Habe die These gehört, dass die Ukraine sich auf Bitte der USA mit solchen Anschlägen, und Anschlägen auf Infrastruktur in Russland bis jetzt zurückgehalten hat.
Wenn US-Unterstützung komplett wegbricht, müsste man unter der These mit viel mehr Fällen rechnen.
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Der Angreifer und Aggressor sucht sich zivile Ziele, der Verteidiger sucht sich militärische Ziele; interessanter Unterschied, oder?
Ich zögere beim Wort Anschlag tatsächlich. Als Mitglied des russischen Militärs dürfte der Mann doch Kombattant und damit legitime Ziel gewesen sein. Anschlag impliziert ja schon eine Illegalität – wäre die hier völkerrechtlich vorhanden oder nicht, so aus rein juristischer Sicht?
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Habe die These gehört, dass die Ukraine sich auf Bitte der USA mit solchen Anschlägen, und Anschlägen auf Infrastruktur in Russland bis jetzt zurückgehalten hat.
Wenn US-Unterstützung komplett wegbricht, müsste man unter der These mit viel mehr Fällen rechnen.
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Der Angreifer und Aggressor sucht sich zivile Ziele, der Verteidiger sucht sich militärische Ziele; interessanter Unterschied, oder?
Ich zögere beim Wort Anschlag tatsächlich. Als Mitglied des russischen Militärs dürfte der Mann doch Kombattant und damit legitime Ziel gewesen sein. Anschlag impliziert ja schon eine Illegalität – wäre die hier völkerrechtlich vorhanden oder nicht, so aus rein juristischer Sicht?
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