>Außerdem müsse eine Kündigung auch allein durch die Angabe von Namen und
weiteren gängigen Identifizierungsmerkmalen wie Anschrift und/oder
Geburtsdatum möglich sein.
Let me kündig that for you…
Ist ja überhaupt nicht missbrauchbar wenn man jemandem auf den Sack gehen will.
Also per Brief? Ü
Das kann doch alles echt nicht mehr wahr sein
Ja, der Kündigungsprozess bei Sky ist kompletter Dreck, aber das ist ja wohl die unlogischste Konsequenz, die man daraus ziehen kann.
Die vorgeschlagenen Identifizierungsmerkmale sind nicht geheim und sollten mMn weder ausreichen um einen Vertrag zu schließen, noch ihn zu beenden. Das wäre maximal mit einer gesicherten Bestätigung (z.B. per Mail) machbar ohne eine riesige Tür für Missbrauch aufzureißen. Dann frag ich mich allerdings, wo hier der Unterschied zum Login (bzw. Passwort vergessen -> Login) sein soll.
Viel zu krass mit welchen Mitteln e-commerce reguliert werden muss, da sollte mal härter durchgegriffen werden, sonst wird das nächste Gesetz wieder 30 Jahre bis zur vollstreckung brauchen.
alternativer Titel: Landesgericht entscheidet über etwas von dem es keinen Plan hat
Hätten die Ahnung gehabt hätten sie gefordert, dass der Link in der E-Mail zur einmaligen Authorisierung (automatischer Anmeldung) führt, z. B. mittels verschlüsseltem Token in der URL welcher nur einmal gültig ist. Dadurch erspart man sich die Anmeldung und kann dann von mir aus auf der Webseite auf Abo kündigen klicken.
Finde ich blöd. Das wird nur funktionieren, wenn man die Kündigung über Email bestätigen muss. Und wenn man schon so eine Email erhalten kann, kann mach auch die Email zum Zurücksetzen des Passwortes bekommen.
Viel mehr wünsche ich mir, dass jemand gegen Anbieter vorgehen, die die Kündigung nur über die Webseite erlaubt. Wenn ich ein Abo auf meinem Fernseher in der App abschließen darf, sollte ich das Abo in der App auch kündigen können.
Arbeitskollege, Schwiegermutter oder Nachbar geht dir auf den Sack: Zack – mit Name, Adresse und Geburtsdatum mal eben Netflix und Co. gekündigt. Das wird ein Spaß.
Wenn man der Grundidee “Abmelden muss so einfach sein wie Anmelden” folgt, ist ein Login ja ok, wenn man sich beim Vertragsschluss erstmal ein Konto einrichten musste.
Kann man nur hoffen, dass man als Kunde freiwillig von dieser Option zurücktreten kann. Ich will NUR mit Login kündigen, damit das kein anderer für mich erledigt.
Das ist mal katastrophal falsch entschieden wie soll dass den in der Praxis umgesetzt werden.
Das geht doch nicht zusammen mit DSGVO, wo jeder nen Anrecht hat das seine Daten nicht einfach gelöscht werden.
Und nun kann ich online Bankkonten, deutschlandticket und co. für Hinz und kunz kündigen. Wzf
Die Hoffnungen liegen nun beim Oberlandesgericht München das gerade zu biegen.
Endlich kann man sein Deutschlandsticket, das mehrfach gebucht wird, kündigen
10 comments
>Außerdem müsse eine Kündigung auch allein durch die Angabe von Namen und
weiteren gängigen Identifizierungsmerkmalen wie Anschrift und/oder
Geburtsdatum möglich sein.
Let me kündig that for you…
Ist ja überhaupt nicht missbrauchbar wenn man jemandem auf den Sack gehen will.
Also per Brief? Ü
Das kann doch alles echt nicht mehr wahr sein
Ja, der Kündigungsprozess bei Sky ist kompletter Dreck, aber das ist ja wohl die unlogischste Konsequenz, die man daraus ziehen kann.
Die vorgeschlagenen Identifizierungsmerkmale sind nicht geheim und sollten mMn weder ausreichen um einen Vertrag zu schließen, noch ihn zu beenden. Das wäre maximal mit einer gesicherten Bestätigung (z.B. per Mail) machbar ohne eine riesige Tür für Missbrauch aufzureißen. Dann frag ich mich allerdings, wo hier der Unterschied zum Login (bzw. Passwort vergessen -> Login) sein soll.
Viel zu krass mit welchen Mitteln e-commerce reguliert werden muss, da sollte mal härter durchgegriffen werden, sonst wird das nächste Gesetz wieder 30 Jahre bis zur vollstreckung brauchen.
alternativer Titel: Landesgericht entscheidet über etwas von dem es keinen Plan hat
Hätten die Ahnung gehabt hätten sie gefordert, dass der Link in der E-Mail zur einmaligen Authorisierung (automatischer Anmeldung) führt, z. B. mittels verschlüsseltem Token in der URL welcher nur einmal gültig ist. Dadurch erspart man sich die Anmeldung und kann dann von mir aus auf der Webseite auf Abo kündigen klicken.
Finde ich blöd. Das wird nur funktionieren, wenn man die Kündigung über Email bestätigen muss. Und wenn man schon so eine Email erhalten kann, kann mach auch die Email zum Zurücksetzen des Passwortes bekommen.
Viel mehr wünsche ich mir, dass jemand gegen Anbieter vorgehen, die die Kündigung nur über die Webseite erlaubt. Wenn ich ein Abo auf meinem Fernseher in der App abschließen darf, sollte ich das Abo in der App auch kündigen können.
Arbeitskollege, Schwiegermutter oder Nachbar geht dir auf den Sack: Zack – mit Name, Adresse und Geburtsdatum mal eben Netflix und Co. gekündigt. Das wird ein Spaß.
Wenn man der Grundidee “Abmelden muss so einfach sein wie Anmelden” folgt, ist ein Login ja ok, wenn man sich beim Vertragsschluss erstmal ein Konto einrichten musste.
Kann man nur hoffen, dass man als Kunde freiwillig von dieser Option zurücktreten kann. Ich will NUR mit Login kündigen, damit das kein anderer für mich erledigt.
Das ist mal katastrophal falsch entschieden wie soll dass den in der Praxis umgesetzt werden.
Das geht doch nicht zusammen mit DSGVO, wo jeder nen Anrecht hat das seine Daten nicht einfach gelöscht werden.
Und nun kann ich online Bankkonten, deutschlandticket und co. für Hinz und kunz kündigen. Wzf
Die Hoffnungen liegen nun beim Oberlandesgericht München das gerade zu biegen.
Endlich kann man sein Deutschlandsticket, das mehrfach gebucht wird, kündigen