Ende Juli erzielte der kleine Inselstaat Vanuatu einen erstaunlichen Erfolg vor Gericht. Auf Initiative des Landes im Südpazifik erstellte der Internationale Gerichtshof in Den Haag ein Rechtsgutachten, das ein Meilenstein der globalen Klimarechtsprechung sein dürfte. Demnach ist der Kampf gegen den Klimawandel kein „Nice to have“, das Staaten aus Gutmenschentum angehen (oder eben auch nicht), sondern eine völkerrechtliche Verpflichtung.

„Das Gutachten schafft Klarheit über die Verpflichtungen der Staaten, auf den Klimanotstand zu reagieren. Dadurch hat das Gericht klargestellt, wie Staaten für ihr Handeln oder Unterlassen zur Rechenschaft gezogen werden können“, sagt Altynaï Bidaubayle, Campaignerin bei Greenpeace Luxemburg.

„Obwohl das Gutachten formal nicht bindend ist, handelt es sich um eine maßgebliche Auslegung des Völkerrechts durch das wichtigste Rechtsorgan der Vereinten Nationen“, erklärt der Rechtsexperte Gustavo Becker vom Luxembourg Centre for European Law an der Uni Luxemburg. „Dies ist insbesondere für Staaten wie Luxemburg relevant, die Multilateralismus und internationale Rechtsprechung unterstützen.“

Glaubwürdigkeit Luxemburgs steht auf dem Spiel

In diesem Zusammenhang sei das Gutachten des IGH nicht nur ein Rechtsinstrument, sondern ein diplomatischer Maßstab. „Eine mangelnde Auseinandersetzung mit dem Gutachten oder dessen Umsetzung würde Luxemburgs Glaubwürdigkeit als multilateraler Akteur untergraben“, so Becker. „Somit stellt das Gutachten für Luxemburg einen diplomatischen Imperativ dar, seine Klimapolitik, seine internationale Zusammenarbeit und seine nationalen Regulierungsrahmen an den vom IGH klargestellten rechtlichen Verpflichtungen auszurichten.“

Eine Missachtung des Gutachtens würde Luxemburg Reputationsrisiken und dem Vorwurf aussetzen, dass es einen Widerspruch gibt zwischen dem außenpolitischen Diskurs und der nationalen Praxis, erklärt der Jurist. „In der Praxis würde Luxemburg, wenn es das Urteil ignoriert, seinen völkerrechtlichen Verpflichtungen nicht nachkommen“, sagt Becker.

Referenz für Klagen

Auch wenn es sich bei den Ausführungen des IGH um ein Gutachten handelt und dieses somit nicht rechtsverbindlich ist, kann es doch als Referenz für internationale Klagen sowohl gegen den Luxemburger Staat als auch indirekt gegen Unternehmen mit Sitz in Luxemburg dienen. „Es ist sogar sehr wahrscheinlich, dass es zu einem immer zentraleren Instrument in klimabezogenen Prozessstrategien wird“, so Becker.

In erster Linie ziele das Gutachten darauf ab, die völkerrechtlichen Verpflichtungen von Staaten zu klären. „Daher ist es ein besonders wirksames Instrument bei Klagen gegen Regierungen, nicht gegen Unternehmen. Es bestätigt, dass Staaten Maßnahmen ergreifen müssen, um erhebliche Umweltschäden zu verhindern“, erklärt der Rechtswissenschaftler. Dazu gehört aber auch die Pflicht, inländische Unternehmen und Finanzströme, die zu globalen Emissionen beitragen, zu regulieren und zu überwachen.

Es sollte uns nicht überraschen, wenn Entwicklungsländer künftig Verfahren gegen wohlhabende Länder, darunter auch Luxemburg, einleiten.

Gustavo Becker

Luxembourg Centre for European Law

Akteure der Zivilgesellschaft wie Greenpeace können sich daher auf das Gutachten beziehen, um Staaten vor nationalen Gerichten wegen mangelnder Regulierung klimaschädlicher Aktivitäten zu verklagen.

Ebenso können Staaten des globalen Südens vor internationalen Gerichten wie dem IGH gegen Staaten vorgehen, wenn sie ihren Verpflichtungen zur Reduktion von Emissionen nicht nachkommen. „Es sollte uns nicht überraschen, wenn Entwicklungsländer künftig Verfahren gegen wohlhabende Länder, darunter auch Luxemburg, einleiten und fordern, dass der Argumentation des Gutachtens gefolgt wird“, so Becker.

In diesen Fällen könnte geltend gemacht werden, dass Industrieländer ihre internationalen Klimaverpflichtungen nicht umsetzen und dadurch gefährdete Bevölkerungsgruppen im Ausland schädigen, so der Jurist.

„Wenn unsere eigenen Staaten das Völkerrecht nicht mehr respektieren, ist es die Pflicht der Zivilgesellschaft und insbesondere der Nichtregierungsorganisationen, unsere Regierungen zu mehr Maßnahmen zu drängen. Und wenn das nicht geschieht, müssen wir auch rechtliche Schritte einleiten, denn das Gesetz ist der einzige Weg, um Ungerechtigkeit zu bekämpfen“, sagt Bidaubayle von Greenpeace.

Juristische Risiken für Firmen

Das Gutachten begründet zwar keine direkte Haftung für Unternehmen, bekräftigt aber die rechtliche Erwartung, dass Staaten Unternehmen in ihrem Zuständigkeitsbereich regulieren müssen. „Der IGH stellt auch klar, dass Staaten nicht nur ihre eigenen Emissionen senken müssen, sondern auch verpflichtet sind, klimaschädliches Verhalten von Unternehmen auf ihrem Staatsgebiet wirksam zu regulieren“, erklärt die Grünen-Abgeordnete und frühere Umweltministerin Joëlle Welfring.

„Insbesondere die Rolle des Finanzplatzes bei der Finanzierung fossiler Aktivitäten, klimaschädliche Subventionen im Mobilitätsbereich oder regulatorische Lücken im Umgang mit emissionsintensiven Unternehmen können langfristig juristische Risiken nach sich ziehen – sowohl für den Staat als auch für hier ansässige Firmen.“

Luxemburg könnte als globales Finanzzentrum im Zentrum strategischer Klimaklagen stehen. „Einerseits macht Luxemburgs zentrale Rolle bei der Finanzierung von Unternehmens- und Infrastrukturprojekten, einschließlich potenziell emissionsreicher Aktivitäten, das Land zu einem interessanten Gerichtsstand für zivilgesellschaftliche Akteure und Prozessparteien, die die finanziellen Aspekte umweltschädlicher Unternehmen angehen wollen“, so Becker.

„Andererseits haben sich luxemburgische Gerichte bisher noch nicht als prominentes Forum für Klimaklagen etabliert. Bislang haben zivilgesellschaftliche Organisationen die luxemburgischen Gerichte nicht in großem Umfang genutzt, um die Regierung oder Unternehmen wegen Untätigkeit im Klimaschutz anzuklagen.“ Das könne sich aber auch aufgrund des Gutachtens schnell ändern.

Altynaï Bidaubayle, Campaignerin bei Greenpeace Luxemburg, begrüßt das Rechtsgutachten des IGH. Foto: Bobby Inglish / Greenpeace

Pflicht zum Klimaschutz unabhängig von Abkommen

Auch auf die nationale Rechtsprechung könne das Urteil Auswirkungen haben, wenn die luxemburgische Justiz das Gutachten als Rechtsquelle berücksichtigt, „um Entscheidungen zu untermauern, die die luxemburgische Regierung zwingen, ihren internationalen Verpflichtungen in Bezug auf den Klimawandel nachzukommen“, erklärt Becker.

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Der IGH stellt die Verpflichtung zum Klimaschutz zudem auf eine rechtliche Basis, die unabhängig ist von internationalen Verträgen. Damit gilt sie beispielsweise auch für Länder wie die USA, die ab Januar erneut aus dem Pariser Klimaabkommen austreten.

„Interessant ist, dass das Gericht ausdrücklich betont hat, wie allgemein diese Verpflichtungen sind – und dass sie nicht davon abhängen, ob ein Staat Teil eines großen Klimaabkommens wie dem Pariser Abkommen ist“, sagt Bidaubayle. „Es handelt sich nun um eine allgemeine Verpflichtung der Menschheit, das 1,5-Grad-Ziel einzuhalten und die durch den Klimawandel bedrohten Menschenrechte zu schützen“, so die Aktivistin.