Mindestens fünf Jahre Gefängnis: Der Bundesrat will strengere Strafen bei K.-o.-Tropfen

by Smartimess

13 comments
  1. Wie immer wenn es um so ein Thema geht kann man sich natürlich auch die Frage stellen, ob fünf Jahre Mindesstrafe nicht sogar zu wenig sind.

    Schließlich gehört da eine Menge kriminelle Energie dazu und nicht wenige Opfer von K.o.-Tropfen – selbst wenn es nicht zu weiteren Straftaten kommt – beklagen einen dauerhaften Verlust ihres persönlichen Sicherheitsgefühls und somit eine dauerhafte Einschränkung ihrer Lebensqualität.

  2. Man sollte angesichts des leicht missverständlichen Titels dazu sagen, dass es primär darum geht, Ko-Tropfen wie gefährliche Werkzeuge zu behandeln.

    Die Mindeststrafe von 5 Jahren besteht bereits jetzt schon bei Einsatz eines gefährlichen Werkzeugs (in Kombination mit Raub oder Vergewaltigung)

    Alles was man ändern möchte, ist Ko-Tropfen auch so zu behandeln.

    Ich persönlich halte das für nachvollziehbar, weil Ko-Tropfen nicht weniger Potenzial für Gesundheitsschäden aufweisen (Überdosis zB) als der Einsatz von zB einer Glasflasche oder Knüppel etc.

    Edit zur Klarstellung: Es geht hier nur um Vergewaltigung/Raub unter Einsatz von Ko-Tropfen, wo die 5 Jahre Mindeststrafe gelten soll (wie derzeit auch beim gefährlichen Werkzeug). Das reine Zufügen von Ko-Tropfen ist eine Körperverletzung und liegt in Deutschland vom Strafmaß theoretisch und praktisch massiv darunter, was durch die vorgeschlagene Reform auch nicht verändert werden würde.

  3. Finde ich gut, weitermachen.

    Ernsthaft, es gibt aus meiner Sicht kein einziges Argument dagegen.

  4. wo bleibt das K.O.-tropfen-verbot? wieso richten wir nicht einfach ein paar K.O-tropfen-freie zonen ein? das sollte doch die probleme lösen.

    /s

    scherz bei seite. geht in die richtige richtung.

  5. Grundsätzlich gute Sache, aber nun nur „K.O.-Tropfen“ (gemeint sind vermutlich GHB/GBL) als Substanz aufzunehmen, wird der Sache m.E. nicht gerecht. Der Nachweis ist schwer und erfolgt selten. Es sind bei weitem nicht die einzigen „Date-Rape-Drugs“ und Studien deuten daraufhin, dass die häufigste Substanz, die Opfern in Getränke gekippt wird, um sie „gefügig“ zu machen, Alkohol ist.
    Ggf. kann man das über eine allgemeinere Formulierung wie z.B. „Gift“ bei gefährlicher Körperverletzung lösen – bin mal gespannt auf den genauen Text…
    Hoffe jedenfalls, dass hier nicht eine zu enge Definition einen Großteil der Fälle, um die es dabei eigentlich geht, nicht erfasst.

    Ich gehe jedenfalls mal davon aus, dass diese Zahlen:
    > In der Antwort auf eine schriftliche Anfrage im Berliner Abgeordnetenhaus von Anfang Dezember wurden für den Zeitraum von Anfang 2024 bis Dezember 2024 insgesamt 45 Straftaten mit Tatmittel „K.-o.-Wirkstoff“ in der Hauptstadt ausgewiesen, neun weitere mit dem Tatmittel „GHB“ – einer ähnlichen Substanz.

    sich nur darauf beziehen, was in der Anzeige steht/vermutet wurde und nicht auf den tatsächlichen Nachweis, da Statistiken zu dazu meines Wissens nicht existieren (korrigiert mich gerne, wenn ich das falsch liege).

    Abgesehen davon frage ich mich, warum es in dem Text heißt:

    > Bislang können Vergewaltigungen, die nach dem Verabreichen von K.-o.-Tropfen erfolgten, mit maximal drei Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden.

    während der entsprechende Paragraph lautet
    > „Wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.“

    verstehe ich da was falsch?

  6. Ein guter erster Schritt. Ich finde das Strafmaß für jegliche Art an Vergewaltigung gehört massiv erhöht.

    Viele kriegen derzeit nur Bewährungsstrafen, selbst bei Opfern unter 18.

  7. >Bislang können Vergewaltigungen, die nach dem Verabreichen von K.-o.-Tropfen erfolgten, mit maximal drei Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden.

    Wie kommen die darauf, bitte?

  8. Andererseits dürften mittlerweile vor allem andere Substanzen (oft einfach nur Alkohol) als GHB/GBL – letzteres im Übrigen ein in Baumärkten frei verkäufliches Lösungsmittel – als Rape Drug im Einsatz sein während GHB/GBL eher als Droge (Liquid Ecstasy) absichtlich konsumiert wird. Wenn man keinen Alkohol getrunken hat ist es eigentlich auch sicherer als diverse anderen Drogen.
    Insofern glaube ich, dass diese Verschärfung die falschen treffen wird. Außer die Kriminalisierung von Drogen ist hier mit beabsichtigt.
    Es ist aber wohl übliche Praxis GHB/GBL für den eigenen Konsum mit Lebensmittelfarbe einzufärben, damit es sofort in (farblosen) Getränken auffällt. Vielleicht könnte man noch über die Zugabe von Geschmacksstoffen diskutieren – was aber bei Cocktails schwierig ist, die gibt es ja in verschiedenen Farb- und Geschmackskombinationen, irgendwo wird es immer nicht auffallen – um eine Einstufung als Rape Drug zu vermeiden.

    Edit: Eventuell habe ich die Verschärfung auch falsch verstanden: Scheint wohl nur im Falle einer Vergewaltigung, etc. zu greifen, also nicht das bloße Mitführen solcher Substanzen.

  9. Finde ich gut, aber ich hab mich gefragt:

    Ist das wirklich so verbreitet bei uns? Meistens ist dann doch “einfach” der Alkohol Schuld wenn man sich an nichts mehr erinnert, oder?

    Im Artikel sind Zahlen aus Berlin, aber naja, Berlin halt

    Hab mal auf Wikipedia nach Zahlen geschaut:

    in Großbritannien 2000 bis 2002 nur 21 von 1014 Verdachtsfällen bestätigt

    2008 in Perth, Australien 0 von 97

    Dann aber aktuellere Zahlen aus Deutschland:

    171 Fälle in Baden-Württemberg 2023, 88 Fälle in Sachsen 2024

    BW seit 2014:

    2014: 157 Fälle

    2015: 194 Fälle

    2016: 204 Fälle

    2017: 210 Fälle (Höchstwert)

    2018: 168 Fälle

    2019: 183 Fälle

    2020: 111 Fälle

    2021: 98 Fälle

    2022: 160 Fälle

    Man sieht den Corona Einbruch, aber sonst deutlich höher als ich gedacht habe.

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