2. Prozesstag

Tödlicher Lachgas-Unfall im Baselbiet: Beschuldigter macht sich auf Instagram über den Staatsanwalt lustig

Die Staatsanwaltschaft fordert fast 7 Jahre Haft, der Verteidiger einen Freispruch: Tag 2 im Prozess am Baselbieter Strafgericht gegen den jungen Autofahrer aus Kaiseraugst, der im November 2021 mit Lachgas intus auf der Autobahn einen tödlichen Unfall gebaut hat.

Ein fortdauernder Exzess: Die von reichlich Lachgas-Konsum begleitete Autofahrt von Basel nach Arisdorf endete leider und nicht zufällig tragisch.
Ein fortdauernder Exzess: Die von reichlich Lachgas-Konsum begleitete Autofahrt von Basel nach Arisdorf endete leider und nicht zufällig tragisch.

Bild: Polizei BL (13. November 2021)

Am zweiten Tag zum schweizweit beachteten Prozess vor dem Baselbieter Strafgericht streiten der Verteidiger des heute 21-jährigen Autofahrers mit dem Staatsanwalt sowie den Anwälten der damals schwer verletzen Mitfahrer darüber, wie das Verhalten der Beteiligten in der Unglücksnacht im November 2021 zu beurteilen sei.

Der Verteidiger, der renommierte Zürcher Anwalt David Gibor, fordert für seinen Mandanten einen Freispruch von den Vorwürfen der vorsätzlichen Tötung sowie der mehrfachen versuchten vorsätzlichen Tötung, für welche die Staatsanwaltschaft am Vortag sechs Jahre und neun Monate Gefängnis beantragt hat.

«Er wusste nicht, dass man von Lachgas bewusstlos werden kann»

Dem Beschuldigten könne kein Vorwurf der vorsätzlichen Tötung gemacht werden. Auch habe er nicht bewusst fahrlässig gehandelt. «Er wusste nicht, dass er durch den Lachgas-Konsum bewusstlos werden kann», sagt der Verteidiger und wiederholt damit ein Argument seines Mandanten vom ersten Prozesstag. Er kenne sich mit Lachgas aus und habe dieses sicher schon 30, 40 Mal konsumiert. Niemand habe in den Einvernahmen behauptet, dass der Beschuldigte je einmal getorkelt sei oder sonst die Kontrolle über sein Tun verloren habe.

Verteidiger Gibor kritisiert die «massiven Übertreibungen und Belastungen durch die Mitfahrer», die heute mit dem beschuldigten Fahrer nichts mehr zu tun haben wollen. Der Vater des damals getöteten Mitfahrers verlässt kopfschüttelnd den Saal. Auf den Videos der Fahrt sei klar zu erkennen, dass die Mitfahrenden nicht etwa verängstigt gewesen seien, sondern glücklich und gelöst wirkten. «Es spricht nichts dafür, dass sie, die selber auch Lachgas konsumierten, dies beim Fahrer kritisierten», sagt Gibor. Als sie während der Fahrt einen unbekannten Gegenstand touchierten, reagierten die Jungs mit erstauntem Grölen.

Bundesrat sah 2021 keinen Handlungsbedarf

Gibor verweist auch auf den veränderten politischen Diskurs zum Thema. Lachgas ist kein Betäubungsmittel und war zur Zeit des Unfalls auch nicht verboten. Im Februar 2021 – einige Monate vor dem Unfall – hatte der Bundesrat auf Fragen im Parlament festgestellt, dass es in der Schweiz keine Hinweise auf erhöhten Lachgaskonsum gebe und spezielle Präventionsmassnahmen unnötig seien. «Wie sich die Zeiten geändert haben», fügt der Verteidiger an.

Sowohl der Staatsanwalt als auch die beteiligten Anwälte der Mitfahrer kritisieren in ihren Repliken die Ausführungen des Verteidigers scharf: «Er hat sich da sein eigenes Sachverhalts-Süppchen zusammengebraut», sagt Christian Möcklin, der Anwalt des Beifahrers. Der Fahrer habe sehr wohl gewusst, was der Lachgas-Konsum während des Fahrens für Folgen haben könne. Er habe auch gewusst, dass sich die Gruppe auf einen gefährlichen Weg begebe. Warum habe er sonst laut Zeugenaussagen bei Antritt der Fahrt gesagt, man solle ihm vertrauen?

«Der Fahrer hat sich bewusst für gravierende Risiken entschieden»

Ähnlich argumentiert Daniel Tschopp, Anwalt der Familie des getöteten Mitfahrers: «Weshalb nimmt man Lachgas? Um einen Flash zu erhalten, wegen nichts anderem.» Und selbst wenn Lachgas keine andere Wirkung hätte als lange anhaltendes Lachen, so wäre es noch immer nicht sinnvoll, es als Fahrer am Steuer zu konsumieren. «Der Fahrer hat sich bewusst für gravierende Risiken entschieden», konstatiert Tschopp. Damit könne eventualvorsätzliches Handeln begründet werden. Staatsanwalt Matthias Walter weist erneut darauf hin, dass der Lachgas-Konsum beim Fahrer zu Bewusstlosigkeit geführt habe. Dies untermauerten die rechtsmedizinischen Untersuchungen nach dem Unfall.

Die Frage, ob beim tragischen Unfall vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln vorliegt, klingt nach Juristenfutter, ist aber für den Beschuldigten entscheidend. Fahrlässigkeit bedeutet salopp gesagt «Es wird schon gut gehen», Eventualvorsatz hingegen folgt der Logik «Es wird wohl nicht gut gehen, aber das ist mir egal». Angesichts der vorliegenden Beweise wie Videos und der Auswertungen des Bordcomputers des Mercedes wird der junge Fahrer nicht mit einem vollständigen Freispruch rechnen können. Bei einer Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung käme er aber wohl mit einer bedingten Strafe davon, vorsätzliche Tötung hingegen hingegen hätte – wie von der Staatsanwaltschaft gefordert – eine mehrjährige Gefängnisstrafe zur Konsequenz.

Ironische Anspielung auf geforderte Sicherheitshaft

Das Gericht wird sein Urteil anders als zunächst angekündigt nicht bereits kommende Woche bekannt geben. Man wolle sich nicht unter Druck setzen lassen und sich genügend Zeit nehmen für die Beratung. «Wir können nicht seriös arbeiten, wenn wir das Urteil bereits am 27. März verkünden müssen», sagt Barbara Grange, die vorsitzende Richterin der Fünferkammer. Eine solche Verschiebung ist ungewöhnlich und weist auf die grosse Bedeutung und Signalwirkung des Urteils hin.

Am Ende des zweiten Prozesstages hat der Beschuldigte das letzte Wort: Auf die Frage von Richterin Grange, ob er noch was sagen möchte, antwortet er: «Nur, dass mir alles leid tut.»

Screenshot: Instagram / Collage: bz

Derweil dürfte das Verhalten des Beschuldigten in den sozialen Medien zu neuen Fragen führen: Auf Instagram macht ein Bild die Runde, das ihn gemeinsam mit Kollegen beim gemütlichen Abendessen zeigt. Das Bild ist überschrieben mit «Sicherheitshaft».

Der Post lässt sich lesen als ironische Anspielung auf den Antrag des Staatsanwalts, dass der Beschuldigte sofort nach der Urteilseröffnung in Sicherheitshaft zu nehmen sei, weil sich der junge Mann ansonsten nach Kroatien – das Heimatland seiner Eltern – absetzen könnte. Auch hat er Reaktionen von Instagram-Followern auf das Geschehen vor Gericht auf der Plattform veröffentlicht.

Der Ticker zum Nachlesen

11:48 Uhr

Urteilsverkündung wird verschoben – damit ist die Prozess-Berichterstattung zu Ende

Richterin Barbara Grange kündigt an, dass die Urteilsverkündung nicht wie vorgesehen am 27. März um 16 Uhr stattfindet. Das Gericht wolle sich nicht unter Druck setzen lassen und sich genügend Zeit nehmen für die Beratung. «Wir können nicht seriös arbeiten, wenn wir das Urteil nächste Woche verkünden müssen», sagt sie. Grange stellt das Urteil für die erste April-Hälfte in Aussicht. Man werde die Beteiligten rechtzeitig kontaktieren.

11:42 Uhr

Nicht vergleichbar mit Fahren in angetrunkenem Zustand

Die Anwältin von zwei Mitfahrern Nuray Ates Tekdemir betont vor Gericht, dass der Vergleich zu Fahren in angetrunkenem Zustand hier nicht funktioniere: «Vor Fahrtantritt gab es keine Anhaltspunkte, dass der Autofahrer nicht fahrtüchtig ist. Er konsumierte das Lachgas dann ja erst während der Fahrt.»

11:27 Uhr

Anwalt des Beifahrers: Der Fahrer sei sich der Risiken der Fahrt bewusst gewesen

Christian Möcklin, der Anwalt des verletzten Beifahrers, kritisiert das Plädoyer des Verteidigers des Unfallverursachers: «Er hat sich da ein eigenes Sachverhalts-Süppchen zusammengebraut.» Der Verteidiger verstricke sich in der Darstellung, wann während der Fahrt der Fahrer bewusstlos worden sei, in Widersprüche. Die eingetretene Bewusstlosigkeit musste vom Lachgas hervorgerufen sein, nicht vom Touchieren des Fahrzeugs entlang der Leitplanke, also der ersten Kollision vor der verhängnisvollen Frontalkollision.

Für Beifahrer-Anwalt Möcklin ist klar: «Der Frontalunfall ist durch eine Bewusstseinstrübung beim Fahrer wegen des Lachgas-Konsums verursacht worden.» Der Fahrer habe sehr wohl gewusst, was der Lachgas-Konsum während des Fahrens für Folgen haben könne. «Da kann uns der Verteidiger erzählen, was er will.» Der junge Autofahrer habe sehr wohl gewusst, dass man sich da auf einen gefährlichen Weg begebe, gerade weil er laut Zeugenaussagen bei Antritt der Fahrt gesagt haben soll, man solle ihm vertrauen.

Zur Genugtuung für seinen Mandanten von 10’000 Franken, sagt Anwalt Möcklin: «Er musste mitansehen, wie sein Kollege Blut gespuckt hat und dann an der Unfallstelle gestorben ist.» Der Verstorbene war bekanntlich nach dem Unfall nicht sofort tot, sein Mandant als Beifahrer versucht, zu helfen.

11:15 Uhr

«Weshalb nimmt man Lachgas? Um einen Flash zu erhalten»

Daniel Tschopp, der Anwalt der Opferfamilie, kritisiert, dass der Verteidiger die Schuld am Geschehen auf alle Insassen verteilen wolle. Ja, es hätten alle Lachgas konsumiert, aber der Autofahrer trage hier eine besondere Verantwortung.

Die Behauptung des Angeklagten, er habe die gefährlichen Wirkungen von Lachgas nicht gekannt, sei hanebüchen: «Weshalb nimmt man Lachgas? Um einen Flash zu erhalten – wegen nichts anderem.» Und selbst wenn Lachgas keine andere Wirkung hätte als anhaltendes Lachen, so wäre immer noch nicht sinnvoll, es während des Autofahrens zu konsumieren.

Entscheidend sei, dass der Fahrer wusste, dass Lachgas zu einem Flash, zu einer Bewusstseinsveränderung führe. Dass dann nicht Auto gefahren werden soll, sei offensichtlich. «Der Angeklagte hat sich bewusst für gravierende Risiken entschieden.» Damit könne eventualvorsätzliches Handeln begründet werden.

11:09 Uhr

Staatsanwalt widerspricht Verteidiger: «Doch, das Lachgas hat zur Bewusstlosigkeit das Fahrers geführt»

Staatsanwalt Matthias Walter weist die Kritik des Verteidigers zurück, die erste Einvernahme seines Mandanten wenige Stunden nach dem Unfall sei nicht verwertbar, da prozessuale Regeln grob verletzt wurden. Dass bereits zu jenem Zeitpunkt hätte ein Verteidiger anwesend sein müssen, sei nicht korrekt, sagt Walter. Bei Verfahrenseröffnung sei mit Blick auf fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung ermittelt worden.

Klar belegt sei, dass der Lachgas-Konsum zur Bewusstlosigkeit geführt habe. Dies untermauerten die rechtsmedizinischen Untersuchungen, betont Walter.

10:41 Uhr

Kurze Pause

Nach dem Plädoyer des Verteidigers des Autofahrers wollen sowohl der Staatsanwalt als auch die Anwälte der Mitfahrer als Privatkläger eine kurze Replik halten. Vorerst geht es aber nach dem zweistündigen Plädoyer in eine kurze Kaffeepause. Weitere Updates folgen nach 11 Uhr.

10:28 Uhr

«Der Autofahrer ist mehr als bestraft durch den Selbstunfall»

Der Verteidiger fordert eine Reduktion der Strafe für den beschuldigten Autofahrer. Er leide jeden einzelnen Tag unter den Folgen des Unfalls. Er war sieben Monate arbeitsunfähig und rutschte in eine tiefe Lebenskrise. «Die Folgen des Unfalls werden ihn ein Leben lang begleiten, die Schuldgefühle begleiten ihn tagtäglich, das Leiden geht gar so weit, dass er es sich nicht mehr vorstellen kann, sein Leben in der Schweiz fortzuführen», sagt Gibor.

Nicht nur kämpfe er gegen seine psychischen Leiden, auch die finanziellen Auswirkungen seien fatal. «Der Beschuldigte ist mehr als genug bestraft durch den Selbstunfall.»

10:17 Uhr

Verteidiger spricht von «aufrichtiger Reue» seines Mandanten

Zu den Themen Einsicht und Reue widerspricht Verteidiger David Gibor der Darstellung des Staatsanwalts vom Vortag, wonach der beschuldigte Autofahrer kaum Selbstkritik an den Tag lege, dafür reichlich Selbstüberschätzung. Der Beschuldigte habe die Untersuchungen erleichtert, er habe offen kommuniziert und in den Einvernahmen viele wichtige Details geschildert. «Sein Geständnis, seine aufrichtige Reue sind strafmildernd», findet der Verteidiger.

09:49 Uhr

«Er wusste nicht, dass er durch Lachgas bewusstlos werden kann»

«Dem Beschuldigten kann kein Vorwurf der vorsätzlichen Tötung gemacht werden», argumentiert Verteidiger David Gibor. Auch habe er nicht bewusst fahrlässig gehandelt. «Er wusste nicht, dass er durch den Lachgas-Konsum bewusstlos werden kann». Er kannte sich mit dem Konsum von Lachgas gut aus, er hatte ja bereits 30, 40 solche Konsumationen erlebt. Es sei von niemandem behauptet, dass der Beschuldigte nach dem Lachgas-Konsum je einmal getorkelt sei oder sonst die Kontrolle über sein Tun verloren habe.

Es könne somit ausgeschlossen werden, dass sein Mandant den Unfall wissentlich oder willentlich verursacht hat. Keiner der Mitfahrenden wähnte eine Gefahr eines Unfalls, sonst wäre nicht eine so gute Stimmung im Fahrzeug gewesen, sagt Gibor. Von einer zielgerichteten Handlung des Fahrers könne somit keine Rede sein, ebenfalls müsse Skrupellosigkeit ausgeschlossen werden.

09:36 Uhr

Nach dem Unfall: Autofahrer rauchte eine Zigarette – aus Gewohnheit

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Fahrer des Unfallfahrzeugs vor, er habe sich nach dem Unfall weder um die verletzten Mitfahrer gekümmert, noch die Polizei verständigt. Im Gegenteil habe er eine Zigarette geraucht und das Corpus Delicti, die Lachgasflasche, im Wald entsorgt. Hierzu sagt der Verteidiger, dass Menschen in Situationen unter Schock dazu neigten, das zu tun, was sie gewohnheitsmässig tun – und das könne eben das Rauchen einer Zigarette sein.

09:32 Uhr

«Ein Bewusstloser kann kein Gaspedal betätigen»

Der Verteidiger des Autofahrers David Gibor widerspricht der Behauptung, dass sein Mandant kurz vor dem Unfall wegen des Lachgas-Konsums bewusstlos geworden sei. Das sei angesichts der Tatsache, dass das Auto kurz vor der ersten Kollision mit der rechtsseitigen Leitplanke noch beschleunigte, gar nicht möglich. «Ein Bewusstloser kann kein Gaspedal betätigen», sagt Gibor.

Es lasse sich einzig erstellen, dass der Beschuldigte das Fahrzeug unkontrolliert gelenkt und die Herrschaft über das Auto schliesslich verloren hat. Die Hintergründe, weshalb das geschehen sei, seien aber beweismässig nicht erstellbar. «Der Beschuldigte wurde nicht bewusstlos durch das Lachgas», sagt Gibor.

09:17 Uhr

«Es spricht nichts dafür, dass die Mitfahrer den Lachgas-Konsum des Fahrers kritisierten»

Der Verteidiger weist Aussagen der Mitfahrenden vom Vortag zurück, wonach diese den Fahrer für seinen Lachgas-Konsum am Steuer kritisiert hätten. «Auf den zur Verfügung stehenden Videos ist klar zu erkennen, dass der Beifahrer vom Konsum des Fahrers nicht verängstigt war. Er genoss hemmungslos – wie alle übrigens», sagt Verteidiger David Gibor. Auch die anderen Mitfahrenden wirkten gelöst und glücklich. «Es spricht nichts dafür, dass sie den Lachgaskonsum des Fahrers kritisierten.» Als sie während der Fahrt einen unbekannten Gegenstand touchierten, hätten die Jungs noch gegrölt.

09:01 Uhr

Vater des getöteten Mitfahrers verlässt kopfschüttelnd den Saal

Der Verteidiger des Autofahrers kritisiert in seinem Plädoyer unter anderem die «massiven Übertreibungen und Belastungen durch die Mitfahrer». Der Vater des getöteten Mitfahrers verlässt kopfschüttelnd den Saal. Umgekehrt stützt der Verteidiger die Aussagen seines Mandanten vom Vortag, wonach er nicht gewusst habe, dass der Lachgas-Konsum Bewusstlosigkeit auslösen könne. «In den gesamten Untersuchungsakten findet sich kein Anhaltspunkt, dass sich der Beschuldigte der Gefahr der Bewusstlosigkeit bewusst hätte sein müssen», sagt David Gibor,

Lachgas sei kein Betäubungsmittel und war zur Zeit des Unfalls auch nicht verboten. Sogar der Bundesrat habe noch im Februar 2021 festgestellt, dass es in der Schweiz keine Hinweise auf erhöhten Lachgaskonsum gebe und auch keine erhöhten gesundheitlichen Probleme festgestellt wurden. Präventionsmassnahmen seien unnötig, schrieb der Bundesrat damals. «Wie sich die Zeiten geändert haben», kommentiert der Verteidiger.

08:47 Uhr

Verteidiger kritisiert «überfallartige Befragung» durch die Polizisten

Verteidiger David Gibor verweist auf schwere prozessuale Mängel, die seiner Ansicht nach bei der Einvernahme seines Mandanten, des am Unfall beteiligten Fahrers, stattgefunden hätten. So sei an der ersten Einvernahme im Spital nur wenige Stunden nach dem schweren Unfall wurde der Beschuldigte ohne Beisein eines Verteidigers vernommen, obwohl Todes- und Verletzungsfolgen bekannt waren.

«Diese erste Befragung ist nicht zu Lasten des Beschuldigten verwertbar. Es war klar, dass hier ein Verteidiger beigezogen werden muss.» Es sei verfassungsmässig nicht okay, dass die Polizisten am Morgen früh ins Spital einmarschieren und sogleich zur Befragung ansetzen und beim Beschuldigten, der notabene unter starken Schmerzmitteln stand, den Handy-Code herauskitzeln.

«Glasklare Prozesswidrigkeiten» wirft der Verteidiger den Behörden auch in Bezug auf eine zweite Einvernahme im Februar 2022 vor. Demnach war in dieser Einvernahme von gegen den Beschuldigten erhobenen Vorwürfen wie vorsätzliche Tötung und Gefährdung des Lebens keine Rede. Als verwertbar könne nur die dritte Schlusseinvernahme aus dem Jahr 2023 angesehen werden.

08:35

Verteidiger fordert Freispruch für den Autofahrer

Der zweite Prozesstag beginnt mit dem Plädoyer des Verteidigers des Autofahrers, der im November 2021 auf der Autobahn bei Arisdorf einen Unfall gebaut hat. Der Verteidiger David Gibor fordert, dass der Beschuldigte freizusprechen sei vom Vorwurf der vorsätzlichen Tötung und sämtlicher nachgelagerten Vorwürfen wie versuchter vorsätzlicher Tötung. Die am Vortag gestellten Zivilforderungen – Genugtuungsforderungen der Angehörigen des getöteten Mitfahrers sowie der überlebenden, aber damals schwer verletzten drei Mitfahrer – seien abzuweisen.

Zudem fordert der Verteidiger eine angemessene Prozessentschädigung. Daneben stellt der Verteidiger Eventualanträge. Demnach sei der Autofahrer der fahrlässigen Tötung (nicht wie vom Staatsanwalt verlangt der vorsätzlichen Tötung) für schuldig zu sprechen. In diesem Fall soll die Maximalstrafe zehn Monate bedingt betragen. Die gestellten Genugtuungsforderungen seien auf den Zivilweg zu verweisen.

So war der 1. Prozesstag

Die Prozessvorschau