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Mit veränderten EU-einheitlichen Regelungen soll der Straßenverkehr sicherer gemacht werden. Bis zum Jahr 2030 wurden dafür einige Änderungen beschlossen.

München – In jedem europäischen Land gelten unterschiedliche Verkehrsregeln. Auch beim Führerschein existieren derzeit keine einheitlichen Bestimmungen. Die EU plant jedoch, dies in den kommenden Jahren zu ändern, wie aus einer Pressemitteilung hervorgeht.

Verpflichtender Gesundheitscheck: Kommt eine Regelung auf ältere Fahrer zu?

In den letzten Monaten wurde häufig über den digitalen Führerschein diskutiert. Es gab sogar zeitweise Spekulationen, dass der traditionelle Führerschein abgeschafft werden könnte. Obwohl der digitale Führerschein zum neuen Standard in der EU werden soll, ist eine vollständige Abschaffung des klassischen Führerscheins nicht vorgesehen. Die EU plant, die digitale Version bis spätestens 2030 einzuführen und in allen Mitgliedsstaaten anzuerkennen.

Die Europäische Union plant in den kommenden Jahren mehrere Änderungen beim Führerschein. Auch in Deutschland wird sich dadurch einiges ändern. (Symbolbild)

Die Europäische Union plant in den kommenden Jahren mehrere Änderungen beim Führerschein. Auch in Deutschland wird sich dadurch einiges ändern. (Symbolbild) © Lobeca/Imago

Die Gültigkeitsdauer von Führerscheinen für Pkw und Motorräder soll künftig 15 Jahre betragen. Wird der Führerschein als Personalausweis genutzt, ist er hingegen nur zehn Jahre gültig. Für Bus- und Lkw-Führerscheine bleibt die Gültigkeit unverändert bei fünf Jahren. Bei Personen ab 65 Jahren können die EU-Staaten die Gültigkeitsdauer verkürzen.

Es gibt Forderungen nach einer verpflichtenden Gesundheitsprüfung für alle über 70-Jährigen, die am Straßenverkehr teilnehmen möchten. Eine einheitliche Regelung wurde jedoch vom EU-Parlament mehrfach abgelehnt. Man einigte sich zumindest auf einen medizinischen Check bei der erstmaligen Ausstellung des Führerscheins oder auf ein Screening basierend auf einer Selbstbeurteilung. EU-Länder können entscheiden, ob sie Selbstbewertungsformulare bereitstellen.

Führerschein: Verlängerte Probezeit und Ausbau von Fahrverboten

Das EU-Parlament sieht auch eine einheitliche Probezeit für Fahranfänger vor. Diese soll mindestens zwei Jahre dauern, in denen strengere Regeln und Sanktionen gelten, etwa bei Alkohol am Steuer oder Missachtung der Gurtpflicht. Abgeordnete fordern zudem, dass Mitgliedsstaaten eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Alkohol und Drogen umsetzen.

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Bisher mussten Bußgelder, die im europäischen Ausland verhängt wurden, ab einem Betrag von 70 Euro auch nach dem Urlaub bezahlt werden. Punkte oder der Entzug der Fahrerlaubnis galten jedoch nur im Land der Verhängung. Künftig sollen Entzug der Fahrerlaubnis, Fahrverbote oder Fahrbeschränkungen an das EU-Land weitergeleitet werden, das den Führerschein ausstellt.

Die geplanten Änderungen sind zunächst eine vorläufige Einigung im Verkehrsausschuss des EU-Parlaments. Diese soll am 14. Mai 2025 formell angenommen werden, wie unter anderem der ADAC berichtet. Nach einer EU-weiten Beschlussfassung müssen die neuen Richtlinien in Deutschland in nationales Recht umgesetzt werden. In manchen Urlaubsländern brauchen Touristen einen internationalen Führerschein. (rd)