Berlin – Die AfD muss nach einem Urteil ihre Bundesgeschäftsstelle in Berlin im Herbst 2026 räumen – und damit früher, als es der Mietvertrag vorsah.
Mit der Wahlparty nach der Bundestagswahl 23. Februar im Innenhof des Bürogebäudes habe die Partei gegen Vorgaben verstoßen, entschied das Landgericht Berlin. Eine fristlose Kündigung rechtfertige dies allerdings nicht, erklärte Richter Burkhard Niebisch.
Berufung gegen das Urteil möglich
Damit hat sich die AfD teils erfolgreich gegen eine entsprechende Räumungsklage gewehrt. Gegen das Urteil kann Berufung beim Berliner Kammergericht, der nächsthöheren Instanz, eingelegt werden.
Anzeige
Auch interessant
Anzeige
Ein Sprecher der Partei zu BILD: „Die AfD war von Beginn an sicher, dass eine fristlose Kündigung der Räumlichkeiten keinen Bestand haben wird. Die Umzugspläne, die unsere Partei ohnehin hatte können nun in Ruhe fortgesetzt werden. Diese Lösung wäre auch ganz ohne Gerichtsprozess erreichbar gewesen.“
AFD-Bundesschatzmeister Carsten Hütter zu BILD: „Ich bin froh, dass der Rechtsstaat hier funktioniert hat. Die Klage wurde abgewiesen, alle Mietverträge werden bis zum Ende ihrer vertraglichen Laufzeit erfüllt. Damit ist der Versuch des Vermieters, über eine Politisierung des Mietverhältnisses – einschließlich verbaler persönlicher Angriffe auf den Bundesgeschäftsführer – Stimmung zu machen, gescheitert. Wir haben jetzt alle Zeit, in Ruhe ein neues Domizil zu suchen.“
Fristlose Kündigung wegen Wahlparty
Die Eigentümergesellschaft der wenig zentral gelegenen Immobilie im Bezirk Reinickendorf hatte der Partei wegen der Wahlparty fristlos gekündigt – ohne sie aber vorher abzumahnen. Die Mietverträge laufen eigentlich noch bis Ende 2027, es sind aber jeweils Sonderkündigungsrechte vorgesehen.
Mehr zum ThemaGüteverhandlung gescheitert
Eine Güteverhandlung zwischen dem Vermieter und Vertretern der AfD über die Nutzung der Immobilie im Stadtteil Wittenau war in der vergangenen Woche gescheitert.