In ihrer Sitzung vom Donnerstag hat die Abgeordnetenkammer einstimmig den Gesetzentwurf zur Einführung der Sammelklage im Verbraucherrecht (Parlamentsakte Nr. 7650) verabschiedet.

Die Sammelklage soll einer Vielzahl von Verbrauchern, die sich aufgrund der Verletzung gesetzlicher Pflichten durch einen Gewerbetreibenden in einer ähnlichen oder identischen Situation befinden, den Zugang zur Justiz erleichtern.

Die ULC habe sieben Stellungnahmen abgegeben und vergeblich auf die Einhaltung der europäischen Fristen gedrängt: Das Gesetz hätte bereits bis zum 25. Dezember 2022 veröffentlicht und am 14. August 2023 in Kraft treten müssen.

Daher begrüße man zwar die Einführung des neuen Rechtsmittels, bedauert jedoch die Einschränkung des Anwendungsbereichs im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf sowie das Wegfallen eines spezifischen außergerichtlichen Schlichtungsverfahrens, das aus dem Staatshaushalt finanziert worden wäre, wie es in der Stellungnahem heißt.

Im Namen der Verbraucher klagebefugt

Das Gesetz führt ein kollektives Rechtsmittel im Bereich des Verbraucherschutzes ein, das sich an den französischen und belgischen Modellen orientiert. Es erlaubt qualifizierten Einrichtungen, im Namen mehrerer Verbraucher sowohl in Luxemburg als auch in anderen europäischen Ländern rechtlich vorzugehen: Die Bündelung einer großen Anzahl von Verbrauchern, die von demselben Unternehmen geschädigt wurden, um vor dem Bezirksgericht Luxemburg Schadensersatz zu verlangen.

Von Anfang an hat die ULC auf die entscheidende Bedeutung der Mediation/Schlichtung hingewiesen, um Kosten zu senken und langwierige Gerichtsverfahren zu vermeiden. Die Rolle des Verbrauchermediators, dessen Dienste laut Verbrauchergesetzbuch kostenlos sind, sollte gestärkt werden. Die ULC hofft sehr, dass die Suche nach einvernehmlichen Lösungen bei kollektiven Rechtsmitteln ein vorrangiges Ziel bleibt.

Dieser neue Mechanismus stärkt den Verbraucherschutz erheblich.

 Martine Hansen

 Ministerin für Verbraucherschutz

Die Einführung des kollektiven Rechtsmittels werde nach Ansicht der ULC nicht zu einer Flut von Verfahren führen, ebenso wenig wie in den Nachbarländern, von denen einige wie Belgien und Frankreich bereits seit 2014 über ein solches Verfahren verfügen.

Nach der Abstimmung im Abgeordnetenhaus erklärte die Ministerin für Verbraucherschutz, Martine Hansen: „Ich freue mich, dass die Sammelklage zur Erleichterung der Ausübung der Verbraucherrechte gegenüber einem Gewerbetreibenden endlich Realität geworden ist.“

Dieser neue Mechanismus stärkt den Verbraucherschutz erheblich und trägt zur Demokratisierung der Justiz bei, indem er Verbrauchern ermöglicht, Entschädigung für einen ähnlichen oder identischen Schaden zu erhalten, den eine große Anzahl von ihnen erlitten hat. Und er könne sich auch für die betroffenen Gewerbetreibenden als vorteilhaft erweisen, „da er ihnen ermöglicht, eine Vielzahl von Einzelklagen zu vermeiden“.

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