Verfassungsgericht: Sicherstellung von Handys ohne richterliche Bewilligung ist verfassungswidrig

by inn4tler

6 comments
  1. Meiner Meinung nach ein absolut zeitgemäßes Urteil. Das Handy ist heute nicht mehr nur ein Telefon, sondern beinhaltet gefühlt unser ganzes Leben. Schriftliche Kommunikation, Aufenthaltsorte, Browserverlauf, Kontakte, Kalender, Fotos der letzten X Jahre uvm. Die Sicherstellung eines Smartphones ähnelt vom potentiellen Informationsgewinn in meinen Augen einer Hausdurchsuchung.

  2. Na endlich.

    EDIT: Zeit zur Reparatur über 12 Monate?! WARUM?!

  3. > Die Sicherstellung von Mobiltelefonen ohne davor erfolgte richterliche Genehmigung ist verfassungswidrig. Das hat der österreichische Verfassungsgerichtshof entschieden. Denn sie verstoße gegen das Recht auf Privatleben und das Datenschutzgesetz. Zeit zur Reparatur ist bis 2025.

    Es ist zwar illegal, aber machen wir halt einmal so weiter bis 2025.

  4. Was passiert nun diesbezüglich bei aktuell laufenden Strafverfahren, wo das so gehandhabt wurde? Die so erlangten Daten werden wohl trotzdem verwertet? Da wird zwar 2025 für die Zeit zur Reparatur erwähnt, aber verfassungswidrig ist es ja jetzt trotzdem.

  5. So ganz versteh ich das nicht. Besitz des Handys ist das eine, Zugriff auf die Daten aber etwas ganz anderes. Das Gericht scheint das aber hier gleichzusetzen?

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