Der algerische Schriftsteller Kamel Daoud, der seit zwei Jahren in Frankreich lebt und für seinen Roman »Huris« den Prix Goncourt erhielt, sagte einmal in einem Interview: »Die Schriftsteller halten der Wirklichkeit den Spiegel vor, eine andere Schuld haben sie nicht.« Aber so einfach ist es nicht. Weil er eine Akte aus den Patientendateien seiner als Psychiaterin tätigen Ehefrau zur Grundlage des Romans gemacht hatte, wurde er am 21. April von einem Gericht im algerischen Oran zu einer dreijährigen Gefängnisstrafe und zur Zahlung von fünf Millionen Dinar verurteilt – umgerechnet etwa 30.000 Euro. Als Schmerzensgeld kommt sie Saada Arbane zugute, die mit einer Traumatherapie für Terroropfer des Bürgerkriegs (1992–2002) behandelt wurde – und zwar von Daouds Ehefrau, die sich in Frankreich Aicha Dehdouh nennt.
Wie durch ein Wunder hatte Arbane als Zwölfjährige einen Angriff islamistischer Extremisten überlebt, die ihr die Kehle durchtrennten. Außer Kernpunkten ihrer Leidensgeschichte hat Daoud real vorhandene Tattoos im Roman beschrieben wie auch ein in Algerien einmaliges Atemgerät, das Arbane lebenslang tragen muss. Um zu verhindern, dass sie mit Daouds Heldin Aube identifiziert wird, hätten solche Details leicht durch andere ersetzt werden können. Unverständlich ist auch, wieso er den realen Friseursalon Arbanes übernahm und in ein Etablissement umdeutete, in dem auch Prostitution vermittelt wird. Saada Arbane hatte auf Anfragen, ob ihre Geschichte in einem Roman verwendet werden könne, immer negativ geantwortet, und zwar auch dann, wenn sie an künftigen Filmrechten beteiligt werde. In der Universitätsklinik von Oran ist ihre Krankenakte verschwunden. Die Klage bezieht sie auch auf Dehdouh.
Der Prozess fand in Abwesenheit des Paares statt. Während die Begründung des Urteils noch nicht veröffentlicht war, verbreitete Daoud in französischen Medien, dass es rein politisch motiviert sei und sich auf das Gesetz zur nationalen Versöhnung von 2005 beziehe, das die freie Rede über den Bürgerkrieg stark einschränkt. Die eigentliche, eine gravierende Verletzung von Persönlichkeitsrechten betreffende Anklage ließ er unerwähnt. Offenbar ist er um sein Ansehen als politischer Flüchtling und Autor besorgt. Bedauerlich ist, dass Algerien diesen Schriftsteller verloren hat, der sich mit schlampigem Arbeiten bei seinem Roman »Huris« verrannt hat, nachdem er mit mehreren hervorragenden Romanen und zahlreichen gesellschaftskritischen Kolumnen in Algerien selbst brilliert hatte. Sollte eine von Saada Arbane auch in Frankreich gegen Daoud angestrengte Klage Erfolg haben, muss er womöglich die Aberkennung des Prix Goncourt fürchten.
Dass die Verletzung von Persönlichkeitsrechten auch im europäischen Recht keine Bagatelle darstellt, zeigt der vergleichbare Fall, den Maxim Biller mit seinem 2003 bei Kiepenheuer und Witsch erschienenen Roman »Esra« erlebte. Weil seine ehemalige Freundin vor Gericht glaubhaft machte, dass Biller sowohl ihre Mutter als auch sie selbst erkennbar dargestellt und intime Details aus ihrem Sexualleben preisgegeben hatte, musste die Auslieferung des Romans gestoppt werden. 2008 wurden Biller und sein Verlag sogar zur Zahlung eines Schmerzensgelds von 50.000 Euro verurteilt, was jedoch ein Jahr später durch ein Revisionsverfahren abgewendet wurde. Der Roman allerdings durfte und darf auch weiterhin nicht verkauft werden – ein aussagekräftiger Präzedenzfall für das Spannungsverhältnis zwischen Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrechten.
Dass literarische Auseinandersetzungen mit den Grausamkeiten des »schwarzen Jahrzehnts« – wie der Bürgerkrieg offiziell heißt – in Algerien prinzipiell möglich sind, zeigen die Bücher von Yasmina Khadra, die ebenfalls, in Frankreich gedruckt, in Algerien vertrieben und sogar ausgezeichnet wurden. Auch Daouds Bücher und die von Boualem Sansal sind im dortigen Buchhandel disponibel. Dass sie Schwierigkeiten haben, einen Verlag zu finden, hängt mit der ständig schrumpfenden frankophonen Leserschaft zusammen.