Wer den Besuch des deutschen Bundeskanzlers in Israel skandalisiert, ignoriert die Realität eines Staates, der seit seiner Gründung unter existenziellem Beschuss steht, aber auch die sicherheitspolitischen Bedürfnisse Berlins.
Bislang haben sieben von neun deutschen Bundeskanzlern Israel während ihrer Amtszeit besucht, was die Kontinuität der bundesrepublikanischen Staatsräson unterstreicht. Den Anfang machte Willy Brandt (SPD) 1973. Ihm folgten Helmut Schmidt (SPD) 1977 und Helmut Kohl (CDU) 1984. Nach der Wiedervereinigung setzten Gerhard Schröder (SPD) im Jahr 2000 und Angela Merkel (CDU) im Jahr 2008 (sowie mehrmals in den Folgejahren) diese diplomatische Tradition fort. Olaf Scholz (SPD) war nach seinem Amtsantritt im Jahr 2022 mehrmals in Israel. Nun setzte Friedrich Merz (CDU) mit seinem Antrittsbesuch diese bedeutende Tradition fort.
Trotz dieser tief verwurzelten diplomatischen Konstante geriet der Besuch von Merz sofort unter heftigen Beschuss. Der politische Schlagabtausch begann, kaum dass der sichtlich bewegte Kanzler seine Kranzniederlegung in der Holocaustgedenkstätte Yad Vashem absolviert hatte. Die bloße Tatsache, dass Merz es wagte, die Hand Benjamin Netanjahus zu schütteln, genügte, um die Kontroverse zu entfachen. Die aktuelle Stimmung in Teilen der Öffentlichkeit ist derart von blindwütiger Empörung geprägt, dass objektivierbare Fakten, wichtige juristische Einzelheiten und die tiefere, sicherheitspolitische Notwendigkeit der Staatsräson keine Rolle mehr spielen. Stattdessen wird die notwendige Fortführung der Staatsräson als moralischer Bankrott diffamiert.
Propagandistische Projektionsfläche
Einige der schärfsten Angriffe kommen dabei von Medien wie der taz: »Friedrich Merz trifft Benjamin Netanjahu, redet von Freundschaft und lächelt. Als wäre nichts gewesen. Als gebe es keinen Haftbefehl gegen den israelischen Premier. Als sei Israel nicht wegen eines Genozids in Gaza vor dem Internationalen Gerichtshof angeklagt [sic!]. Als wäre Israels Armee nicht für zehntausende zermetzelte palästinensische Körper verantwortlich.«
Gerade in der Schärfe der Anschuldigung manifestiert sich die Notwendigkeit einer präzisen juristischen Differenzierung. Das Suggerieren, Israel sei vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) »angeklagt«, ist juristisch fehlerhaft und missachtet die Unterscheidung zwischen Zivil- und Strafrecht. Vor dem IGH handelt es sich um ein zwar staatenbezogenes, aber grundsätzlich zivilrechtliches Verfahren (Klage) und nicht um eine strafrechtliche Anklage.
Diese Unsauberkeit ist typisch für jene Clique der Israelkritiker, für die Parolen und Schlagzeilen mehr zählen als Sachlichkeit und Substanz. Es ist dieselbe mediale Mechanik, die jene Journalisten feiert, die Konflikte vor allem moralisch dramatisieren wie zuletzt im Fall Sophie von der Tann, deren Auszeichnungen weniger auf analytischer Tiefe beruhen als auf der Emotionalisierung komplexer Kontexte.
Die eigentliche strafrechtliche Dimension betrifft den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH), und ebenda ist Netanjahu angeklagt. Genau genommen lauten die Anträge des Chefanklägers wohl auf mutmaßliche Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, aber eben nicht auf Völkermord, wie von den Medien laufend impliziert wird.
In der Tat wird Netanjahu in weiten Teilen der westlichen Öffentlichkeit nicht nur wie eine politische Persona non grata behandelt, sondern auf bedenkliche Weise dämonisiert. Das Feindbild »Bibi« wird zur propagandistischen Projektionsfläche erhoben und fungiert als Zielscheibe, während die komplexen Realitäten eines asymmetrischen Kriegs ebenso ausgeblendet werden wie die institutionalisierte Israelfeindlichkeit völkerrechtlicher Organe. In den Echokammern der Empörung wird ebenfalls das Prinzip in dubio pro reo, also im Zweifel für den Angeklagten, vergessen, das auch für einen israelischen Regierungschef gilt.
Realpolitik und reale Präzedenz
Der deutsche Bundeskanzler hat nicht irgendeine Hand geschüttelt, sondern jene des demokratisch gewählten Ministerpräsidenten eines souveränen, pluralistischen und multikulturellen Staates. Eines Staates, der 1948 nicht zuletzt von Holocaust-Überlebenden aus der Taufe gehoben wurde. Der Besuch dient also nicht lediglich der diplomatischen Pflicht, sondern vielmehr der moralischen Verantwortung.
Israel ist ohnehin nicht der Aggressor, sondern das Opfer eines barbarischen Angriffskriegs, initiiert durch das Hamas-Massaker vom 7. Oktober 2023, dem tödlichsten Angriff auf Juden seit der Shoah. Von Oktober bis Mai 2025 feuerte die Hamas vom Gazastreifen aus über 21.500 Raketen auf Israel; ganz abgesehen von den zahlreichen Raketen, die von der Islamischen Republik Iran aus auf Israel abgeschossen wurden.
Die Reise von Friedrich Merz diente der Stärkung der deutschen Staatsräson und der direkten Abstimmung über Maßnahmen, die der regionalen Stabilität und der Sicherheit aller Menschen zugute kommen sollen. Es ist übrigens kein Zufall, dass Deutschland gerade in diesen Tagen die ersten Elemente des hochmodernen Raketenabwehrsystems Arrow 3 aktiviert – eine Technologie, die ausgerechnet Israel an die Bundesrepublik liefert. Diese Partnerschaft ist ein existenzieller Baustein für die zukünftige Sicherheit Deutschlands. Kanzler Merz handelt verantwortungsvoll, wenn er die Beziehungen zu einem Land pflegt und stärkt, das der Bundesrepublik – trotz des Zivilisationsbruchs der NS-Zeit – loyal beisteht.