Eine IV-Rentnerin verliert 20’000 Franken.Grund ist ein Behördenfehler.Die SVA zahlt nun nur fünf Jahre die zu wenig erhaltene Rente nach.

Sandra F. lebt seit 25 Jahren mit starken Rückenschmerzen und erhält dafür eine IV-Rente. Nach einem Unfall und mehreren Operationen wird ihre Wirbelsäule heute durch Schrauben stabilisiert. Während sie sich damit arrangiert hat, gerät sie jetzt wegen eines Verwaltungsfehlers in finanzielle Schwierigkeiten: Die SVA verweigert ihr eine volle Rentennachzahlung. Die Geschädigte sagt gegenüber «Kassensturz» von SRF: «Ich habe alles richtig gemacht und trotzdem werde ich abgestraft.»

Der Fehler begann nach ihrer Scheidung Ende 2015. Sie meldete den neuen Zivilstand sowohl der IV als auch der SVA. Die IV-Stelle Thurgau erfasste die Änderung jedoch nicht korrekt und informierte die SVA nicht. Auch auf eine Erinnerung per Mail reagierte die SVA nicht. Fast zehn Jahre lang erhielt sie eine zu tiefe Rente.

Behörden geben den Fehler zu und «bedauern» ihn

Anfang 2025 stellte die SVA den Fehler fest. Im Juli erhielt die Frau eine neue Verfügung: Die Rente fällt rückwirkend höher aus, ausgezahlt werden jedoch nur die letzten fünf Jahre, da ältere Ansprüche verjährt seien. Sie bekommt so 24’319 Franken, etwa 20’000 Franken gehen ihr verloren.

Die SVA begründet dies mit der Verjährungsfrist. Rechtsanwalt Kaspar Gehring, spezialisiert auf Versicherungs- und Haftpflichtrecht, hält dies jedoch für fragwürdig. Er kritisiert, dass die Schutzmechanismen – Beratungspflicht und Pflicht der IV und SVA, Leistungsansprüche abzuklären – hier versagt hätten. Sandra F. habe ihre Scheidung fristgerecht gemeldet, doch die Behörden hätten die Information nicht weiterverarbeitet. «Der Fehler liegt bei der IV und SVA, nicht bei der Betroffenen», so Gehring.

«Die Scheidungsmeldung ist nicht verarbeitet worden.»

Daniela Aloisi, SVA Zürich

Die IV-Stelle Frauenfeld bedauert den Fehler: Die Scheidung sei im System erfasst, aber die SVA nicht informiert worden. Die Sprecherin der SVA Zürich, Daniela Aloisi, bedauert den Fehler ebenfalls: «Die Scheidungsmeldung ist nicht verarbeitet worden.»

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