Es gibt jetzt bundesweit einheitliche Regelungen zum Trinkgeld in Österreich. Grundsätzlich bleibt es steuerfrei, es gibt aber Einschränkungen durch Pauschalen.

Versteuerung des Trinkgelds: Das gilt bald in Österreich 

Der bundesweit vereinheitlichte Umgang mit Trinkgeld wird ab 2026 gelten. Geplante Pauschalen für sozialversicherungspflichtiger Gelder sind dann: 

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Für jene mit Kassenverantwortung: 65 EuroFür jene, bei denen nicht gezahlt werden darf: 45 Euro

Das ORF berichtet unter Berufung auf die Tourismusstaatssekretärin, dass sich diese Pauschalen im Jahr 2027 und 2028 erhöhen: 

Mit Kassenverantwortung: 85 Euro (2027), 100 Euro (2028)Ohne Kassenverantwortung: 45 Euro (2027), 50 Euro (2028) 

Ab 2029 soll die Pauschale jährlich an die Inflation angepasst werden, so der ORF weiter. Fällt das Trinkgeld höher als die Pauschale aus, würde es  keine zusätzlichen Abgaben geben.

Sparschwein mit Trinkgeld

Freiwillig geleistetes Trinkgeld ist in Deutschland in der Regel steuerfrei. (Symbolbild) Steinach/Imago

Auch in der Sozialversicherung bleibt das Trinkgeld, welches freiwillig und in angemessener Höhe gezahlt wurde, steuerfrei, ergänzt die Techniker Krankenkasse. Geht es beispielsweise um Bedienzuschläge, die auf der Rechnung gelistet sind, so müssen diese versteuert werden.