Als Tian vor einem Jahr nach Wien kam, glaubte er, angekommen zu sein. Er hatte einen neuen Job, eine neue Wohnung, ein neues Leben in Österreich. Sein soziales Umfeld spielte sich rund um den Wiener Naschmarkt ab, dem inoffiziellen Chinatown der Bundeshauptstadt. Seit Jahrzehnten betreiben hier Austro-Chinesen ihre Geschäfte, vor allem Restaurants. In den vergangenen Monaten sind viele neue Lokale dazugekommen. Anders als früher versprechen die Speisekarten heute eines: Authentizität.
Dass der Boom chinesischer Restaurants längst nicht mehr auf den Naschmarkt beschränkt ist, hat auch mit den Menschen in den Küchen zu tun – einer neuen Generation von Köchen aus Fernost. Köche aus China stellen mittlerweile die größte Gruppe unter den Arbeitsmigranten dar, die über das Rot-Weiß-Rot-Karten-Programm nach Österreich kommen. Für Tian wird dieser Weg nun zur Sackgasse. Seinen echten Namen möchte er nicht in der Zeitung lesen, wenn er die Einwanderungspolitik seines Gastlandes kritisiert.
Königsweg der Migration
Die Rot-Weiß-Rot-Karte (RWR) richtet sich an Drittstaatsangehörige, die nach Österreich einwandern und arbeiten möchten. Voraussetzung ist eine verbindliche Jobzusage eines österreichischen Betriebs, der für die Stelle keine inländische Arbeitskraft findet. Über ein Punktesystem werden Ausbildung, Berufserfahrung, Alter und Sprachkenntnisse bewertet. Für eine Bewilligung sind mindestens 55 von 90 Punkten nötig. Bis zu 30 Punkte entfallen auf Ausbildung, bis zu vier pro Jahr auf Berufserfahrung. Zusätzliche Punkte gibt es für besonders junge Antragsteller oder bereits vorhandene Deutschkenntnisse. Fremdsprachen wie Spanisch oder Kroatisch werden ebenfalls mit bis zu fünf Punkten honoriert.
Ein aufwendiges Verfahren, das ohne spezialisierte Agenturen oder juristische Begleitung kaum zu bewältigen ist. Trotzdem wird die RWR-Karte politisch seit Jahren als Erfolgsmodell verkauft. Noch im Vorjahr lobte Ex-Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) das Programm, das Kontingent sollte bis 2027 auf 15.000 Karten anwachsen.
Schon 2024 zeichnete sich ab, dass chinesische Köche einen Großteil der angeworbenen Fachkräfte stellten. Das Arbeitsministerium sah damals keinen Grund zur Sorge. Die Volksrepublik sei ein bevölkerungsreiches Land, so Kochers Kabinett – sinngemäß hieß es: Wenn 1800 Chinesen auswanderten, entspreche das in österreichischen Größenverhältnissen zwölf Auswanderer. Heute sehen das die Einwanderungsbehörden offenbar anders.
Tian ist einer dieser Köche, der 2024 nach Österreich emigrierte. Er folgte dem Ruf, in Österreich einen Job anzunehmen. Sein Können ist in den heimischen China-Restaurants gefragt, denn jene Köche des großen Booms der 1980er Jahre gehen in den Ruhestand, zugleich verdient er in Österreich schlicht mehr Geld als in seiner Heimat.
Er durchlief erfolgreich das gesamte Verfahren: Er fand einen passenden Job in Österreich, samt Arbeitgeber, der sich um die RWR-Karte kümmerte. Er ließ Ausbildungszertifikate, Arbeitszeugnisse und Versicherungsnachweise beglaubigen. Das Arbeitsmarktservice (AMS) prüfte seine Unterlagen, fand keine Ungereimtheiten. Der Antrag wurde bewilligt. Tian durfte nach Österreich einwandern.
Heute steht er vor dem Nichts. Sein Arbeitgeber schlitterte in den Konkurs. Arbeit würde er sofort wieder finden. Doch seine RWR-Karte ist an das insolvente Unternehmen gebunden. Für einen neuen Job braucht er eine neue Karte. Tian stellt daher erneut einen Antrag – mit demselben Lebenslauf, derselben Ausbildung, für denselben Mangelberuf. Dieses Mal lehnt das AMS ab. Begründung: mangelnde Qualifikation.
„Die Zulassung des Antragstellers als Fachkraft in einem Mangelberuf liegt insgesamt nicht vor“, heißt es im neuen Bescheid. Eine Beurteilung, die ein Jahr zuvor noch völlig anders klang. Ein Blick in die AMS-Statistik zeigt: Tian ist kein Einzelfall. Im Jahr 2025 sank die Zahl der erteilten RWR-Karten für Antragsteller aus der Volksrepublik von rund 1800 im Vorjahr auf etwa 1000 (Stand: Oktober 2025). Gleichzeitig verdoppelte sich im Vergleichszeitraum die Zahl der Ablehnungen auf 630.
Während die meisten der Antragssteller im Ausland ihre Ablehnung zur Kenntnis nehmen und sich vermutlich in anderen Ländern bewerben, steht Tian vor einem Problem. Er ist bereits hier und hat seinen Lebensmittelpunkt nach Österreich verlegt, in der Erwartung, hier mittelfristig legal arbeiten zu können. Dass seine Lage so prekär ist, liegt an einem Schutzmechanismus für den Arbeitsmarkt. Innerhalb der ersten zwei Jahre muss bei jedem Jobwechsel eine neue RWR-Karte beantragt werden. Das soll verhindern, dass über den ersten Arbeitgeber ein freier Zugang zum Arbeitsmarkt entsteht. Für die Betroffenen bedeutet das Abhängigkeit. Wer sich nicht sicher ist, ob eine neue Karte bewilligt wird, bleibt beim bisherigen Arbeitgeber. Im Extremfall wird Ausbeutung und Sozialdumping begünstigt.
Strengere Prüfung
Brisant ist Tians Fall auch deshalb, weil sich laut Auskunft von Wirtschafts- und Arbeitsministerium die gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht geändert haben. Der Beruf Gaststättenkoch steht seit 2019 auf der Mangelberufsliste – auch auf Druck der Wirtschaft, die seit Jahren über fehlende Arbeitskräfte klagt. Dass davon besonders China-Restaurants profitierten, war ein offenbar nicht intendierter Nebeneffekt.
In einem weiteren Bescheid eines chinesischen Bewerbers, der profil vorliegt, heißt es: „Inzwischen haben sich jedoch die Prüfungskriterien geändert.“ Welche Kriterien das sind, bleibt offen. Gerüchte, wonach das AMS angewiesen worden sei, Anträge abzulehnen, dementiert das zuständige Arbeitsministerium auf Nachfrage. Das AMS erklärt in einer Stellungnahme, man könne heute „die große Bandbreite der chinesischen Kochausbildungen und der Curricula-Inhalte viel besser beurteilen“. Strenger geprüft werde nun, ob diese den österreichischen Anforderungen entsprechen. Was für Betroffene wie Tian als behördliche Willkür wirkt, begründet das AMS damit, „dass es keinen Anspruch auf die Prolongierung (Verlängerung, Anm.) eines möglicherweise gemachten Fehlers bei der Erstbeurteilung gibt“.
Der Jurist Ben Anderson, spezialisiert auf Rot-Weiß-Rot-Karten, bestätigt die veränderte Praxis beim AMS. Seit Ende 2024 habe er massive Schwierigkeiten mit Anträgen seiner chinesischen Mandanten. Seine Erfolgsquote liege mittlerweile bei etwa drei Prozent. Anderson spricht von einer behördlichen Hinhaltetaktik. Einschließlich Beschwerdeverfahren könnten Anträge sieben Monate oder länger dauern. Viele seiner Mandanten würden in dieser Wartezeit Angebote aus Deutschland oder den Niederlanden annehmen.
Das RWR-Verfahren sei voller Fallstricke. Konzerne unterhielten eigene Abteilungen, kleinere Betriebe nehmen Leistungen spezialisierter Juristen wie Anderson in Anspruch. Gerade bei chinesischen Antragstellern würden immer wieder neue Dokumente verlangt. Versicherungsnachweise aus einem föderal organisierten System in der Volksrepublik oder Beglaubigungen durch die österreichische Botschaft in Peking. Zuletzt werden, wie bei Tian, verstärkt die Qualifikationen infrage gestellt. Brisant: Die strengere Praxis scheint vor allem Wien zu betreffen. Fünf Kilometer südlich, im benachbarten Niederösterreich, werden vergleichbare Zeugnisse problemlos anerkannt.
Wenn jede Ausbildung aus Drittstaaten faktisch mit einer österreichischen Lehre ident sein muss, wird das System ad absurdum geführt.
Jurist, spezialisiert auf RWR-Karten-Verfahren
Damit rückt ein altes Problem ins Zentrum: die Anerkennung von Ausbildungen. Außerhalb des universitären Bereichs gibt es kaum internationale Standards. Beglaubigungen bestätigen zwar die Echtheit von Dokumenten, nicht jedoch deren Vergleichbarkeit. Das österreichische System aus Berufsschule und Praxis ist selbst innerhalb Europas schwer vergleichbar.
„Wenn jede Ausbildung aus Drittstaaten faktisch mit einer österreichischen Lehre ident sein muss, wird das System ad absurdum geführt“, kritisiert der Jurist. Die RWR-Karte sei für Menschen konzipiert, die außerhalb der EU leben und aus anderen Ausbildungssystemen kommen. Für Anderson erzeugen die inkonsistenten AMS-Beurteilungen Rechtsunsicherheit. Besonders die Notwendigkeit einer erneuten Prüfung bei einem Arbeitgeberwechsel für denselben Mangelberuf sei eine Frage, die weder in der Fachliteratur noch höchstgerichtlich bisher geklärt wurde.
Weil es nicht geht, dass Unternehmen immer nur nach Arbeitskräften aus dem Ausland schreien, aber selbst nichts tun, damit sie gut ausgebildete Arbeitskräfte haben.
Arbeiterkammer, Abteilung Arbeitsmarkt & Integration
So gefragt chinesische Spezialitäten derzeit auch sind, politischen Rückenwind bekommen die betroffenen Köche und Betriebe, die ihre Kammerbeiträge abführen, kaum. Die Fachgruppe Gastronomie in der Wirtschaftskammer wisse mangels Erhebung nicht, wie viele ihrer Mitgliedsbetriebe betroffen sind. Die Arbeiterkammer kann Köche lediglich in arbeitsrechtlichen Fragen gegenüber Betrieben beraten – für Aufenthaltsfragen sieht sie sich nicht zuständig.
Politisch steht die Arbeiterkammer der Migration über die Mangelberufsliste ohnehin grundsätzlich kritisch gegenüber. „Es ist nicht gerechtfertigt, einfach nur die offenen Stellen und die Arbeitssuchenden miteinander zu vergleichen“, sagt Silvia Hofbauer von der Arbeiterkammer zu profil. Die Mangelberufsliste bilde den tatsächlichen Bedarf und das Ausbildungspotenzial im Inland nicht ab. „Weil es nicht geht, dass Unternehmen immer nur nach Arbeitskräften aus dem Ausland schreien, aber selbst nichts tun, damit sie gut ausgebildete Arbeitskräfte haben.“
Allerdings dürften engagierte China-Lokalbetreiber selbst keine Köche ausbilden. Die österreichische Kochlehre schreibt konkrete Gerichte vor: Frittatensuppe, Terrinen, klassische Wirtshausküche. Wer Speisen abseits der Lehrordnung serviert, fällt aus dem Raster.
Für Tian heißt es unterdessen warten, bis das Bundesverwaltungsgericht über seine Beschwerde entscheidet. Er hat keine Ansprüche aus der Arbeitslosenversicherung, keine Sozialhilfe, keinen Job. Heimkehren will er nicht. Zu teuer war der Umzug nach Österreich. Er kam, um zu arbeiten. Laut Arbeits- und Sozialministerium gibt es „weiterhin einen festgestellten Mangel an Gaststättenköchen“. Der Beruf bleibt daher 2026 auf der Fachkräfteverordnung gelistet.
Das Sozialministerium bedauert Einzelfälle wie Tians. „Betroffene können sich an das zuständige Arbeitsmarktservice wenden“, heißt es, und Beratungen in Anspruch nehmen. Bei jener Stelle, die ihm den Zugang zum Arbeitsmarkt verwehrt. Praktisch bleibt ihm damit nur Untätigkeit – oder der Weg in die Schwarzarbeit.

