ProSiebenSat.1 darf ARD- und ZDF-Mediatheken nicht einbinden. Wie zuvor das Landgericht Köln hat auch das Landgericht München I gegen die Einbindung in das Streamingangebot Joyn entschieden.

by PoroBraum

16 comments
  1. Kostenloses, durch Steuern-finanziertes, öffentliches Gut weiterverkaufen zu wollen, ist aber auch wirklich dreist.

  2. Darf Prime Video das denn? Da kann ich die ja auch alle sehen. Wäre echt traurig wenn das bald nicht mehr geht. Habe kein Satellit oder Kabel 🙁

  3. Naja. Ob das aus Verbrauchersicht wirklich so gut ist? Man könnte denen verbieten, das zu monetarisieren. Dass die ÖRR kein Interesse daran haben auf anderen Plattformen stattzufinden stimmt ja nicht, die sind alle fröhlich auf YouTube.

    So verschwindet für mich nun die Möglichkeit, alle Inhalte in einer App/Plattform zu schauen und ich muss zusätzlich die eigenen von ARD und ZDF nutzen, welche mit Verlaub nicht ideal sind.

    Ebenfalls verliert man so einen Kanal, über den man Zuschauer ansprechen kann, die man evtl. sonst nicht oder weniger erreicht und das in Zeiten, wo immer weniger Menschen Zugriff auf klassisches lineares Fernsehen haben ohne solche Angebote zu nutzen.

    Nichtsdestotrotz sollte so was natürlich dennoch mit Zustimmung von ARD/ZDF stattfinden und nicht einfach so. Und dann sollten natürlich auch RTL und andere Anbieter das machen können.

  4. Das ist… interessant. Deutsche Gerichte lieben es im Zweifel für die Privaten zu entscheiden (siehe DWD-App), es sei denn, es geht um den ÖR, dem schützenswertesten Gut in der Medienbranche.

  5. Inhalte des ÖRR sollten generell von jedem genutzt und verbreitet werden dürfen. Dann gäbe es solche dreisten Aktionen auch nicht. Wir bezahlen alle den ÖRR, es ist öffentliches Gut, warum sollte nicht jeder die Inhalte selbst nutzen und verbreiten dürfen? Dass Joyn daraus Profit schlagen will ist das eine, aber wenn‘s alle machen dürften hätten die nix davon, weil es zig Seiten gäbe auf denen man sich das anschauen könnte.

  6. okay, nur damit ich das richtig verstanden habe:

    pro7 hat einfach content then ard/zdf produziert haben kopiert und selbst vertrieben

    zählt das nicht als urheberrechtsverstoß/raubkopie?

  7. Ein weiterer Messerstich gegen den ÖRR vom deutschen Rechtssystem.

  8. Och nö. Ich nutze Joyn tatsächlich als Ersatz für lineares Fernsehen. Die ÖRR Sender sind dort doch auch kostenlos und ohne Werbung abrufbar… Und klar hat der ÖRR seine eigenen Mediatheken, aber dann muss man durch alle zig Mediatheken durch um zum Live Programm zu kommen zB. Ich will ja nur wie ein Boomer mal gemütlich durchzappen

  9. Was hier nicht hervorgeht – wer hat denn hier Klage / Beschwerde erhoben? Meines Erachtens binden zahlreiche privaten Platformen (YouTube, PrimeVideo, RTL, Sky) öffentlich rechtliche Inhalte in ihre Angebote ein und dürften an einer Einschränkung kein Interesse haben. Gleiches gilt für die ÖRR die einen großen Teil ihre Reichweite in jüngeren Demografien über externe Platformbeb erreichen. Wer fühlt sich hier benachteiligt? Private Produzenten von Medienbeiträgen?

  10. Find ich gut. Am Ende suggerieren die Apps der Privatsender noch dass man nur diese und nichts anderes mehr braucht…

    Gestern TV geschaut abends…auf allen privatsendern lief nur Schrott. also so richtig unterirdischer, dumm machender Schrott. Dauerwerbesendungen für red Bull getarnt als casting show für models…

    Nur 3sat, arte und ähnliche öffentliche sendeten brauchbare inhalte am abend eines Feiertages..

  11. Witzig. Der Kommentar auf den du dich beziehst redet aber von Sky-Kochsendung und sagt explizit Unterhaltung. Dann ist dein Kommentar halt maximal am Thema vorbei.

    BTW: Kein Mensch, dem Aufklärung zum Thema gesunde Ernährung helfen würde, schaut NDR… auch ein Problem des ÖR

  12. Dafür gibt’s Sportübertragungen kostenfrei auf livetv.sx und geballten ÖRR content inkl. Arte und SRF auf mediathekviewweb.de

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