Ein 57-jähriger Urlauber aus dem bayerischen Unterallgäu ist Anfang April nach dem Biss einer Schlange während einer Hotel-Show in der ägyptischen Ferienregion Hurghada verstorben. Der Mann erlitt während der Vorführung schwere Vergiftungssymptome und verstarb trotz eingeleiteter Reanimationsmaßnahmen kurze Zeit später in einem örtlichen Krankenhaus.
Nach Berichten der Bayerischen Polizei besuchte der Mann zusammen mit seiner dreiköpfigen Familie die Unterhaltungsveranstaltung in der Hotelanlage. Im Verlauf der Show hantierte ein sogenannter Schlangenbeschwörer mit zwei Tieren, bei denen es sich mutmaßlich um Kobras handelte. Der Akteur legte die Schlangen verschiedenen Gästen um den Hals.
Die Situation eskalierte laut Polizeiangaben, als der Vorführer eine der Schlangen in die Hose des deutschen Urlaubers kriechen ließ. Dabei biss das Tier dem 57-Jährigen in das Bein. Die Kriminalpolizeiinspektion Memmingen hat unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaft Memmingen die Ermittlungen zu den genauen Todesumständen aufgenommen.

Ein Polizeisprecher der Pressestelle beim Polizeipräsidium Schwaben Süd/West gab Einblicke in den aktuellen Stand des Verfahrens, das aufgrund der deutschen Staatsangehörigkeit des Opfers eingeleitet wurde.
„Wir arbeiten mit den ägyptischen Behörden zusammen“, hieß es laut einem Bericht von BR24.
Die Ermittler in Kempten betonen, dass das Verfahren derzeit offen geführt wird und keine spezifischen Beschuldigungen gegen einzelne Personen vorliegen. Die endgültige Klärung der Todesursache steht noch bevor, da wesentliche medizinische Daten noch nicht vollständig ausgewertet werden konnten.

„Die Ergebnisse der toxikologischen Untersuchung stehen noch aus“, erklärte der Polizeisprecher gegenüber dem Bayerischen Rundfunk weiter.
Die Behörden prüfen im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit, inwiefern Sicherheitsvorschriften während der Show missachtet wurden. Der Vorfall ereignete sich bereits Anfang April, wurde jedoch erst durch die aktuellen Ermittlungen der bayerischen Kriminalpolizei in vollem Umfang bekannt.