
[Das schreibt Heute](https://www.heute.at/s/oesterreich-corona-kontrollen-neue-harte-strafen-drohen-100182857) zu den aktuellen Strafen. Wenn ich mir den Absatz über den Quarantänebruch durchlese, dann muss ich zurückdenken, dass es 2020 Leute gab, die Alleine draußen erwischt wurden und gleich mal bis zu 10.000 Euro zahlen mussten. Aber das schreibt Heute:
*Heute” zeigt dir, welche Strafen nun aktiv sind. Bei der Missachtung der Maskenpflicht kann die Polizei, statt eine Anzeige auszustellen, ein Organstrafmandat in Höhe von 90 Euro einheben. Quarantäne wiederum fällt in die Zuständigkeit der Bezirksverwaltungsbehörde, wer dagegen verstößt, begeht eine Verwaltungsübertretung und wird geahndet. Bei dieser werden zwischen 145 Euro bis 1.450 Euro fällig. Richtig teuer wird es, wenn man sich dabei unter Menschen mischt.*
Ok, unter Menschen mischen ist klar, dass es dann strafrechtlich relevant wird, weil es sehr gefährlich ist, aber sonst ist das tatsächlich nur eine Verwaltungübertretung? Oder ist das der Qualität von “Heute” geschuldet, dass das so da steht?
2 comments
Seit wann sind bitte die Bezirksverwaltungsbehörden (Bezirkshauptmannschaften und Magistrate) für’s Strafrecht zuständig?
Eigentlich müsste das stimmen, wenn ich jetzt auf die Schnelle nix übersehen habe. https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011073 Siehe Strafbestimmungen §8(1, 5 u. 6) Edit: Nachtrag, wenn man das Geld nicht aufbringen kann, bis zu 4 Wochen Freiheitsstrafe. Bei den hohen Strafen von 2020 waren vermutlich noch andere Vergehen dabei, nicht nur das Covidmaßnahmengesetz (z.B. § 178 StGB Vorsätzliche Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten, (Beamten)Beleidigung § 115 StGB etc…)