Ich bin davor, einen wunderschönen Kleingarten zu übernehmen allerdings gibt es Probleme mit der Hütte.
Sie ist 27 m² groß und soll laut Kleingartenverein 24 m² groß sein. Da wurde in der Vergangenheit halt ein bisschen wild gebaut.
Ich werde nächste Woche noch mal mit dem Vorstand reden und mal schauen, ob wir irgendwie eine Lösung finden aber notfalls müsste ich irgendwo an dieser Hütte 3 m² wegnehmen.
Das ist eine relativ einfache Holzhütte mit diesen Standarddielen an der Wand und einem sehr einfachen Dach mit Bitumen.
Es müssten halt eventuell 3 m² abgerissen werden und die so neu entstandene Wand wieder mit Holz und ein bisschen Dämmung aufgebaut werden.
Jetzt kommt die sehr unprofessionelle Frage: wie viel würde mich das mindestens / maximal kosten, wenn es erst mal nicht allzu schön sein muss, sondern vor allem pragmatisch und ich es von jemandem erledigen lassen würde.
Mich würde ein ganz grober Wert interessieren, damit ich weiß, was im schlimmsten Fall auf mich zukommt.
by Some_Traffic_3244
9 comments
Nur mal als Vorschlag: Du hast den Garten noch nicht gemietet und der Verein muss die Hütte kleiner machen. Frage dort erstmal an wie es um die Kostenübernahme steht. Kann ja nicht sein, dass du das Ding mietest und dann auf eigene Kosten die Fehler der Vorbesitzer beseitigen musst obwohl diese bereits dem Verein bekannt sind.
Warum musst du das machen? Sollen die das selber machen oder den alten Besitzer kontaktieren.
Würde ich nicht einsehen dafür Geld auszugeben, wenn jemand anderes es gemacht hat.
Wenn Du 3qm weniger brauchst, ziehst Du auf 3m die Außenwand 1m nach innen und somit brauchst Du kein Holz…nur Säge und Schrauben und ab geht’s. Die 3qm waren somit früher Innenraum und ist nun Außenbereich 😉
Ich würde nochmal nachmessen und schauen, ob man nicht doch auf 24qm kommt 😏
Ansonsten sind da ja offenbar so kleine verschachtelte Abschnitte. Gibt es da vielleicht eine Art „Vorflur“ bei dem man die Haustür wieder einbaut?
greift da nicht der Bestandschutz?
von wann ist die Bude? Bestandsschutz?
Da passieren die absurdesten Dinge. Wir haben den Abriss gemacht vom Schuppen im Kleingarten meines Schwiegervaters. Der war benoniert und aus Stahl, hab 3to Alteisen weggeflext und weggefahren.
Dann hieß es plötzlich, das Häuschen müsse auch weg oder zum Teil. Haben uns dann einen Anwalt geholt, nur Willkühr und kleinstaaterei. Wie im wilden Westen.
Danke für die zahlreichen Antworten. Und ja, es gibt natürlich eine Menge Optionen zum verhandeln. Im besten Fall muss auch relativ wenig gemacht werden oder gar nichts. Ich würde nur gerne mal den für mich schlechtesten Fall ganz grob kalkulieren. Was dann natürlich auch dazu führen kann, dass ich das Angebot nicht annehme.
In der Laube darf es keine Umbauten geben.Die, die festgeschriebenen qm mindern.
Wir verkaufen aktuell unseren Kleingarten.
Wenn der Folgepächter, wie in unserem Fall, die Einbauküche mit Gas nicht haben will, muss sie raus.
Ganz einfach, es sei denn es gibt eine Einigung.
Es muss ein Schätzprotokoll bei Verkauf geben. Auf diesem sollten die Kosten für den Rückbau von 3 m² Fläche der Laube am Ende vom Gartenwert abgezogen werden.
Die Schätzungen kommen meist in die richtige Richtung, die Schätzer haben da Erfahrungswerte.
Also: Schätzprotokoll vom Vorpächter oder Vorstand verlangen. Dieses wird in 4 Abschriften erstellt und eine ist für den Neupächter.
Comments are closed.