Strafgerichtshof lehnt Einspruch Israels gegen Ermittlungen ab

Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) hat eine Berufung Israels gegen die Ermittlungen zum Gazakrieg abgelehnt. Auch die Haftbefehle gegen Ministerpräsident Benjamin Netanjahu und den früheren Verteidigungsminister Yoav Gallant werden nicht ausgesetzt, wie aus einem Dokument des Gerichtshofs hervorgeht. Die Ermittlungen zu möglichen Kriegsverbrechen im Gazastreifen könnten somit fortgesetzt werden.

Israel hatte die Berufung damit begründet, dass nach dem 7. Oktober 2023 eine „neue Situation“ entstanden sei. Das Verfahren ist seit Mai 2018 am IStGH anhängig, als von palästinensischer Seite eine Untersuchung „vergangener, gegenwärtiger und zukünftiger Verbrechen“ an den Gerichtshof verwies. Im März 2021 eröffnete der Ankläger die förmliche Untersuchung.

Die Richter stellten klar, dass das Gericht seit 2021 bereits bewaffnete Konflikte, in den Gebieten Gaza, Westjordanland und Ostjerusalem zwischen israelischen staatlichen Akteuren und palästinensischen bewaffneten Gruppen untersuche. Die nach dem 7. Oktober untersuchten Taten fielen in denselben rechtlichen und faktischen Rahmen. Die Richter folgten damit der israelischen Argumentation nicht.

Deutliche Kritik aus Israel

Die israelische Regierung kritisierte die Entscheidung. Der Sprecher des Außenministeriums, Oren Marmorstein, schrieb auf X, die Entscheidung sei ein weiteres Beispiel für die fortschreitende Politisierung des IStGH. Er warf dem Gericht vor, die Souveränitätsrechte von Nichtvertragsstaaten eklatant zu missachten. „So sieht Politik im Gewand des ‚Völkerrechts‘ aus“, so Marmorstein.

Israel erkennt den Gerichtshof in Den Haag nicht an und leugnet dessen Zuständigkeit. Zugleich argumentiert die Regierung, das militärische Vorgehen im Gazastreifen zur Befreiung der Geiseln und zur Zerschlagung der Terrororganisation Hamas sei völkerrechtskonform. (KNA)