Vor knapp zwei Jahren hat das Bundesverfassungsgericht einer Klage der Union stattgegeben, weil die Beratungszeit für die Bundestagsabgeordneten zur Verabschiedung des sogenannten Heizungsgesetzes mit zwei Wochen zu kurz war. Nun wäre die Beratungszeit für den Gesetzentwurf über die fast eine Billion Euro teuren Sondervermögen noch kürzer. Deshalb haben AfD und auch Linke in ihren Eilanträgen – wie im Juni 2023 die Union – auf das Recht der Abgeordneten geklagt, sich ausgiebig mit dem Gesetz befassen zu können.

Thomas Heilmann, der damalige Kläger der CDU/CSU-Fraktion, ist skeptisch, dass auch diesmal den Eilanträgen stattgegeben werde. Es gebe “zwei wesentliche Unterschiede”, sagte der Jurist und CDU-Bundestagsabgeordnete Heilmann dem ZDF: Anders als damals herrsche heute Eilbedürftigkeit wegen der militärischen Bedrohungslage und es gebe die Gefahr “der Verunmöglichung der Abstimmung”, weil der 20. Bundestag am 25.3. nicht mehr existiere. Sein Antrag damals, im Juni 2023, hätte durch die geforderte längere Beratung die Abstimmung nicht verunmöglicht, es habe auch keine Eile bestanden.

Heilmann hält es aber für denkbar, dass weitere Eilanträge gestellt werden, die mit Aussicht auf Erfolg maximale Beratungszeit für die Bundestagsabgeordneten verlangen bis zum allerletzt möglichen Abstimmungstag, dem 24.3.2025. Der 20. Bundestag könne also auch noch kurzfristig zu jenem Montag einberufen werden. Zum selben Tage müsse dann aber noch der Bundesrat einberufen werden. Selbst der Bundespräsident müsse noch am 24.3. die Grundgesetz-Änderungen durch seine Unterschrift ausführen.