Hallo zusammen,
eine Frage:

Bedeutet ein Eintrag im Grundbuch Person x Pfandrecht 30.000€ dass diese Person 30.000€ bekommt sollte der Eigentümer versterben?

Oder kann mir das jemand erklären dass ich es verstehe?

https://www.oesterreich.gv.at/lexicon/P/Seite.990100.html das versteh ich einfach nicht…

by slow_light22

3 comments
  1. Einfaches Fallbeispiel: Du nimmst zum Ankauf einer Wohnung einen Kredit auf. Zur Absicherung ihrer Ansprüche belastet die finanzierende Bank Deine Liegenschaftsanteile mit einem gewissen (Höchst-)Betrag (eg Kreditsumme+15%). Das wird als Pfandrecht der Bank eingetragen. Sollte die Wohnung – warum auch immer – veräußert werden, so muss vor Auszahlung des Verkaufspreises Dein Kredit zur Gänze rückgeführt werden – daraufhin errichtet die Bank eine Löschungserklärung und die/der Käufer:in übernimmt die erworbenen Liegenschaftsanteile ohne diese Last.

  2. Wenn der Eigentümer bis zu seinem Tod seine Schulden nicht vollständig getilgt (zurückbezahlt) hat, bekommt der Kreditgeber, in diesem Fall, bis zu 30000,- seiner offenen Forderungen vom Erben. Die Erben können in den meisten Fällen aber auch den Kreditvertrag fortführen. Sollte die Liegenschaft aber von den Erben veräußert (verkauft) werden, muß der offene Betrag sofort bezahlt oder eventuell anders besichert werden.

    Das ist meine Erfahrung mit dem Pfandrecht.

  3. in a nutshell, IANAL:

    ein pfandrecht auf eine sache kann als sicherheit eingetragen werden, wenn jemand geld ausleiht. sofern dieser das geld dann nicht vereinbarungsgemäß zurückzahlt, kann der geldgeber sich auf eben dieses pfandrecht auf diese sache gerichtlich berufen. es kann dadurch zur veräußerung dieser sache kommen.

    sofern also jemand verstirbt, bevor seine schuld getilgt wurde, wird die verpfändete sache verkauft und der geldgeber erhält hierdurch sein geld zurück.

    andere redditoren bitte korrigiert mich, sollte etwas falsch/missverständlich oder wesentlich verkürzt dargestellt sein.

Leave a Reply