Kontext:

Ich bin vor ein paar Monaten in meine erste eigene Wohnung gezogen, 6. Stock Dachgeschoss, beschissen gedämmt, heißt ich muss mich an heißen Tagen auf meine Klimaanlage verlassen. Um mein Gewissen ein bissl zu beruihgen wollte ich mir eine Mini-PV Anlage am Balkon anbringen lassen. Hab daraufhin nach besten wissen der Rechtslage einen Brief verfasst und an alle Eigentümer verschickt. (Bild 2).

Und jetzt der Banger, hab Heute den oben gezeigten Eingeschrieben Brief von der Post abgeholt und war sofort schlecht gelaunt. Die einzige Antwort auf meine Anfrage war dieser Brief, rechtlich kenne ich mich null aus und bevor ich den netten Herren konfrontiere wollte ich noch auf Reddit dampf ablassen und vlt Rat suchen.

Ich verstehe einfach nicht warum man meine Mühen über den offiziellen weg zu gehen, bei etwas das dem rest des Hauses nicht ein mal auffallen würde, so untergraben kann. Fühle mich gegenüber meinem Nachbarn mit offensichtlichem Rechtskenntniss einfach ziemlich hilflos :I

by Infamous-Collar5978

19 comments
  1. Ehrlich gesagt klingt es a bissl so als würde der keine Ahnung haben was du mit Balkonkraftwerk meinst. Es scheint fast so als würde der annehmen du willst das Dach mit fix montierten Platten zudecken wollen (die Frage nach Bauplänen) und nicht einfach nur ein paar Zellen auf deinen Balkon stellen. Und er hat ja auch irgendwo recht, Bild / Pläne / technische Daten hättest dazu geben könnrn damit man sich was vorstellen kann. Erst mal freundlich fragen was seine bedenken sind und im Falle erklären

  2. Nachdem er dir in dem Schreiben nicht widersprochen hat würde ich seinen Brief ignorieren und einfach machen 😉

    Andere Frage: Wieso hast du nicht das Musterschreiben der AK verwendet? Das ist nähmlich definitiv gesetzeskonform.

  3. Wow! Sorry wenn ich hierzu keine Tipps geben kann, aber wie sieht das denn aus wenn ich Außenrollo anbringen lassen will? Gilt da das selbe Recht?

    Leider stoße ich da komplett auf taube Ohren und die Verwaltung ist nicht dran interessiert hier zu helfen/unterstützen.

  4. Wie andere schon geschrieben haben: Einfach ignorieren.

    Ich muss aber schon auch sagen, dass dein Brief nicht gerade höflich formuliert ist. Es klingt ein bisserl so wie wenn du schreiben würdest:

    “Ich plane XXX zu machen und ihr könnts quasi nix dagegen machen und selbst wenn ihr euch aufregt ist es egal weil Ihr eh keinen triftigen Grund habt”.

    Das stimmt zwar alles, aber es wundert mich nicht wirklich, dass ein gelangweilter Nachbar sowas als Aufforderung zum Streit interpretiert.

  5. Die Formulierungen sind auch schon wieder maximal arrogant.

    Allein deshalb Wunsch ich dir schon Mal gutes Gelingen und viel Erfolg für dein Vorhaben.

  6. Dein Nachbar is a heisl

    Denke auch das du das Balkonkraftwerk einfach aufbauen solltest, er wird dir rechtlich keine Probleme machen können. Hoffentlich lässt er dich in Ruhe auch wenn er dir rechtlich nichts kann werden solche Menschen oft extrem lästig

  7. Sehr geehrter Herr <sowieso>,

    vielen Dank für Ihr schreiben, welches am xx. bei mir eingelangt ist. Ihr Schreiben wird zur Kentniss genommen.

    Da ihr Schreiben keinen triftigen und gut argumentierten Grund als Wiederspruch (gemäß § bla BlaG) zu meinem Vorhaben ein sogenanntes “Balkonkraftwerk” (gemäß §foo BlaG) zu errichten beinhält, wird es als Zustimmung zu meinem Vorhaben gewertet.

    Mit freundlichen Grüßen,

  8. Das Schreiben ist schon hart an der Grenze zur Unverschämtheit und erfüllt tatsächlich streng genommen auch nicht die Anforderungen an eine Bekanntgabe.

    Wenn jetzt der Wohnungseigentümer Anwalt, Richter a.D oder Besserwisser ist, dann wundert mich die Antwort überhaupt nicht. Ich hätte es wahrscheinlich schon wegen “Wiederspruch” durch meinen Anwalt beantworten lassen.

    Redet’s halt miteinand.

  9. Dein Schreiben mit dem Datum 5.04 zu schreiben und dann erst fast eine Woche Später ins Briefkästen zu werfen, ist auch ein bisschen Frech..

  10. Wer langt fragt geht lang irr. Trifft auch hier mal wieder zu.

  11. komplett andere Baustelle

    Schau ob am Dachboden über dir der Boden gedämmt ist, das wäre eine weitere und billige Methode die Hitze draußen zu lassen.

    Kann man selber verlegen wenn du die Erlaubnis hast

  12. Es gibt einfach Leute, denen geht’s erst gut, wenn es anderen schlecht geht. Wir haben auch solche im Haus und der gemeinsame Nenner aller dieser Leute war ihr Alter: PensionistInnen, die den ganzen Tag nix zu tun haben. Also wenn der Nachbar auf deinen Balkon sehen kann (oder Spitzel-Freunde hat, die das können), wird er dich wohl weiter sekkieren.

    Zum Inhaltlichen, weils mich interessiert hat, hab ich mal nachgeschaut und glaube (bin kein Jurist) es geht ums Aufhängen des Schreibens an der Anschlagstafel und der Nennung der Fristen in dem Schreiben:

    § 16, Abs 2, Z 5: In den Fällen […] der Anbringung einer steckerfertigen Photovoltaik-Kleinsterzeugungsanlage am Balkon oder an der Terrasse […] gilt die Zustimmung eines Wohnungseigentümers als erteilt, wenn er von der geplanten Änderung durch Übersendung auf die in § 24 Abs. 5 bestimmte Weise verständigt worden ist und der Änderung nicht innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Verständigung widerspricht.

    § 24, Abs 5: Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft sind jedem Wohnungseigentümer sowohl durch Anschlag an einer für alle Wohnungseigentümer deutlich sichtbaren Stelle des Hauses (bei mehreren Häusern oder mehreren Stiegenhäusern an einer entsprechenden Mehrzahl solcher Stellen) als auch durch Übersendung schriftlich zur Kenntnis zu bringen. […] Dem übersendeten Beschluss ist ein Hinweis darauf beizufügen, dass für den Beginn der Frist zur Anfechtung des Beschlusses dessen Anschlag im Haus maßgeblich ist; zugleich ist der Tag des Anschlags und das sich daraus ergebende Ende der Frist bekannt zu geben. Jeder Wohnungseigentümer kann verlangen, dass die Übersendung von Beschlüssen an ihn nicht auf dem Postweg, sondern durch elektronische Übermittlung geschieht.

    https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20001921

  13. Sehr geehrter Herr Schaswaberl,

    es wird Ihnen mit dieser Mitteilung mitgeteilt, dass das von Ihnen verfasste Anschreiben weder in Hinsicht auf Semantik noch Syntax als allfälliger Widerspruch der Notwendigkeit, in Kenntnis genommen zu werden, in hinreichende Nähe kommt.

    Der hat doch die Substantivitis, oder?

  14. Ich hätte das vorher mal echt mit einem Anwalt geklärt. Die können am besten beraten … So kommt halt dann sowas wie von deinem Nachbarn zurück

  15. Was ist eine “mini PV Anlage”? Wieso kann man nicht technische Daten vom Produkt mitgeben? Wieso regt man sich nach einem einzigen Schreiben darüber auf?

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