EU-Ausländer, die in Luxemburg leben, aber eine „unzumutbare Belastung“ für den Staat darstellen, können des Landes verwiesen werden. Das berichtete das „Luxemburger Wort“ im Februar. Dies gilt beispielsweise für Einwanderer, die arbeitslos sind, jedoch Sozialleistungen vom Staat beziehen.

Insgesamt 323 EU-Ausländer wurden in den Jahren 2021 bis 2024 des Landes verwiesen. Dies erklärt Innenminister Léon Gloden (CSV) nun in seiner Antwort auf eine parlamentarische Frage der beiden DP-Abgeordneten Corinne Cahen und Mandy Minella.

Vor allem Portugiesen und Franzosen betroffen

2021 mussten demnach 95 Menschen aus anderen EU-Staaten das Land verlassen, 2022 waren es 96, 2023 nur 48. Im vergangenen Jahr erhielten 84 Menschen einen Bescheid, der sie dazu aufforderte, das Großherzogtum zu verlassen. Betroffen waren vor allem Portugiesen (89), Franzosen (70) und Rumänen (57). Doch auch 25 Deutsche und 14 Belgier mussten Luxemburg zwischen 2021 und 2024 verlassen.

Dass jemand eine „unzumutbare Belastung“ für den Staat darstelle, sei jedoch nur einer von mehreren Gründen, warum Menschen des Landes verwiesen werden, erklärt Gloden. „Ein EU-Bürger kann auch als Bedrohung für die öffentliche Ordnung oder Sicherheit angesehen werden und aus diesen Gründen einen Ausweisungsentscheid erhalten“, so der Innenminister.

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Wer einen solchen Bescheid erhält, hat 30 Tage Zeit, um das Land zu verlassen. Es reicht jedoch aus, den Wohnsitz aus Luxemburg in ein anderes Land zu verlegen. Das bedeutet, dass aufgrund der Personenfreizügigkeit innerhalb der EU, die ausgewiesene Person zwar nicht mehr in Luxemburg wohnen, aber weiterhin ins Großherzogtum reisen darf. Falls die betroffene Person die Bedingungen erneut erfüllt, kann sie wieder ganz nach Luxemburg zurückkehren und hier wohnen.

Mehrere tausend Menschen aus Drittstaaten ausgewiesen

In seiner Antwort berichtet Gloden darüber hinaus, wie viele Menschen aus Drittstaaten, also Nicht-EU-Ländern, in den vergangenen Jahren ausgewiesen wurden. Demnach waren dies fast 4.000 in den Jahren 2021 bis 2024, Tendenz steigend. Waren 2021 noch 692 Menschen betroffen, waren es im darauffolgenden Jahr bereits 768. 2023 bekamen 1.145 einen Ausweisbescheid, im vergangenen Jahr waren es dann 1.226 Menschen aus Drittstaaten. Zu diesen Personen zählen auch all jene, deren Anträge auf einen internationalen Schutzstatus abgelehnt wurden, so Léon Gloden.