Sind da auch die Wahlbezirke der Linken betroffen, wo die Linken die meisten 1. Stimmen bekommen haben? Kann jemand zusammenfassen welche Auswirkungen die Entscheidung jetzt hat für den Bund?
Wie viele Steuergelder da verballert werden 🙁
Bin ich der einzige der bedenklich findet, dass es bis zur Entscheidung mehr als eine halbe Legislaturperiode gedauert hat?
Ich verstehe, dass das wichtig für unsere Demokratie ist, aber heiliger Batman. Berlin bekomme mal deine Scheiße zusammen!
Was soll das bringen? Kann sich dadurch wirklich jetzt noch was ändern, wenn die Wahl 2021 in Berlin rückwirkend etwas anders ausfällt?
Ist Berlin Lichtenberg davon betroffen? Falls ja und die Linken fliegen bis auf Gysi und Pellmann raus, betrifft es dann auch andere Abgeordnete, deren Parteien unter Umständen Ausgleichsmandate erhalten haben? Oder ist das Ganze nur ein PR Gag der CDU, der am Ende unnötig teuer ohne Auswirkungen auf den Bundestag ist.
Es ist sowas von bescheuert, gibt es wenigstens für die Verantwortlichen Konsequenzen? Oder wird einfach nur Steuergeld auf das Problem geworfen bis es gelöst wird.
>Wegen zahlreicher Pannen bei der Bundestagswahl 2021 in Berlin müssen die Hauptstädter laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts in 455 der 2256 Wahlbezirke erneut an die Urnen treten. Dafür bleiben nur zwei Monate Zeit.
>Wegen zahlreicher Pannen muss die Bundestagswahl 2021 in Berlin teilweise wiederholt werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Die Wahl müsse in 455 Wahlbezirken und den zugehörigen Briefwahlbezirken wiederholt werden, sagte die Vorsitzende Richterin, Doris König. Die Wiederholungswahl sei als Zweistimmenwahl durchzuführen, also mit Erst- und Zweitstimme.
>Eine Wahlprüfungsbeschwerde der Unionsfraktion im Bundestag war damit nur teilweise erfolgreich. Das höchste deutsche Gericht folgte mit seinem Urteil auch nicht eins zu eins einem Beschluss des Bundestages. Dieser hatte mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen SPD, Grüne und FDP entschieden, dass die Wahl teilweise wiederholt werden sollte. Betroffen wären demzufolge 327 der 2256 Wahlbezirke der Hauptstadt gewesen sowie 104 der 1507 Briefwahlbezirke.
>Aus Sicht der CDU/CSU-Fraktion war der Beschluss aber rechtswidrig, unter anderem weil der Bundestag die Wahl in sechs vom Bundeswahlleiter angefochtenen Wahlkreisen nicht insgesamt für ungültig erklärt habe. Daher klagte sie in Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht erklärte nun die Wahl in weiteren 31 Wahlbezirken als in dem Beschluss des Bundestags genannt für ungültig. Der Beschluss sei aber im Ergebnis überwiegend rechtmäßig.
>Der Wahltag am 26. September 2021 war in vielen Berliner Wahllokalen chaotisch verlaufen: Menschen mussten lange warten und Schlange stehen, Stimmzettel waren falsch oder fehlten ganz. Vorübergehend mussten Wahllokale schließen oder blieben bis weit nach 18 Uhr geöffnet – dem Zeitpunkt, an dem die Stimmabgabe eigentlich vorbei sein sollte. Dann gibt es in der Regel erste Prognosen zum Ergebnis.
>Beim Bundestag wurden 1713 Einsprüche gegen die Bundestagswahl im Land Berlin erhoben, darunter auch einer des Bundeswahlleiters. Das seien rund achtmal so viele Einsprüche wie bei früheren Wahlen, hatte Richter Peter Müller bei der Verhandlung im Juli gesagt. Dass so viel Zeit seit der Wahl vergangen ist, hatte Richter Müller mit dem zweistufigen Prüfverfahren erklärt: Zunächst ist das Sache des Bundestags, erst später des Verfassungsgerichts. Auch wegen der hohen Zahl an Einsprüchen sei selbst bei größtmöglicher Beschleunigung kein früherer Zeitpunkt möglich gewesen, sagte Müller.
>Wegen der Pannen am 26. September 2021 hatte der Berliner Verfassungsgerichtshof die Wahl zum Abgeordnetenhaus wegen “schwerer systemischer Mängel” und zahlreicher Wahlfehler für ungültig erklärt. Diese Wahl wurde am 12. Februar 2023 komplett wiederholt – mit dem Ergebnis, dass eine schwarz-rote Koalition das Dreierbündnis von SPD, Grünen und Linken ablöste, das seit 2016 regiert hatte.
Berlin ist mittlerweile sein eigenes MaiMai.
Hab ich da was von Erfrischungsgeld gehört?
Boah, bin ich froh das es in meinem Bezirk damalig keine Unregelmäßigkeiten festgestellt wurden und nicht nochmal antreten muss.
17 comments
achberlin.txt
Linke: *kichert* “Ich bin in Gefahr”.
[Die Bundestagswahl muss in 455 von 2.256 Wahlbezirken des Landes Berlin wiederholt werden – Pressemitteilung Nr. 119/2023 vom 19. Dezember 2023, Urteil vom 19. Dezember 2023 – 2 BvC 4/23](https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/bvg23-119.html)
Könnte man auch gleich Neuwahlen ansetzen
Das mit dieser Wahl ist aber auch ein echter Marathon
Wen es interessiert: [Eine Teilwiederholung hätte voraussichtlich keine großen Auswirkungen auf den Bundestag.](https://amp.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/berlin-bundestagswahl-2021-pannen-urteil-karlsruhe-100.html)
Tja.
Sind da auch die Wahlbezirke der Linken betroffen, wo die Linken die meisten 1. Stimmen bekommen haben? Kann jemand zusammenfassen welche Auswirkungen die Entscheidung jetzt hat für den Bund?
Wie viele Steuergelder da verballert werden 🙁
Bin ich der einzige der bedenklich findet, dass es bis zur Entscheidung mehr als eine halbe Legislaturperiode gedauert hat?
Ich verstehe, dass das wichtig für unsere Demokratie ist, aber heiliger Batman. Berlin bekomme mal deine Scheiße zusammen!
Was soll das bringen? Kann sich dadurch wirklich jetzt noch was ändern, wenn die Wahl 2021 in Berlin rückwirkend etwas anders ausfällt?
Ist Berlin Lichtenberg davon betroffen? Falls ja und die Linken fliegen bis auf Gysi und Pellmann raus, betrifft es dann auch andere Abgeordnete, deren Parteien unter Umständen Ausgleichsmandate erhalten haben? Oder ist das Ganze nur ein PR Gag der CDU, der am Ende unnötig teuer ohne Auswirkungen auf den Bundestag ist.
Es ist sowas von bescheuert, gibt es wenigstens für die Verantwortlichen Konsequenzen? Oder wird einfach nur Steuergeld auf das Problem geworfen bis es gelöst wird.
>Wegen zahlreicher Pannen bei der Bundestagswahl 2021 in Berlin müssen die Hauptstädter laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts in 455 der 2256 Wahlbezirke erneut an die Urnen treten. Dafür bleiben nur zwei Monate Zeit.
>Wegen zahlreicher Pannen muss die Bundestagswahl 2021 in Berlin teilweise wiederholt werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Die Wahl müsse in 455 Wahlbezirken und den zugehörigen Briefwahlbezirken wiederholt werden, sagte die Vorsitzende Richterin, Doris König. Die Wiederholungswahl sei als Zweistimmenwahl durchzuführen, also mit Erst- und Zweitstimme.
>Eine Wahlprüfungsbeschwerde der Unionsfraktion im Bundestag war damit nur teilweise erfolgreich. Das höchste deutsche Gericht folgte mit seinem Urteil auch nicht eins zu eins einem Beschluss des Bundestages. Dieser hatte mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen SPD, Grüne und FDP entschieden, dass die Wahl teilweise wiederholt werden sollte. Betroffen wären demzufolge 327 der 2256 Wahlbezirke der Hauptstadt gewesen sowie 104 der 1507 Briefwahlbezirke.
>Aus Sicht der CDU/CSU-Fraktion war der Beschluss aber rechtswidrig, unter anderem weil der Bundestag die Wahl in sechs vom Bundeswahlleiter angefochtenen Wahlkreisen nicht insgesamt für ungültig erklärt habe. Daher klagte sie in Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht erklärte nun die Wahl in weiteren 31 Wahlbezirken als in dem Beschluss des Bundestags genannt für ungültig. Der Beschluss sei aber im Ergebnis überwiegend rechtmäßig.
>Der Wahltag am 26. September 2021 war in vielen Berliner Wahllokalen chaotisch verlaufen: Menschen mussten lange warten und Schlange stehen, Stimmzettel waren falsch oder fehlten ganz. Vorübergehend mussten Wahllokale schließen oder blieben bis weit nach 18 Uhr geöffnet – dem Zeitpunkt, an dem die Stimmabgabe eigentlich vorbei sein sollte. Dann gibt es in der Regel erste Prognosen zum Ergebnis.
>Beim Bundestag wurden 1713 Einsprüche gegen die Bundestagswahl im Land Berlin erhoben, darunter auch einer des Bundeswahlleiters. Das seien rund achtmal so viele Einsprüche wie bei früheren Wahlen, hatte Richter Peter Müller bei der Verhandlung im Juli gesagt. Dass so viel Zeit seit der Wahl vergangen ist, hatte Richter Müller mit dem zweistufigen Prüfverfahren erklärt: Zunächst ist das Sache des Bundestags, erst später des Verfassungsgerichts. Auch wegen der hohen Zahl an Einsprüchen sei selbst bei größtmöglicher Beschleunigung kein früherer Zeitpunkt möglich gewesen, sagte Müller.
>Wegen der Pannen am 26. September 2021 hatte der Berliner Verfassungsgerichtshof die Wahl zum Abgeordnetenhaus wegen “schwerer systemischer Mängel” und zahlreicher Wahlfehler für ungültig erklärt. Diese Wahl wurde am 12. Februar 2023 komplett wiederholt – mit dem Ergebnis, dass eine schwarz-rote Koalition das Dreierbündnis von SPD, Grünen und Linken ablöste, das seit 2016 regiert hatte.
Berlin ist mittlerweile sein eigenes MaiMai.
Hab ich da was von Erfrischungsgeld gehört?
Boah, bin ich froh das es in meinem Bezirk damalig keine Unregelmäßigkeiten festgestellt wurden und nicht nochmal antreten muss.