Darf er das? Aufschlag für kartenzahlung

by Severe_Caterpillar19

27 comments
  1. Du kannst ja auch bar bezahlen.
    Ich sehe sowas öfters. Meist bei betragen unter 5€

  2. Nein, darf er nicht. *Surcharging* ist gemäß § 56 (3) Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG) verboten.

  3. Illegal, wird dem aber wurscht sein. Der sitzt in der Vergangenheit fest. Nur Zeitreise würde da helfen.

  4. Gewagter Blickin die Zukunft: Seine Preise werden magischer Weise alle um 0,5 € teurer und das Zetterl verschwindet. Nein! Doch! Oh!

  5. Viele sagen hier, dass es illegal ist. Wo zeigt man dann sowas an ohne einen Haufen Zusatzaufwand damit zu haben? Ich würde einfach gerne “jemand” darauf hinweisen und darauf vertrauen, dass es dann “korrigiert” wird.

  6. Frage mich wieso das (laut einigen Kommentaren hier) verboten sein soll, umgekehrt aber nicht. Sprich bei Bargeld mehr verlangen soll grundsätzlich möglich sein. Klärt mich mal auf.

  7. Naja das geht es direkt aufs Trinkgeld …

    Ob ich von 22,80 auf 25 runde oder von 23,30 ist auch schon wurscht.

  8. Witzige daran ist, dass eigentlich Barzahlungen höhere gebühren haben. Das heißt er macht gern schwarz und hinterzieht die Steuer, wenn man lustig sein will, bei der Finanz melden

  9. Mit karte zahlen, und dann die ,5€ in bar zurückverlangen wenn sie auf der Rechnung draufstehen.

  10. Name and shame bitte. Bargeldfetischisten eunt domus!

  11. So nachdem mir schon eine Frag echt nett beantwortet wurde. Und nein das ist kein Sarkasmus!

    Weiß jemand ob das erlaubt ist, wenn ich ein Produkt wieder zurückgeben muss, weil es z.b. beschädigt ist, dass die mir nur eine Gutschrift für ihr Geschäft geben? Was wenn ich keine Geschäfte mehr mit denen machen will?

  12. Nein darf er nicht. Seinem Terminalanbieter und der WKO melden, ihm das auch ins Gesicht sagen dass man das tut, das was man dort kaufen wollte liegen lassen und dieses Geschäft fortan meiden.

  13. Wir sind in Österreich. Sei dankbar, dass es überhaupt mit Karte geht…

  14. 1. Schritt: Chef/in verlangen und höflich darauf hinweisen dass in naher Zukunft ev. Mal das Finanzamt vorbeischaut, da Barzahlung meistens mit Steuerhinterziehung einher geht.
    2. Schritt: Lokalität nicht mehr aufsuchen

  15. ich glaub nicht.
    umgekehrt würds aber gehen: einen rabatt anbieten bei barzahlung.

    preisangaben dürfen keine versteckten kosten haben, die man erst später bemerkt.

  16. Kriege bei sowas echt einen Hals… Am besten nicht mehr dort Essen oder was auch immer das für ein Laden ist und wenn dann kein Trinkgeld. Wir leben im Jahr 2025 und es gibt da echt noch Leute, die tun so als wäre Kreditkartenzahlung eine neue Technologie…

  17. Ist mir ein Rätsel warum Händler immernoch Zusatzgebühren für das misslibige Zahlungsmittel erheben wollen, anstatt Rabatt auf das beliebte Zahlungsmittel zu geben (Der Aufschlag für das misslibige Zahlungsmittel wird vorher natürlich im Preisgefüge des Gesamtsortiments eingepreist)

    Wer dann aus Sicht des Händlers “richtig” bezahlt wird belohnt, wer lieber so bezahlt wie es für ihn am bequemsten ist, zahlt halt (unbemerkt) mehr, und dennoch sind alle sind zufrieden, und man erspart sich Subs wie diese.

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