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AfD muss Bundesgeschäftsstelle in Berlin 2026 räumen
Audio: Radioeins | 26.09.2025 | Michael Mellinger | Bild: picture alliance/dpa/Julian Stratenschulte
Die AfD muss ihre Bundesgeschäftsstelle in Berlin im kommenden Jahr räumen. Das entschied das Berliner Landgericht am Freitag und gab damit einer Klage des Vermieters der Immobilie statt. Fristlos kündigen dürfe er aber nicht.
Die AfD muss nach einem Urteil ihre Bundesgeschäftsstelle in Berlin im Herbst 2026 räumen – und damit gut ein Jahr früher als es der Mietvertrag vorsah. Mit der Wahlparty nach der Bundestagswahl am 23. Februar im Innenhof des Bürogebäudes habe die Partei gegen Vorgaben verstoßen, entschied das Landgericht Berlin am Freitag.
In seinem Urteil stellte das Gericht jetzt zwar fest, dass sich die AfD rechtswidrig verhalten habe. Für die Nutzung des Hofes und der Außenfassade (wurde mit einem Logo bestrahlt) hätte eine Genehmigung des Vermieters eingeholt werden müssen. Eine fristlose Kündigung rechtfertige das allerdings nicht, erklärte Richter Burkhard Niebisch. Eine Klage des Vermieters auf eine noch frühere Räumung wies das Gericht ab. Die außerordentlichen Kündigungen des Klägers seien unwirksam, weil er die Partei zuvor nicht abgemahnt hatte.
Gegen Urteil kann Berufung eingelegt werden
Damit hat sich die AfD in diesem Punkt erfolgreich gegen die entsprechende Räumungsklage gewehrt. Es sei “ein großer Tag für meine Partei, Sie sehen mich sehr glücklich”, sagte der stellvertretende AfD-Bundessprecher und Bundestagsabgeordnete Kay Gottschalk, der seine Partei in der mündlichen Verhandlung vertrat.
Laut dem Urteil muss die Partei den Großteil ihrer Räume zum 30. September 2026 räumen. Den restlichen Bereich muss sie spätestens zum 31. Dezember 2026 verlasen haben. Gegen das Urteil kann aber auch Berufung beim Berliner Kammergericht, der nächsthöheren Instanz, eingelegt werden. Es ist davon auszugehen, dass die AfD das auch tun wird. Der Kläger ließ zunächst offen, ob er das Urteil akzeptiert.
Im Rahmen der Verhandlung hatte das Gericht darauf hingewiesen, dass im Rahmen der beidseitigen Interessenabwägung auch das Parteiprivileg nach Artikel 21 des Grundgesetzes zu berücksichtigen sei, teilte das Landgericht weiter mit.
Partei weist die Vorwürfe zurück
Die österreichische Eigentümergesellschaft der wenig zentral gelegenen Immobilie im Bezirk Reinickendorf hatte der Partei wegen der Wahlparty fristlos gekündigt – ohne sie aber vorher abzumahnen. Aus Sicht des Vermieters verstieß die Partei gegen Vorgaben.
Die Partei weist die Vorwürfe zurück. Es handele sich “um eine rein wirtschaftliche Auseinandersetzung”, erklärte der stellvertretende AfD-Bundessprecher und Bundestagsabgeordnete Kay Gottschalk im Vorfeld der Urteilsverkündung.
AfD mietet Gebäude im Ortsteil Wittenau seit 2022
Im Rahmen der Verhandlung bot die AfD an, zum 30. Oktober 2026 auszuziehen und bis dahin die Miete um sechs Prozent zu erhöhen. Der Kläger lehnte das Angebot ab. Einen Gegenvorschlag machte der österreichische Investor nicht. Eine Güteverhandlung zwischen dem Vermieter und Vertretern der AfD scheiterte in der vergangenen Woche.
Die Partei mietet das Gebäude im Ortsteil Wittenau seit 2022 an. Für die Immobilie gibt es insgesamt drei Mietverträge, die ursprünglich bis Ende September, Ende November beziehungsweise Ende Dezember 2027 laufen sollten. Es sind aber jeweils Sonderkündigungsrechte vorgesehen.
Sendung: Radioeins, 26.09.2025, 9:30 Uhr