Auf dem unscharfen Foto ist zu sehen, wie eine zur libyschen Küstenwache gehörende Miliz Schüsse auf die »Ocean Viking« abgibt.

Auf dem unscharfen Foto ist zu sehen, wie eine zur libyschen Küstenwache gehörende Miliz Schüsse auf die »Ocean Viking« abgibt.

Foto: SOS Mediterranee

Regelmäßig greift die sogenannte libysche Küstenwache auf hoher See zivile Rettungsschiffe oder Flüchtlingsboote an. Am Montag gab deshalb das Bundesinnenministerium eine Warnung an alle Schiffe unter deutscher Flagge heraus. Darin wird nach dem Internationalen Übereinkommen zum Schutz des menschlichen Lebens auf See eine »Gefahrenstufe 2« für die libysche ausschließliche Wirtschaftszone sowie für die Such- und Rettungszone des Landes verhängt. Für die Hoheitsgewässer Libyens galt die Warnung bereits zuvor.

Die Bekanntmachung gilt »bis auf Weiteres«, die Bundespolizei hat sie auch im Internet veröffentlicht. Demzufolge liegt eine Gefährdung auch für die Handelsschifffahrt vor. Die Einstufung gilt aber insbesondere für Rettungsschiffe nicht staatlicher Organisationen.

Eine solche erhöhte »Gefahrenstufe 2« hat das Bundesinnenministerium beispielsweise für Gewässer vor Venezuela ausgesprochen – nachdem die US-Regierung dort den Präsidenten Nicholas Maduro entführt hatte und inzwischen 187 angebliche Drogenschmuggler auf Festrumpfschlauchbooten getötet haben soll. Die vom Iran blockierte Straße von Hormus trägt die deutsche »Gefahrenstufe 3«. Diese Seegebiete sollen nach Möglichkeit gemieden oder »mit erhöhter Wachsamkeit« befahren werden.

NGOs fordern von Bundesregierung Schutz

Die libysche Such- und Rettungszone erstreckt sich bis weit ins zentrale Mittelmeer und grenzt an die Such- und Rettungszonen Tunesiens, Maltas und Italiens. In dem Gebiet ist Libyen zwar – wie alle weltweiten Meeresanrainer – für Seenotrettungen zuständig, verfügt aber über keine Hoheitsrechte. Trotzdem geben die Milizen den NGO-Schiffen häufig Anweisungen, Rettungen von Booten mit Migrant*innen auf dem Weg nach Europa zu unterlassen – und drohen dabei auch mit Waffengewalt.

So erkennt es nun auch die Bundesregierung an. »Dabei konnten die Angreifer zwar nicht immer eindeutig zugeordnet werden, jedoch gehörten sie den vorliegenden Erkenntnissen zufolge in den meisten Fällen der libyschen Küstenwache an«, heißt es in der entsprechenden Mitteilung. Schiffe unter deutscher Flagge sollten in den betroffenen Seegebieten »zusätzliche Schutz- und Eigensicherungsmaßnahmen« ergreifen, lautet eine Verhaltensempfehlung. Konkreter wird das Ministerium dabei nicht.

Die NGOs sehen die Bundesregierung in der Pflicht: »Jetzt ist es dringend geboten, dass der Anerkennung auch politische Konsequenzen folgen«, erklärt SOS Humanity. Eine ihrer Forderungen lautet: »konkreter Schutz für Rettungsschiffe«.

Strafanzeige von Sea-Watch

Die Ausweitung der Gefahrenlage auf sämtliche Gewässer vor Libyen kommt nach einer Strafanzeige gegen unbekannt, die Sea-Watch wegen eines Vorfalls vom September 2025 kürzlich bei der Staatsanwaltschaft in Rom und Hamburg erstattet hat.

Für Ermittlungen in Deutschland ist die Bundespolizei zuständig. In den vergangenen fünf Jahren hat ihre Direktion See mit Sitz im holsteinischen Neustadt drei Ermittlungsverfahren wegen Schüssen auf in Deutschland registrierte Rettungsschiffe eingeleitet. Auskünfte zu den betroffenen Organisationen verweigerte das zuständige Bundesinnenministerium.

Bekannt ist: Die libysche Küstenwache gab 2024 bei einer Rettung durch die »Humanity 1« Schüsse ins Wasser ab, im Dezember 2025 wurde auf die »Louise Michel« geschossen, im September 2025 auf die »Sea-Watch 5«. Im Oktober verletzten libysche Milizen eine Person in einem Migrantenboot mit einem Kopfschuss schwer.

Ebenfalls im vergangenen Sommer wurde das Rettungsschiff »Ocean Viking« über 20 Minuten beschossen – es fährt unter norwegischer Flagge. Die als Justice Fleet zusammengeschlossenen Organisationen haben unter anderem wegen dieser Vorfälle beschlossen, nicht mehr mit libyschen Behörden zu kooperieren.

NGOs kritisieren Widerspruch in deutscher Politik

In der deutschen Bekanntmachung heißt es auch, die Sicherheitslage in Libyen sei »seit Jahren volatil und unverändert angespannt«. In weiten Teilen des Landes könne nicht von einer funktionsfähigen staatlichen Kontrolle ausgegangen werden, dies gelte auch für libysche Gewässer.

»Die Bundesregierung bestätigt damit einen zentralen Widerspruch ihrer eigenen Politik«, erklärt dazu eine Sprecherin von Sea-Watch. »Sie erkennt die reale Gefahr durch die sogenannte libysche Küstenwache an und unterstützt diese gleichzeitig.« Gemeint sind Maßnahmen der EU, an denen sich die deutsche Marine beteiligt. »Damit macht sich die Bundesregierung stillschweigend mitschuldig an dem anerkannten Sicherheitsproblem und der Gewalt«, schreibt die Seenotrettungs-NGO.

So sieht es auch Lea Reisner, Linke-Sprecherin für internationale Beziehungen im Bundestag: »Die Bundesregierung muss endlich dafür sorgen, dass die Finanzierung der sogenannten libyschen Küstenwache eingestellt wird. Statt einer Festung Europa, die durch kriminelle Banden geschützt wird, braucht es sichere Flucht- und Einreisewege.«

EU-Botschafter reist nach Ostlibyen

Durch die EU-Politik der Abschottung steigt die Zahl der jährlichen Todesopfer weiter: Nach aktuellen Zahlen der Internationalen Organisation für Migration sind in diesem Jahr bereits über 1100 Menschen bei dem Versuch, das Mittelmeer zu überqueren, gestorben oder spurlos verschwunden.

Die EU antwortet darauf mit noch mehr Kooperation mit Libyen – und setzt sich über die deutsche Feststellung hinweg, wonach der Staat über weite Teile des Landes keine Kontrolle habe: Diese Woche traf sich der EU-Botschafter Nicola Orlando im abtrünnigen Ostlibyen mit dem dort herrschenden libyschen General Khalifa Haftar. Zu den Brüsseler Plänen gehört, die 2017 begonnene Kooperation mit der Küstenwache in Tripolis auf Milizen der östlichen, international nicht anerkannten Hauptstadt Benghasi auszuweiten.