In den kommenden Wochen plant die Justizverwaltung, 50 neue Rechtspfleger einzustellen. Nach einer internen Ausbildung können sie zu Magistraten ernannt werden und künftig die Staatsanwaltschaft in Gerichtsverfahren vertreten. Hintergrund dieser Maßnahme ist die derzeit häufig zu lange Verfahrensdauer: Zwischen einer Anzeige und einem Urteil vergehen nicht selten mehrere Jahre. Die Neueinstellungen sollen dabei helfen, diese Fristen spürbar zu verkürzen.
Die Rekrutierung erfolgt im Rahmen eines komplett überarbeiteten Auswahlverfahrens. Anfang April – nur zwei Tage vor dem Start der Rekrutierungskampagne – trat ein neues Gesetz in Kraft, das die bisherigen Regeln grundlegend verändert hat. «Bislang musste man entweder fünf Jahre Berufserfahrung als Anwalt mitbringen oder ein einjähriges Gerichtspraktikum absolviert haben, um zur Justizprüfung zugelassen zu werden», erklärt Justizministerin Elisabeth Margue (CSV) im Gespräch mit L’essentiel.
Künftig können sich alle Juristen mit mindestens fünf Jahren Berufserfahrung – egal ob aus dem öffentlichen oder privaten Sektor – auf eine Stelle als Rechtspfleger bewerben. Voraussetzung bleibt allerdings die luxemburgische Staatsangehörigkeit.
«Ziel ist es, in dieser Legislaturperiode insgesamt 150 neue Richterstellen zu schaffen», betont die Ministerin. Wer sich für den Beruf interessiert, hat am Mittwoch, 23. April, um 17.30 Uhr die Gelegenheit, an einer Informationsveranstaltung in der Cité judiciaire in Luxemburg-Stadt teilzunehmen.