Die meisten Schüler und Studierenden arbeiten nebenbei, um sich etwas dazuzuverdienen. Die Inspection générale de la sécurité sociale (IGSS) registriert jährlich etwa 13.000 Studierende und 8.500 Schüler, die einer beruflichen Tätigkeit nachgehen. 

Hauptarbeitgeber ist die öffentliche Verwaltung mit circa 5.000 Verträgen (24 Prozent) zwischen Januar und September 2024. Jeder Fünfte arbeitete im Handel, jeder zehnte im Hotel- und Gastronomiegewerbe beziehungsweise im Gesundheits- und Pflegebereich. Die beiden letztgenannten Bereiche beschäftigten knapp 4.500 der 15- bis 27-Jährigen.

Arbeitszeit auf 346 Stunden begrenzt

Nach aktuellem Gesetz dürfen Schüler und Studierende maximal zwei Monate am Stück oder 346 Stunden in einem Kalenderjahr entgeltlich arbeiten. Bis 16 Euro ist der Stundenlohn steuerfrei. Das entspricht 5.536 Euro im Jahr. Laut der IGSS beschränkten sich 2023 drei Viertel der knapp 21.000 Verträge auf 173 Stunden, das sind im Schnitt 21 Tage. Die maximal zulässige Arbeitszeit von 346 Stunden wurde von 5,5 Prozent der Studenten ausgereizt. Das entspricht mehr als 1.100 Studierenden.

Lesen Sie auch:Mehr als 500 Azubis feiern ihren erfolgreichen Abschluss

Wie viele Studierende einen klassischen Arbeitsvertrag haben (CDD, CDI, Zeitarbeit), dazu hat die IGSS keine Daten. Nun würden aber viele Studenten gerne mehr arbeiten, schreiben die beiden Abgeordneten Corinne Cahen und Barbara Agostino der DP in ihrer parlamentarischen Frage, und wollen wissen, ob Arbeitsminister Georges Mischo (CSV) vorhabe, die Gesetzgebung in diesem Sinne anzupassen und flexiblere Arbeitszeiten zu ermöglichen, insbesondere in Bezug auf die Studenten an der Universität Luxemburg.

Das Hauptziel wird sein, es jungen Menschen zu ermöglichen, Studium und Arbeit effektiv miteinander zu vereinbaren.

Georges Mischo

Arbeitsminister

Die Antwort des Arbeitsministers fällt etwas vage aus. Er werde eine Analyse der Gesetzgebung zu Studentenverträgen mit dem Ziel einer besseren Vereinbarung von Studium und Job durchführen lassen.