Nabu verliert vor Gericht: Windpark darf Seetaucher vor Sylt stören | taz.de

by Kind_Swim5900

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  1. > Kim Cornelius Detloff vom Nabu schockiert die Auffassung des Gerichts: Dass der Verlust von knapp 10 Prozent eines Vogelschutzgebiets keinen Umweltschaden darstellen solle, sei schwer nachvollziehbar – zumal das auch das Bundesverwaltungsgericht schon anders gesehen habe. „Diese Vögel sind angewiesen auf den Jütlandstrom, der im Schutzgebiet liegt“, sagt Detloff. Dort gebe es für sie reichlich zu fressen. „Dass der Richter sagt, die Vögel können überall hin, hat uns erschüttert.“

    > Neuere Untersuchungen, auf die auch das Bundesamt für Naturschutz (BfN) hinweist, gehen davon aus, dass die Stern- und Prachttaucher den Windparks viel weiträumiger ausweichen, als zunächst angenommen: Den Raum in einem Radius von 5,5 Kilometern um die Windparks meiden die Vögel komplett. Zum Zeitpunkt der Genehmigung gingen die Behörden von 2 Kilometern aus. Im Umkreis von 10 Kilometern verringere sich die Zahl der Vögel durch den Windpark um 63 Prozent.

    > Vor den Windparks weichen die Vögel auf Gebiete aus, wo sie weniger Nahrung finden. Noch zeige sich zwar kein Abwärtstrend in der Population, räumt Detloff ein. Das müsse aber nichts heißen. „Seetaucher sind langlebig“, sagt der Naturschützer.

  2. Das Urteil ist nur zu begrüßen denn ansonsten hätten die Anlagen wieder abgerissen werden müssen und insbesondere weil sich bisher keine Populationsänderung feststellen lässt ist das Urteil doppelt gerechtfertigt.

    Lokal entsteht zwar ein negativer Effekt für die Umwelt (wie bei jedem Bauprojekt) aber in größeren Maßstäben betrachtet ist der Umweltvorteil durch den Windpark deutlich höher zu bewerten.

    Und wenn man eine Vogelschutzgebiet ausweist dann sollte man es auch wieder teilweise zurücknehmen können aber dann gäbe es gar keinen Schutz mehr. Also ist so eine Ausnahme für mich vollkommen in Ordnung.

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