Die Strafe müsse ein klares Signal sein, dass so etwas massive Konsequenzen hat. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Ein 42-Jähriger, der im Jahr 2014 im Bezirk Bruck an der Leitha heimlich seine Partnerin mit Schlafmitteln betäubt und dann vergewaltigt haben soll, ist am Montag am Landesgericht Korneuburg zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Von den Missbrauchshandlungen berichtete er laut Anklage eingehend einem Deutschen in Wort und Bild. Die Schöffenverhandlung fand großteils unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Die Urteilsberatung dauerte nur wenige Minuten. Schuldig gesprochen wurde der Angeklagte wegen einer vollendeten Tat und eines Versuchs. Bei der Bemessung der Haftdauer seien auch generalpräventive Gründe zu berücksichtigen gewesen, sagte der vorsitzende Richter: Die Strafe „muss ein klares Signal sein, dass so etwas massive Konsequenzen hat“. Erschwerend waren laut dem Richter das Zusammentreffen von zwei Verbrechen, dass der Angeklagte das Vertrauensverhältnis zu seiner damaligen Partnerin „massiv ausgenützt“ habe und die Wirkung der Mittel nicht abschätzen konnte. Mildernd wirkten sich die Unbescholtenheit und das Geständnis aus.
Der 42-Jährige wurde auch dazu verurteilt, seiner früheren Lebensgefährtin 10.120 Euro zu zahlen. Mit den restlichen Ansprüchen wurde das Opfer auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Die Staatsanwaltschaft, der Verteidiger und die Privatbeteiligtenvertreterin gaben keine Erklärung ab. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig. (APA)