § 18 Abs 2 FAGG fällt:

    >§ 18 (2): Der Verbraucher hat weiters kein Rücktrittsrecht bei Verträgen über dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten, bei denen der Verbraucher den Unternehmer ausdrücklich zu einem Besuch zur Ausführung dieser Arbeiten aufgefordert hat. Vom Ausschluss des Rücktrittsrechts nach dieser Bestimmung werden aber weitere Dienstleistungen, die der Verbraucher nicht ausdrücklich verlangt hat, oder gelieferte Waren, die bei der Instandhaltung oder Reparatur nicht unbedingt als Ersatzteile benötigt werden, nicht umfasst.

    In dem von dir verlinkten Beitrag wird angeführt, dass es sich dabei um keine Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten handelt, da wäre ich mir aber per se nicht so sicher. Letztendlich ist es dann auch iwo eine Beweisfrage, ob die beweisen können, dass du den Vertrag mit ihnen geschlossen hast, und du beweisen kannst, dass und insbesondere wann du ihn storniert hast. MMn sollte es in beiden Fällen aber nur auf die Anfahrtskosten herauslaufen, und da ist halt die Frage, was sie verrechnen. Je nach Anbieter sind dann die AGB nicht vorhanden, nicht Vertragsinhalt geworden, nicht transparent…

    Lange Rede, kurzer Sinn: Ich würd nicht zahlen. Wenn sie dich klagen wollen, dann sollen sie das halt machen, ich würd in dem Fall echt das Risiko eingehen. Weil der Streitwert ist lächerlich gering, das kommt zum Bezirksgericht, du brauchst dann nicht einmal einen Anwalt, der Richter hat eine Manuduktionspflicht, sprich er muss dich im Verfahren anleiten, und damit solltest du schon ganz gut aussteigen, denke ich. Und falls du eine Rechtschutzversicherung hast, umso besser.

  3. Schau einmal im Firmenverzeichnis der WKO ob der Schlüsseldienst dort aufscheint. Des weiteren würde ich mich mit dem Landesinnungsmeister der Metalltechniker, welcher für dieses Gewerbe zuständig ist, darüber unterhalten.

  4. Meiner Meinung bekommt der Schlüsseldienst zumindest etwas Kohle für die Anfahrt – jedenfalls für die angefangene Anfahrt.

  5. Niemals den Schlüsseldienst von google anzeigen / Ergebnissen anrufen. Alles Pilcher und Betrüger mit bot erzeugten Google rankings.

    Immer die Hotline der Haushaltsversicherung anrufen, die decken den Schlüsseldienst meist mindestens einmal pro Jahr sofern über sie organisiert. Da kommt dann auch ein seriöser Schlüsseldienst.

  6. Nummer blockieren. Wenn sie bei dir klingeln oder dich sonst irgendwie bedrängen, Polizei einschalten. Wenn sie nicht bei der WKÖ aufscheinen, ist das eh keine seriöse Firma.

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