Wer unrechtmäßige Krankenscheine bei der Gesundheitskasse CNS einreicht, riskiert nicht nur deren Annullierung, sondern auch eine Ordnungsstrafe. Dies ist die Antwort von Gesundheitsministerin Martine Deprez (CSV) auf eine parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Ben Polidori und Georges Engel (beide LSAP).

Wenn man erwischt wird, werden diese Bescheinigungen immer annulliert. Die Höhe des Bußgeldes richtet sich allerdings nach der Dauer der falschen Krankschreibung. 200 Euro werden fällig, wenn es sich um drei Tage oder weniger handelt, bei einer längeren unrechtmäßigen Krankschreibung werden 500 Euro verhängt. Wiederholungstäter müssen mit einer Geldstrafe von 750 Euro rechnen.

Einige von ihnen legten mehrere betrügerische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vor, die sie online erworben hatten.

Martine Deprez

Gesundheitsministerin

Im vergangenen Jahr hat die CNS 265 falsche, online gekaufte Krankmeldungen aufgedeckt. Dabei scheint es sich um Wiederholungstäter zu handeln, denn insgesamt waren „nur“ 145 Arbeitnehmer betroffen. „Einige von ihnen legten mehrere betrügerische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vor, die sie online erworben hatten“, bestätigt die Ministerin in ihrer Antwort auf die parlamentarische Anfrage. Bisher seien mehr als 100 dieser Fälle geahndet worden. In rund 30 Fällen seien die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen.

Die CNS habe die Staatsanwaltschaft bereits im September 2024 und erneut im Januar 2025 über den Online-Handel mit gefälschten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen informiert, so Gesundheitsministerin Martine Deprez.  Foto: Chris Karaba/LW-Archiv

Die CNS habe die Staatsanwaltschaft bereits im September 2024 und erneut im Januar 2025 über den Online-Handel mit gefälschten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen informiert. Sie stehe auch in regelmäßigem Kontakt mit den zuständigen Behörden der Nachbarländer, so Martine Deprez.

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Weiter heißt es, die CNS prüfe derzeit die Möglichkeit, künftig den QR-Code „GouvCheck“ in die von den Ärzten elektronisch versandten Bescheinigungen zu integrieren. Die CNS habe bereits in der Vergangenheit neben der Sichtkontrolle durch Beamte eine digitale Kontrolle eingeführt, die es unter anderem ermögliche, ausländische Bescheinigungen besser zu kontrollieren. Das Phänomen der gefälschten Online-Bescheinigungen sei jedoch erst im vergangenen Jahr erstmals aufgetreten, sodass keine weiteren Zahlen genannt werden könnten, so die Ministerin.