Eine Tür wird von der Polizei aufgebrochen – zahlen müssen am Ende nicht etwa die Beamten oder der Staat, sondern die Mieter. Warum das so ist, hat jetzt das LG Köln entschieden.

by PoroBraum

17 comments
  1. > Zwar hatten die Beamten die Tür gewaltsam geöffnet – allerdings im Rahmen eines rechtmäßigen Einsatzes.

    > Denn es waren die Mieter, die durch ihr Verhalten – konkret: das beharrliche Nichtöffnen der Tür trotz mehrfacher Aufforderung – den Einsatz veranlasst hatten.

  2. Bei dem Hintergrund fragt man sich warum es überhaupt einen Artikel dazu gibt.

    In andere Fällen hätte es mich auch sehr gewundert.
    Wenn wir bei Feuerwehr Einsätzen mehrer Wohnungstüren mit Schaden öffnen werden die die Kosten erstattet, wenn sie eingefordert werden.

  3. Die Vermieterin wollte 17000 € für die beschädigte Tür lol
    Tatsächlich hat ein Gutachten die Schäden in Höhe von 2.135,60 beziffert.

  4. 17.000 Euro für die neue Haustür erscheint mir schon eher dreist, insbesondere da der tatsächlich zu ersetzende Schaden dann auf etwa 2.000 Euro festgelegt wurde. Selbst wenn hier davon ausgeht das ein erheblicher Teil der Reduzierung der Unterschied zwischen Neupreis und Zeitwert ist klingt es eher nach Wucher.

    Ich denke auch mal dieser Fall hätte es nicht unbedingt vor Gericht geschafft wenn der Streitwert bei 2.000 Euro statt 17.000 Euro gelegen hätte.

  5. “Auslöser des Einsatzes war ein Streit zwischen zwei Ehemännern, die gemeinsam Mieter der Wohnung waren. Als die Auseinandersetzung eskalierte, rief einer von ihnen die Polizei. Die Beamten trafen kurz darauf ein, doch trotz mehrfacher Aufforderung öffnete niemand die Tür. Aus Sorge vor einer Gefährdungslage verschafften sich die Polizisten gewaltsam Zutritt”

    Joa da würd ich mich auch nicht wundern wenn ich dann zur Kasse gebeten werde. Erst anrufen und Einsatz fordern und dann nicht aufmachen. Waren wohl nicht die zwei hellsten Lampen…

  6. In dem fall doch auch das was vom logischen und auch vom Rechtsempfinden (was ja nicht immer mit tatsächlicher Rechstsprechung korrespondiert) naheliegt… da fragt man sich doch was der Artikel soll…

  7. Schöne Klickbait-Überschrift, wenn man sich den Artikel reinzieht.

  8. Ich mag den _dazwischentretenden Dritten_ im Kontext der Geschehnisse 😅

  9. Dass der Vermieter aufkommen muss, läge sich ohnehin eher fern. Naheliegend auch, dass beim beschriebenen Einsatz nicht die Gemeinschaft, also wir, zahlt.

  10. Butter bei die Fische.

    Die Polizei als exekutive Gewalt wird zu einem Einsatz gerufen, der ihren Aufgaben nach Polizeiaufgabengesetz entspricht.

    Die Polizei kommt vor Ort und möchte sich erkundigen, was los ist.

    Da von einer Gefahr für die Gesundheit oder sogar dem Leben von Menschen ausgegangen werden muss, ist die Polizei verpflichtet, den Umstand zu prüfen.

    Aufgrund dieser Lage ist der Mieter verpflichtet, die Tür, die zu seiner Mietsache gehört, zu öffnen, um die Maßnahmen der Erkundung durch die Polizei zu ermöglichen. Es hätten ja auch beide Personen heraustreten können, um zu beweisen, dass das Eingreifen der Polizei nicht mehr notwenig ist.

    Da der Mieter dieser Handlung schuldhaft geblieben ist und andere Rechtsmittel, wie ein Ordnungsgeld, nicht oder nicht rechtzeitig den Einsatzerfolg hätten garantieren können, wurde sich für die
    “Ersatzvornahme” entschieden.

    Das heißt, die Polizei oder eine von der Polizei beauftragte Dritte Person (Schlüsselnotdienst, Feuerwehr, etc) vollzieht die Handlung, die eigentlich vom Mieter (in diesem Fall: Störer) hätte durchgeführt werden müssen.

    Aufgrund der Umstände, kann der Polizei kein Handeln in einer Putativgefahr (Scheingefahr) zur Last gelegt werden, die Handlung ist also rechtlich sauber und war nach “pflichtbewusstem Ermessen” das probate Mittel.

    An diejenigen, die jetzt meinen, dass die Polizei sich von einer schweren Eisentür, etc hätte abschrecken lassen:

    “Nein. Dann wird einfach auf einen anderen Zugangsweg umgeschwenkt. Und wenn die Typen nicht in einem Bunker wohnen, sind Fenster gar nicht so massiv, wie man glaubt.”

  11. >Die Eigentümerin verlangte Schadensersatz und bezifferte den Schaden auf über 17.000 Euro. (…) Ein Sachverständigengutachten ergab, dass lediglich ein Schaden in Höhe von 2.135,60 Euro nachgewiesen werden konnte.

    Vermieter sind einfach anders dreist

  12. Wir hatten mal eine defekte Tür wegen eiens fehlgeleiteten Polizeieinsatzes. Wurde anstandslos von der Polizei bezahlt.

  13. Ich finde die Überschrift des Artikels irreführend. Zahlen müssen hier wohl eher die Verursacher des Einsatzes, die zufällig auch Mieter der Wohnung waren. 

    Das wäre ja noch schöner, wenn mir die Tür aufgebrochen wird und ich diese dann auch noch bezahlen müsste, wenn ich nichts mit dem Einsatz zu tun habe, oder den Einsatz nicht verursacht habe.

  14. Aber wenn die Polizei jetzt aus Verwechslung meine Tür aufbricht, also nicht wie in diesem Fall berechtigt, muss ich dann trotzdem bezahlen?

  15. In dem Fall absolut verständlich. Die haben die Polizei selbst gerufen und dann nicht geöffnet.

    Wie sieht es hingegen aus, wenn z.B. die Polizei die falsche Tür aufbricht, was ja auch vor kommt.

    Oder wenn niemand Zuhause war und jemand drittes die Polizei gerufen hat?

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