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EU-Vorgaben verpflichten Banken ab Oktober zum Abgleich von Name und IBAN. Der Schritt soll Betrug eindämmen, erzeugt jedoch neue Risiken.

München – Eine wichtige Änderung steht Millionen Bankkunden in der Europäischen Union bevor. Sie bekommen dazu aktuell Briefe in Postkästen und Postfächer. Ab dem 7. Oktober 2025 sollen durch eine neue EU-Verordnung zur Zahlungsverkehrssicherheit strengere Kontrollen bei Überweisungen eingeführt werden. Künftig müssen Kreditinstitute überprüfen, ob der angegebene Name des Empfängers tatsächlich zur verwendeten IBAN passt.

Mit einer neuen Verordnung will die EU gegen Bankbetrug vorgehen. Viele Bankkunden bekommen in diesen Tagen daher Post.

Mit einer neuen Verordnung will die EU gegen Bankbetrug vorgehen. Viele Bankkunden bekommen in diesen Tagen daher Post. © Robert Kneschke/Zoonar.com/Imago/dkb

Die Regelung der Europäischen Union beendet eine bisherige Schwachstelle im Zahlungsverkehr: Bisher genügte allein die korrekte IBAN für eine erfolgreiche Überweisung – selbst wenn der eingetragene Empfängername völlig falsch war. Diese Lücke nutzten Betrüger systematisch aus.

Große Überweisungsänderung bei allen Banken in der Eurozone – Ampelsystem kommt wohl

Zunächst gilt die Vorschrift in der Eurozone, also die Gruppe der EU-Mitgliedstaaten, die den Euro als offizielle Währung nutzen. Derzeit umfasst die Eurozone 20 Länder. Ab 2027 gilt die Verordnung dann in sämtlichen EU-Mitgliedstaaten.

Bei der neuen Überprüfung setzen wohl viele Banken auf ein Ampelsystem. Auf „grün“ steht die Ampel, wenn Name und IBAN exakt übereinstimmen. Bei leichten Abweichungen schaltet sie auf „gelb“. Das kann etwa schon dann der Fall sein, wenn dir ein kleiner Tippfehler unterlaufen ist. „Rot“ und damit der Status „Betrugswarnung“ wird angezeigt, wenn Name und IBAN nicht übereinstimmen. Die Überweisung bleibt trotzdem möglich, allerdings auf eigene Verantwortung. Ziel ist es, sowohl versehentliche Tippfehler als auch betrügerische Machenschaften zu reduzieren.

Die Haftung bei Betrugsfällen im Onlinebanking sorgt immer wieder für Streit. Laut Bundeskriminalamt entstehen deutschen Verbrauchern jährlich Millionenschäden durch Überweisungsbetrug. Besonders ältere Menschen fallen häufig auf gefälschte Rechnungen oder betrügerische Online-Shops herein. Besonders perfide ist der Trick, Opfer dazu zu bringen, bei der Überweisung ihren eigenen Namen anzugeben – das erweckte den Eindruck eines eigenen Kontos.

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Doch die neue Regelung birgt auch Tücken. Unterschiedliche Namensformate zwischen Banken können zu Fehlalarmen führen. Bereits ein fehlendes Sonderzeichen, ein zusätzlicher Vorname oder eine Firmenname-Abkürzung könnten auch den Überweisungsvorgang ab Oktober unnötig verkomplizieren.

Und gerade das soll nicht passieren. Denn EU-weit soll es auch ab Oktober möglich sein, dass eine Echtzeitüberweisung rund um die Uhr sofort – innerhalb von 10 Sekunden – ausgeführt wird. Echtzeitüberweisungen können von jedem Girokonto beauftragt werden. Dabei fallen keine zusätzlichen Gebühren an. Während Sie bei einigen Banken dem Prozess aktiv zustimmen müssen, gehen andere Banken automatisch ab dem 7. Oktober zu den neuen Regelungen über. Ein Widerspruch ist allerdings bis zum 7.10.2025 möglich. (mke)