Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Welche konkreten Maßnahmen hat die aktuelle Bundesregierung seit ihrem Regierungsantritt in 2025 vor dem Hintergrund ergriffen, dass sie sich mit der namibischen Seite einig sei, den 2015 mit der Verhandlung der Gemeinsamen Erklärung (joint declaration) „United in Remembrance of our Colonial Past, United in our Will to Reconcile, United in Our Vision of the Future“ eingeschlagenen Weg fortzuführen und die Gemeinsame Erklärung keinen Schlusspunkt von Gesprächen bilde, sondern ein Fundament für die weitere Aufarbeitung der Kolonialvergangenheit sei (s. Bundestagsdrucksache 21/1238, Frage 30)?

Wie ist der aktuelle Stand (bitte Stichtag angeben) der Gespräche über die Umsetzung der Gemeinsamen Erklärung bzw. der beiden Programme – Programm für Wiederaufbau und Entwicklung und Programm für Versöhnung – einschließlich ggf. des zeitlichen Rahmens (s. Bundestagsdrucksache 21/1238, Frage 31)?

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand (bitte Stichtag angeben) der Gespräche auf namibischer Seite zur Errichtung einer unabhängigen Zweckgesellschaft nach namibischem Recht zur Umsetzung der Mittel der beiden Programme der Gemeinsamen Erklärung (s. Bundestagsdrucksache 21/1238, Frage 33)?

Welche dienstlichen Kontakte von Mitgliedern und/oder Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung (einschließlich Bundeskanzleramt) und der Bundesministerien gab es seit Regierungsantritt der aktuellen Bundesregierung in 2025 im Rahmen von Veranstaltungen, Sitzungen, Beratungen, Dienstreisen etc. mit Mitgliedern und/oder Vertreterinnen und Vertretern der Regierung der Republik Namibia und der namibischen Ministerien im Zusammenhang mit der Gemeinsamen Erklärung (bitte tabellarisch mit Datum, Ort, teilnehmenden Personen und konkretem Gesprächsgegenstand aufführen) (s. Bundestagsdrucksache 20/7905, Frage 19)?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

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