Des is meins!!!

by Pumuckl4Life

13 comments
  1. Fast jede Wasserfläche rund um Baden ist hinter irgendeinem Zaun…

  2. Und dann hat der Opa ka Geld mehr für mehr Pixel gehabt

  3. Rechtsstaat regelt oder so, keine Ahnung hab ein Haus am See geerbt /s = damit ich nicht gelyncht werde

  4. Wenns da umman mondsee geht – wenn ichs richtig verstanden hab, dann ghört der einen da eigentlich nur der seeboden – also nicht das wasser und auch nicht die grundstücke rund um den see, sondern wirklich nur die „grube“ wos wasser drüber ist.

    D.h. bei der sache mit der pacht jetzt gehts eigentlich nur um stegpfeiler die in den seeboden gerammt werden – hast etwa so einen schwimmenden steg der am ufer verankert ist, kann dir die pacht egal sein. Beim schwimmen und bootalfahren usw. sowieso

  5. Bin ja wirtschaftsfreundlich, aber Seen und Berge dürfen niemals verkauft werden und sollten für jedermann zugänglich sein. Es ist ein Armutszeugnis für Österreich, dass das bei uns so gehandhabt wird. Selbst in den USA sind große Seen oft im Naturschutzgebiet und damit unverkäuflich

  6. ich war vor 2 jahre in ruanda und dort gibts sogar ein bauverbot am ufer des lake kivu, um den seezugang zu gewährleisten

  7. Ich bin mir nicht sicher, aber hieß es nicht mal, dass man Seen immer zugänglich haben muss? Also ein Fahrverbot würde zwar gehen (gibts ja zum Beispiel beim Vilsalpsee), aber Mauern ziehen und alles absperren nicht. Ich weiß aber nicht, ob und wo das festgehalten ist.

  8. Gibt Länder/Gegenden in denen sowas gesetzlich dadurch geregelt ist das ein öffentlicher Zugang zum See von den Besitzern der umliegenden Grundstücke gewährt werden muss. Gleiches gilt dann für die ersten paar Meter von der Wasserkante.

    Lustig ist das es viele nicht wissen, nicht kontrolliert wird und somit Situationen entstehen wo kein Zugang mehr da ist und Besucher legal einfach übern Zaun steigen.

    Wäre mnm eine gute Lösung auch in Österreich

  9. soweit ich weiß, gibts ein bundesforstgesetz, was jeden waldbesitzer verpflichtet, allen menschen zu ermöglichen den wald zu fuß zu erholungszwecken zu betreten.

    dann sollens doch ein bundesgewässergesetz machen, wo definiert wird, dass jeder natürliche see einen zugang von zumindest 50% bieten muss, wo man zu fuß das ufer erreichen und sich zu erholungszwecken aufhalten kann. wer die 50% nicht erreichen kann, darf auch nicht neues dazu bauen und was vererbt wird, muss verkauft werden, bis die 50% erreicht sind.

Comments are closed.