Und zwar geht es um folgenden Vorfall:
https://www.krone.at/2600537

Leider nur einen Krone Artikel gefunden aber kurz zusammengefasst:

Besoffener setzt sich mit 1,8 Promille in sein Auto, kommt von der Straße ab, kollidiert mit einem Motorradfahrer der anschließenden stirbt.
“Er verurteilte den Steirer wegen grob fahrlässiger Tötung zu einer zehnmonatigen Haftstrafe, vier davon unbedingt.”

Hier ein ähnlicher Fall. Auch zehn Monate:
https://kaernten.orf.at/m/v2/news/stories/2951079/

Sicher wird da noch Zivilrechtlich einiges an Geldforderungen (Hinterbliebene, Versicherung) auf ihn zukommen.

Aber der geht im Endeffekt grad Mal vier Monate in den Häfen, obwohl der fahrlässig einen anderen Menschen getötet hat?

Angenommen man hat einen Erzfeind, sauft sich einen an, passt den auf der Straße ab und fährt ihn über den Haufen. Und behauptet nachher das wäre ein Unfall aufgrund der Alkoholisierung gewesen.
Dann wäre das Strafmaß ja nicht einmal ein Zehntel von dem, als hätte man den Erzfeind direkt mit einer Waffe z.B. Messer niedergestochen. Dafür bekommt man ja meist 10 Jahre aufwärts.

Verstehe ich was falsch oder gibt es im Österreichischen Recht wirklich so ein Loophole?

21 comments
  1. Naja,das eine war ein “Unfall” und das andere Mord mit Vorsatz, no na is da a bissl a Unterschied was das Strafmaß angeht.

    Und wennst dein “Erzfeind” iwan Haufn fiahst, dann weast fi des a länger hockn.

  2. Naja wo liegt den Mehrweit bei einer längeren Haftstrafe? Ich nehm stark an, das 10(4) Monate+die Tatsache für den Tot eines Menschen verantwortlich zu sein Reicht um seine Trinkgewohnheiten und allgemein Entscheidungen radikal zu überdenken.

    Dein Gedanke mit dem Erzfeind wird so sicher nicht aufgehen, außer es ist dein super geheimer Erzfeind von dem nur du selbst weißt.

  3. die strafen für viele solcher vergehen find ich ehrlich auch zu milde. eine freundin von mir wurde mit ihrem auto von einem betrunkenen von der straße abgedrängt, erlitt einen schweren becken- und ellenbogenbruch. dem typen wurde schon davor mal der schein wegen alkoholisierten fahrens gezupft, dann setzt der sich mit über 1,5 promille rein und bringt fast jemanden um. hat dann nur eine geldstrafe bekommen. klar, ist jetzt nur eine einzelne anekdote, aber wenn ich so was hör, denk ich mir halt auch meinen teil

  4. Mein nachbar hat auch komplett drunk wen überfahren und gekillt.
    Musste keinen tag sitzen gehen und hatte 6 monate eine fußfessel, Hausarrest und durfte sogar arbeiten gehen

  5. Also jemanden umzubringen zeigt von einen anderen Verhalten, als betrunken auto zu fahren ohne an die Konsequenzen zu denken. Überhaupt ermittler würden feststellen das ihr Feinde seids und somit bist wieder bei deinen 10jahren ( Umfeld, Nachrichten, Nachbaren, Job, Freunde usw.. bei einem Morde lässt sich alles aufdecken, hab von i einen Benecke- Mordfälle oÄ gelesen das es keinen perfekten Mord gibt, früher oder später kommen die dahinter )

    Zurück zum thema- Is eine komische strafe, ich bin da geteilter Meinung, mehr wehtun tuts erm ihn Lebenslänglich den Schein abzunehmen ohne Aussicht wieder ein KFZ zu lenken.

  6. Ja. Im Prinzip ist’s halt ein Unfall. Man kann das nicht mit Mord vergleichen, IMO.

    Dass bei uns Alkoholisierung oft als strafmildernd gilt, seh ich allerdings auch nicht ein. Ist ja nicht so, dass einem der Schnaps zustoesst, unerwartet. Man muss den schon selber trinken, normalerweise.

  7. Hat vielleicht was mit der Schuldfähigeit bei 1.8 Promille auf sich. Aber grundsätzlich bringt das so oft geforderte “lang einsperren” recht wenig. Is teuer, und die TäterInnen sind nachher nur umso mehr verkorkst.

  8. Seit diesem Urteil:
    https://www.derstandard.at/story/2000084119087/prozess-um-verkehrstote-milde-strafe-fuer-jungen-pensionisten

    wundert mich gar nichts mehr.

    Zusammenfassung:
    Mann fährt unter Drogeneinfluss viel zu schnell, bei winterlichen Fahrverhältnissen mit Sommerreifen, Führerschein nicht vorhanden. Tötet dabei eine Frau und begeht anschließend Fahrerflucht.

    Der Typ ist wegen ähnlicher Delikte bereits vorbestraft und wurde ein paar Monate später von der Polizei erwischt wie er am Motorrad fährt (auch hier kein Führerschein und wieder unter Drogeneinfluss). Auch früher hat er bereits Unfälle verursacht und Fahrerflucht begangen.

    Meines Erachtens gibt es keinen eindeutigeren Fall für eine Höchststrafe, es sind ja wirklich alle Erschwernisgründe erfüllt. Urteil: 4 Monate unbedingt + 11 Monate bedingt.

    Seit diesem Urteil habe ich eigentlich das Vertrauen in die Justiz verloren

  9. Also kurz gesagt. Es bringt dem Staat nichts, ihn länger im Gefängnis sitzen zu lassen, außer mehr Kosten für den Steuerzahler. Dein Vergleich funktioniert auch net, da der Unfall Fahrlässig bzw grob Fahrlässig war und du jmd vorsätzlich ermordeten willst.

  10. [Das war vor paar Jahren hier bei uns ein großer Aufreger:](https://amp.nachrichten.at/oberoesterreich/Mit-Tempo-150-im-Tunnel-18-Monate-Haft-fuer-Unfall-Lenker;art4,499202)

    * 0,23 ‰ (offiziell zumindest…)

    * 150 km/h im 70er im Tunnel (wer den Umfahrungstunnel von Traunkirchen kennt, der weiß wie es hier wegen den Bodenunebenheiten auf und ab geht)

    * 2 Tote, Fahrer hat überlebt

    * Fahrer zu 18 Monaten, 6 davon bedingt, verurteilt (war nach kurzer Zeit aber Hausarrest)

  11. Hier wurde der Fahrer gem. § 81 StGb (vermutlich Abs 2, es gibt einene eigenen Tatbestand für Trunkenheit) verurteilt, das Höchstmaß beträgt drei Jahre Freiheitsstrafe, Mindestmaß gibt es keines. Es liegt also im Ermessen des Richters anhand der konkreten Umstände im Einzelfall zu entscheiden, den Täter zwischen gar nicht ins Gefängnis und drei Jahren ins Gefängnis zu stecken.
    Auf die 10 Monate is ma wahrscheinlich kommen, da der Täter unbescholten war, er erste Hilfe leistete und er Reue zeigte. Der Richter kam wohl zur Erkenntnis, dass der „einzige“ grobe Fehler war, sich betrunken hinter das Steuer zu setzen (die 81 km/h kamen noch erschwerend hinzu).

    Generell muss gesagt werden, dass die Strafen im Strafrecht nicht zur Vergeltung der Straftat ausgesprochen werden , es geht um Prävention. Zum einen der Generelprävention (andere sollen von der Begehung einer Straftat abgehalten werden und das Vertrauen in die Durchsetzung des Rechts soll gestärkt werden) und der Spezialprävention (der Täter soll zu rechtstreuem Verhalten erzogen werden).
    Die Strafen erscheinen oft als sehr mild, da Freiheitsstrafen als entsozialisierend gelten (hohe Rückfallquoten, „Hab ja nix mehr zu verlieren“) und daher nur ausgesprochen werden sollen, wenn sie unumgänglich sind.

    Zu deinem Beispiel noch, Gutachter können relativ gut einschätzen, ob etwas ein Unfall oder keiner war. Da würdest du also nicht durchkommen. Man würde dich dann für Mord verurteilen und hier besteht ein Mindestmaß von 10 Jahren (max. 20 Jahre ider lebenslange Freiheitsstrafe).

  12. Damit du bei uns in Hefn gehst musst du ordentlich was ausgefressen haben.
    Wenn keiner stirbt und du den Staat nicht um Geld betrogen hast, kommst oft sogar einfach mit einer Bewährung davon, gerade bei Unbescholtenheit.

  13. Lebenslanger Führerscheinentzug (und wirklich harte Strafen wenn man sie dann beim Fahren erwischt) wäre sinnvoller, auch schon wenn gar nichts passiert ist aber man so stark alkoholisiert am Steuer angetroffen wird. Aber das man in Österreich den Führerschein wirklich verliert scheint praktisch unmöglich zu sein.

  14. Ich finde eigentlich, dass wenn man im Alkoholisierten zustand eine Straftat begeht, dass noch als Erschwernis anzurechnen wäre da es ein zusätzlicher Tatbestand ist anstatt das als Entlastungsgrund gelten zu lassen.
    Generell finde ich dass in Österreich schwere Delikte zu wenig Strafen nach sich ziehen und man aber bei manchen Lappalien unverhältnismäßig viel draufzahlt.

  15. Wenn ich die Wahl hab zwischen „fahrlässige Tötung unter besonders gefährlichen Umständen“ oder „Steuerhinterziehung“, dann sitze ich lieber wegen Ersterem auf der Anklagebank (wenn man die eigenen moralischen Gewissensbisse mal wegdenkt)

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