Ein Münchner verkauft sein MacBook – doch beim Käufer kommen drei Tüten Mehl an. Das Amtsgericht München zeigt, wer haftet, wenn Technik auf dem Versandweg plötzlich zur Backzutat mutiert.
by PoroBraum
Ein Münchner verkauft sein MacBook – doch beim Käufer kommen drei Tüten Mehl an. Das Amtsgericht München zeigt, wer haftet, wenn Technik auf dem Versandweg plötzlich zur Backzutat mutiert.
by PoroBraum
15 comments
> Der Verkäufer forderte daraufhin Schadensersatz vom Paketdienstleister. Dieser verweigerte jedoch die Zahlung mit der pauschalen Begründung, nicht bestätigen zu können, dass das Paket ursprünglich den Laptop enthielt.
> Der Richter hielt die Darstellungen des Klägers für “nachvollziehbar” und ”glaubwürdig”, heißt es im Urteil. Die Originalquittung, die Trackingnummer und die Fotos des geöffneten Pakets belegten, dass das Paket ordnungsgemäß aufgegeben wurde und zielgenau – wenn auch falsch befüllt – beim Empfänger ankam.
> Der Paketdienst konnte nicht nachweisen, dass ihn kein Verschulden trifft oder der Verlust außerhalb seines Einflussbereichs entstand. Deshalb wurde er zur Zahlung des Schadensersatzes in voller Höhe, inklusive Versand- und Anwaltskosten, verpflichtet
Unendlich Geld glitch freigeschaltet! Ich stelle Macbook bei eBay rein, wer von euch bietet?
Welcher Versanddienstleister war es bitte? Hab schon erlebt das ein Zusteller den Inhalt geklaut hat. Und was sollte es denn sonst gewesen sein?
Ich verstehe es nicht ganz:
Wie kann denn der Verkäufer „nachweisen“, dass da wirklich ein MacBook geschickt wurde und eben nicht 3 Tüten Mehl in einer MacBook Verpackung? Bzw. Wieso muss er das nicht? Einfach, weil er ein Händler ist?
Keiner kam auf der Idee, dass der Verkäufer hier der Betrüger war???
Vor 5 Jahren hätte die Überschrift noch gelautet: Mann verkauft 3 Rollen Klopapier, der Empfänger erhält aber nur ein Macbook und klagt.
Erinnert mich an die Betrugsmasche zu Anfangszeiten von eBay, als jemand anstatt der angebotenen Ware einfach immer Holzbrickets verschickt hat.
Richtig so. Sollen die Versanddienstleister einfach mal sicher stellen dass nichts mehr geklaut wird oder eben haften
Wenn der Paketdienstleister nicht überprüfen darf, dass sich der korrekte Inhalt im Paket befindet, wie kann es sein, dass er dafür grade stehen soll, dass das was drin sein soll auch beim Empfänger ankommt?
(Theoretisch geht das natürlich mit zusätzlich vor den Augen des Versenders versiegeltem Paket und dessen Unterschrift aber wie soll das in der Praxis umgesetzt werden?)
Mit der passend abgewogenen Menge Mehl fällt das an den vielen Wäg-Stellen im Dahl durchlauf auch nicht auf
Also rein physikalisch ist das grundsätzlich möglich, dass sich die Elementarteilchen des MacBooks spontan neu zu drei Tüten Mehl anordnen Es ist aber extrem unwahrscheinlich.
Nice. Ich mach bei teuren Sendungen immer ausführlich Fotos, wie ich das Produkt verpacke. Allerdings war ich mir nie sicher, ob das überhaupt irgendwas bringt, wenn es zu einer rechtlichen Auseinandersetzung kommt. Aber scheint ja im Zweifel wirklich zu helfen. Gute Nachricht.
Ah super Nachrichten! Hatte letztens drei Tüten Mehl verkauft und beim Käufer kam nur ein MacBook an.
Leider nur ein Urteil eines Amtsgerichts. Grundsätzlich kann ein ähnlich gelagerter Fall daher vor einem anderen Gericht anders ausgehen.
Juhu, new scam just dropped 🙂
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