man muss auch mal das positive sehen. die arbeitsbedingungen dürften immer noch weit besser sein als in der fast fashion produktion; und die dürfte hierzulande auch ein weit größeres volumen umsetzen.
Ich mein, die Häftlinge erhalten kostenlose Kost und Logie, damit haben sie den großen Block der Fixkosten nicht. Daher müsste man mindestens vom Mindestlohn den durschnittlichen Bedarf abziehen, selbst dann hätten Straftäter noch eine Gleichstellung mit der freien Bevölkerung.
Haftjahre sind halt auch keine Herrenjahre.
> Außerdem werde den Inhaftierten Unterkunft, Verpflegung und eine “notwendige, ausreichende und zweckmäßige medizinische Versorgung” gestellt
Dann kann man ja Mindestlohn zahlen und einen Betrag dafür abziehen.
> Im Falle einer Orientierung am Mindestlohn, wie dies etwa die Linksfraktion im hessischen Landtag gefordert hatte, würde dies nach überschlägigen Schätzungen Mehrkosten “in zumindest niedriger zweistelliger Millionenhöhe” bedeuten.
Die beste Ausrede. Wir zahlen nicht verfassungskonform, weil zu teuer. Die Schätzung der Mehrkosten einer schlechteren/fehlenden Resozialisierung werden nicht gegenüber gestellt.
Im Artikel fehlt mMn der wichtigste Punkt, weshalb es schon skandalös ist. Es wird gerügt, dass der Gesetzgeber die Vergütung vor ~50 Jahren von (derzeit immer noch) 5 % auf 40 % des Vorjahres Durchschnittsentgelt anheben wollte. Dies aber nie umgesetzt hat. Dazu hat das BVerfG schon Ende der 90er(!) das die dann geplante Erhöhung immer noch zu niedrig ist.
Es gab also bereits genug Zeit sich dem Problem anzunehmen, jetzt hat das BVerfG dem Gesetzgeber die Pistole auf die Brust gesetzt. Bis 30.06.25 kommen sie damit noch durch, danach kann man das nicht mehr Anwenden. Die Mehrkosten werden also spätestens Ende 2025 da sein müssen.
> Das verfassungsrechtliche Resozialisierungsgebot aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG verpflichtet den Gesetzgeber dazu, ein umfassendes, wirksames und in sich schlüssiges, am Stand der Wissenschaft ausgerichtetes Resozialisierungskonzept zu entwickeln sowie die von ihm zu bestimmenden wesentlichen Regelungen des Strafvollzugs darauf aufzubauen.
>
> Der Gesetzgeber muss die Zwecke, die im Rahmen seines Resozialisierungskonzepts mit […]dem monetären Vergütungsteil erreicht werden sollen, im Gesetz benennen und widerspruchsfrei aufeinander abstimmen.
Was auch mMn zu Unrecht dem Staat zu Gunsten gegeben wird.
> 4. Die Landesgesetzgeber sind nicht verpflichtet, rückwirkend eine verfassungsgemäße Regelung der Vergütung der Gefangenenarbeit zu schaffen.
Begründet wird dies damit, dass in der Abwägung der Verfassungsmäßigen Regelung und der Notwendigen und verlässlichen Haushaltsplanung des Gesetzgebers, letzteres überwiegt. [Außer, er wusste das – was hier nicht festgestellt wurde]. Und damit, dass dies einen zu großen Einfluss auf den nächsten Haushalt hätte bzw. die andere Logik wäre das die vorherigen Haushalte erheblichen Eingriffen unterliegen.
Und weitere Begründung, welche sehr ausführlich behandelt wird, es gab eine gesetzliche Unsicherheit über die Zuständigkeit (Bund oder Länder oder beide). Aufgrund deren schlechter Reform leiden also die Gefangenen.
Für mich wäre das Fazit nun analog zur Besoldungsthematik. Jeder sollte Rechtsmittel gegen die Vergütung einlegen zumindest in Hessen&Bayer, damit ab dem Zeitpunkt ein Anspruch entsteht. Fraglich ist für mich jedoch ob das Erfolg hat, wenn oben gesagt wurde das der Gesetzgeber bis 2025 noch verfassungswidrig handeln darf. Dem Gefangen wurde (IIRC) kein Betrag zugesprochen, nur die Kosten auf den Staat auferlegt. Eine Zurückweisung an niedrige Gerichte wurde ausgeschloßen..
Wenn sie gerne Mindestlohn hätten, hätten sie ja nicht straffällig werden müssen.
Finde ich widerlich. Eine Schande für Deutschland.
Wenn das wirklich irgendwann durchkommt ohne Abzüge, dann werde ich einfach ein Häftling. Einfach wie Uli dann noch einmal Steuern hinterziehen und dann ist man bald reich
Auszubildende “Häftlinge” zu nennen finde ich schon hart. Warte was?
Ein Häftling kostet aktuell inkl. allem rd. 5400€/Monat.
Selbst bei einer maximalen Arbeitszeit von 48h/Woche kommt man damit auf einen Stundenlohn von 26+1,57=27,57€ raus.
Das ist meiner Meinung nach ein fairer Stundenlohn, zumindest verdiene ich weniger.
Hätlinge sind ja auch keine Menschen 😌
Edit:
Falls der Knast droht:
-Schließt euch der Freien Arbeiter*innen Union “FAU”, oder der Gefangenengewerkschaft / Bundesweite-Organisation (GG/BO) an, da system-treue Gewerkschaften Leute im Knast nicht unterstützen.
-Wenn ihr trans* seid, lest [dieses Zine.](https://bag-s.de/fileadmin/user_upload/Transmenschen_in_Haft2.pdf) Seid euch im klaren, dass ihr im Knast von Mitarbeitenden und institutionell diskrimieniert und auch von Vollugsbeamt*innen regelmäßig trans*feindlich beleidigt werden werdet und das diese dafür wahrscheinlich keine Konsequenzen zu befürchten haben.
Seid euch im klaren, dass es durchaus möglich ist, dass, im Versuch euch zum Suizid zu drängen, versucht wird euch zum detransitionieren zu zwingen, oder versucht wird zu verhindern, dass ihr gender affirming care erhaltet. Im zine findet ihr auch kontaktadressen und ihr könnt euch an die Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe wenden.
Trans* im Knast zu sein ist eine besonders schwierige Situation und bitte erinnert euch immer an das Mantra, das generell für alle trans* Personen gilt: Ihr müsst leben. Wenn ihr im Leben noch was anderes erreicht, ist das toll. Aber wenn ihr nur überlebt, ist das genauso fantastisch. Aber ihr müsst leben.
Solange nicht auch Azubis Mindestlohn bekommen sollte sowas auch gar nicht diskutiert werden.
Damit würde man Straftätern ein höheres Maß an Respekt entgegen bringen als Menschen die sich nichts zu schulden haben kommen lassen und einen Beruf erlernen wollen.
Häftlinge leben dort auf Kost und Logie des Staates um resozialisiert zu werden und nichts weiter.
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man muss auch mal das positive sehen. die arbeitsbedingungen dürften immer noch weit besser sein als in der fast fashion produktion; und die dürfte hierzulande auch ein weit größeres volumen umsetzen.
Ich mein, die Häftlinge erhalten kostenlose Kost und Logie, damit haben sie den großen Block der Fixkosten nicht. Daher müsste man mindestens vom Mindestlohn den durschnittlichen Bedarf abziehen, selbst dann hätten Straftäter noch eine Gleichstellung mit der freien Bevölkerung.
Haftjahre sind halt auch keine Herrenjahre.
> Außerdem werde den Inhaftierten Unterkunft, Verpflegung und eine “notwendige, ausreichende und zweckmäßige medizinische Versorgung” gestellt
Dann kann man ja Mindestlohn zahlen und einen Betrag dafür abziehen.
> Im Falle einer Orientierung am Mindestlohn, wie dies etwa die Linksfraktion im hessischen Landtag gefordert hatte, würde dies nach überschlägigen Schätzungen Mehrkosten “in zumindest niedriger zweistelliger Millionenhöhe” bedeuten.
Die beste Ausrede. Wir zahlen nicht verfassungskonform, weil zu teuer. Die Schätzung der Mehrkosten einer schlechteren/fehlenden Resozialisierung werden nicht gegenüber gestellt.
Im Artikel fehlt mMn der wichtigste Punkt, weshalb es schon skandalös ist. Es wird gerügt, dass der Gesetzgeber die Vergütung vor ~50 Jahren von (derzeit immer noch) 5 % auf 40 % des Vorjahres Durchschnittsentgelt anheben wollte. Dies aber nie umgesetzt hat. Dazu hat das BVerfG schon Ende der 90er(!) das die dann geplante Erhöhung immer noch zu niedrig ist.
Es gab also bereits genug Zeit sich dem Problem anzunehmen, jetzt hat das BVerfG dem Gesetzgeber die Pistole auf die Brust gesetzt. Bis 30.06.25 kommen sie damit noch durch, danach kann man das nicht mehr Anwenden. Die Mehrkosten werden also spätestens Ende 2025 da sein müssen.
Hier mals Auszüge aus der Entscheidung, ich habe auch zwischen den Sätzen Sachen entfernt, welche jetzt für nen Reddit Post zu sehr ins Details gehen.:
Quelle: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2023/06/rs20230620_2bvr016616.html
> Das verfassungsrechtliche Resozialisierungsgebot aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG verpflichtet den Gesetzgeber dazu, ein umfassendes, wirksames und in sich schlüssiges, am Stand der Wissenschaft ausgerichtetes Resozialisierungskonzept zu entwickeln sowie die von ihm zu bestimmenden wesentlichen Regelungen des Strafvollzugs darauf aufzubauen.
>
> Der Gesetzgeber muss die Zwecke, die im Rahmen seines Resozialisierungskonzepts mit […]dem monetären Vergütungsteil erreicht werden sollen, im Gesetz benennen und widerspruchsfrei aufeinander abstimmen.
Was auch mMn zu Unrecht dem Staat zu Gunsten gegeben wird.
> 4. Die Landesgesetzgeber sind nicht verpflichtet, rückwirkend eine verfassungsgemäße Regelung der Vergütung der Gefangenenarbeit zu schaffen.
Begründet wird dies damit, dass in der Abwägung der Verfassungsmäßigen Regelung und der Notwendigen und verlässlichen Haushaltsplanung des Gesetzgebers, letzteres überwiegt. [Außer, er wusste das – was hier nicht festgestellt wurde]. Und damit, dass dies einen zu großen Einfluss auf den nächsten Haushalt hätte bzw. die andere Logik wäre das die vorherigen Haushalte erheblichen Eingriffen unterliegen.
Und weitere Begründung, welche sehr ausführlich behandelt wird, es gab eine gesetzliche Unsicherheit über die Zuständigkeit (Bund oder Länder oder beide). Aufgrund deren schlechter Reform leiden also die Gefangenen.
Für mich wäre das Fazit nun analog zur Besoldungsthematik. Jeder sollte Rechtsmittel gegen die Vergütung einlegen zumindest in Hessen&Bayer, damit ab dem Zeitpunkt ein Anspruch entsteht. Fraglich ist für mich jedoch ob das Erfolg hat, wenn oben gesagt wurde das der Gesetzgeber bis 2025 noch verfassungswidrig handeln darf. Dem Gefangen wurde (IIRC) kein Betrag zugesprochen, nur die Kosten auf den Staat auferlegt. Eine Zurückweisung an niedrige Gerichte wurde ausgeschloßen..
Wenn sie gerne Mindestlohn hätten, hätten sie ja nicht straffällig werden müssen.
Finde ich widerlich. Eine Schande für Deutschland.
Wenn das wirklich irgendwann durchkommt ohne Abzüge, dann werde ich einfach ein Häftling. Einfach wie Uli dann noch einmal Steuern hinterziehen und dann ist man bald reich
Auszubildende “Häftlinge” zu nennen finde ich schon hart. Warte was?
Ein Häftling kostet aktuell inkl. allem rd. 5400€/Monat.
Selbst bei einer maximalen Arbeitszeit von 48h/Woche kommt man damit auf einen Stundenlohn von 26+1,57=27,57€ raus.
Das ist meiner Meinung nach ein fairer Stundenlohn, zumindest verdiene ich weniger.
Hätlinge sind ja auch keine Menschen 😌
Edit:
Falls der Knast droht:
-Schließt euch der Freien Arbeiter*innen Union “FAU”, oder der Gefangenengewerkschaft / Bundesweite-Organisation (GG/BO) an, da system-treue Gewerkschaften Leute im Knast nicht unterstützen.
-Wenn ihr trans* seid, lest [dieses Zine.](https://bag-s.de/fileadmin/user_upload/Transmenschen_in_Haft2.pdf) Seid euch im klaren, dass ihr im Knast von Mitarbeitenden und institutionell diskrimieniert und auch von Vollugsbeamt*innen regelmäßig trans*feindlich beleidigt werden werdet und das diese dafür wahrscheinlich keine Konsequenzen zu befürchten haben.
Seid euch im klaren, dass es durchaus möglich ist, dass, im Versuch euch zum Suizid zu drängen, versucht wird euch zum detransitionieren zu zwingen, oder versucht wird zu verhindern, dass ihr gender affirming care erhaltet. Im zine findet ihr auch kontaktadressen und ihr könnt euch an die Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe wenden.
Trans* im Knast zu sein ist eine besonders schwierige Situation und bitte erinnert euch immer an das Mantra, das generell für alle trans* Personen gilt: Ihr müsst leben. Wenn ihr im Leben noch was anderes erreicht, ist das toll. Aber wenn ihr nur überlebt, ist das genauso fantastisch. Aber ihr müsst leben.
Solange nicht auch Azubis Mindestlohn bekommen sollte sowas auch gar nicht diskutiert werden.
Damit würde man Straftätern ein höheres Maß an Respekt entgegen bringen als Menschen die sich nichts zu schulden haben kommen lassen und einen Beruf erlernen wollen.
Häftlinge leben dort auf Kost und Logie des Staates um resozialisiert zu werden und nichts weiter.